Auf Vorschlag der UNESCO hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. Dezember 1993 den 3. Mai zum Internationalen Tag der Pressefreiheit erklärt. Die Verfassung der UNESCO nennt die Förderung der Presse- und Meinungsfreiheit als ein Leitziel der Organisation. Das Datum erinnert an den 3. Mai 1991. An diesem Tag wurde die Deklaration von Windhoek verabschiedet, die eine unabhängige und pluralistische Presse in Namibia garantiert.
Seit 1994 wird jährlich am 3. Mai an die Verletzung der Informationsfreiheit in allen Teilen der Welt erinnert. Anlass dazu gibt es genug: Journalistinnen und Journalisten werden – nicht nur, aber vor allem in totalitären Staaten – ermordet, bedroht, willkürlich inhaftiert oder mit bürokratischen Schikanen an der Arbeit gehindert. Auf allen Kontinenten werden Medien zensiert oder verboten. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der „Reporter ohne Grenzen“ 81 Journalisten und 32 Medienmitarbeiter wegen ihrer Arbeit getötet (siehe M, 01-02/2007). Es ist die Botschaft des 3. Mai, dass jeder Journalist das Recht haben muss, frei und ohne Angst seinem Beruf nachgehen zu können. Denn nur wo frei berichtet werden kann, ist die Grundlage dafür geschaffen, dass generell die Menschenrechte geachtet werden.