Türkei: Zu Unrecht in U-Haft

Bild: Izzet Ugutmen/Shutterstock

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die dreijährige Untersuchungshaft des türkischen Journalisten Hidayet Karaca für rechtswidrig erklärt. Wegen „übermäßiger Dauer“ sprachen die Richter dem Journalisten am Dienstag in Straßburg eine Entschädigung in Höhe von 18.000 Euro zu. Karaca war 2014 festgenommen worden und hatte sich 2015 an den EGMR gewandt. Das Urteil erging damit acht Jahre später. 2018 wurde der Journalist rechtskräftig verurteilt, er befindet sich bis heute in einem Gefängnis in Istanbul.

Laut dem EGMR wird dem Kläger vorgeworfen, als Direktor der Mediengruppe Samanyolu eine Fernsehserie ausgestrahlt zu haben, welche die islamische Gruppe Tahsiyeciler als gewaltbereite Organisation dargestellt haben soll. Der Kläger wird beschuldigt, dadurch eine terroristische Organisation gegründet und geleitet zu haben. Der Fernsehsender, für den Karaca arbeitete, steht der Gülen-Bewegung nah.

Das Urteil vom Dienstag bezieht sich ausschließlich auf die Untersuchungshaft. Wie das Gericht auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mitteilte, reichte der Journalist kürzlich einen Antrag bezüglich seiner Verurteilungen ein, nachdem das türkische Verfassungsgericht seine Beschwerden 2022 zurückgewiesen hatte.

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