Vorzeitig freigelassen

Kenianischer Journalist nach Protesten begnadigt

Am 3. November öffneten sich für den Kenianer Tony Gachoka vorzeitig die Gefängnistore. Der Chefredakteur der „Post on Sunday“ hat somit „nur“ zweieinhalb Monate der gegen ihn verhängten halbjährigen Freiheitsstrafe verbüßt.

In den vergangenen Wochen hatte der nationale und internationale Druck auf die kenianischen Behörden wegen der Haftstrafe gegen Gachoka zugenommen. Unter anderem hatte auch die IG Medien in einer gemeinsamen Aktion mit amnesty international gegen sein unfaires Gerichtsverfahren protestiert und die Freilassung des Journalisten gefordert, sollte er nicht in einem neuen und fairen Prozeß einer eindeutig erkennbaren Straftat angeklagt werden (M 10/99). Gachoka war wegen „Mißachtung des Gerichts“ verurteilt worden. Er hatte in seinen Artikeln mehreren Richtern vorgeworfen, in eine Korruptionsaffäre verwickelt zu sein. Gachokas Freilassung erfolgte wenige Tage, bevor die Regierungschefs der Commonwealth-Staaten in Südafrika zusammentrafen. Offenbar befürchtete der kenianische Staatschef Daniel arap Moi, daß der Fall des inhaftierten Journalisten auch dort zur Sprache kommen könnte und begnadigte den Verurteilten.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Preis für Recherche über EU-Flüchtlingslager

Bei der Verleihung des European Press Prize 2026 in Lissabon ist am Mittwochabend ein grenzüberschreitendes Rechercheprojekt unter massgeblicher Schweizer Beteiligung ausgezeichnet worden. Europas renommiertester Journalismus-Preis wurde u.a. für eine Recherche über die EU-Flüchtlingslager in Griechenland vergeben.
mehr »

Durchstarten in den Journalismus

Journalismus ist ein besonderer Beruf. Er eröffnet die Möglichkeit, Menschen zu begegnen, Geschichten zu erzählen, Zusammenhänge sichtbar zu machen und über Dinge zu berichten, die sonst verborgen bleiben würden. Es ist ein aufregender und aufreibender Beruf. Aber wie gelingt der Start ins Berufsleben?
mehr »

Extremismusvorwurf: Weimer knickt ein

Wolfram Weimer darf die Betreiberinnen der „Buchhandlung zur Schwankenden Weltkugel“ aus Berlin nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin klargestellt (Beschluss v. 30.04.2026 – VG 6 L 229/26, der Autor war als Rechtsanwalt für die Buchhandlung im Verfahren tätig). Der Fall zeigt, dass Auskünfte des Verfassungsschutzes problematisch sind, wenn es um staatliche Förderentscheidungen geht.
mehr »

Kontext: Investigatives wird zum Risiko

Die Redaktion der Kontext-Wochenzeitung berichtet am 3. Juni 2026 über einen verlorenen Rechtsstreit gegen einen früheren AfD-Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Umfeld. Über sechs Jahre hatte sich das Verfahren hingezogen. Nun lautet das Fazit auch: Wenn Quellenschutz juristisch antastbar wird, dürfte investigative Recherche erheblich erschwert werden.
mehr »