Versprechen und Wirklichkeit

Vor der Parlamentssitzung Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde

Medienpolitik ist Sache der Länder? Stimmt nicht ganz. Wenn der Breitbandausbau stottert, Großverlage mit Haushaltsmitteln üppig gefördert werden sollen, per BND-Gesetz der journalistische Quellenschutz bedroht wird, dann greift die Bundesregierung direkt oder indirekt in die Arbeit von Medien und Journalist*innen ein. Für die meisten der von der Großen Koalition seit 2018 angepackten Gesetzesvorhaben und Projekte im Bereich Medien fällt das Urteil desaströs aus. Eine kritische Bilanz.

Sie haben es wieder getan! In kaum einem Bereich fallen Ankündigungen und krude Realität der Regierungspolitik so weit auseinander wie bei der Digitalisierung. Die Koalitionsvereinbarung von 2018 verhieß noch den Weg „an die Weltspitze“ im Bereich der digitalen Infrastruktur. Spätestens während der Pandemie wurde schonungslos klar, dass dieser Weg noch sehr weit und steinig ist. Flächendeckender digitaler Unterricht zum Beispiel dürfte hierzulande noch auf lange Zeit ein schöner Traum bleiben.

Auch wenn Andreas Scheuer, Bundesminister nicht nur für Verkehr, sondern auch für digitale Infrastruktur, die Entwicklung der Breitband-Versorgung als „Megaerfolg“ feierte. Nach seiner Jubelmeldung hatten Ende 2020 ungefähr 59 Prozent der bundesdeutschen Haushalte „Zugang zu ultraschnellem Internet mit einem Gbit pro Sekunde“. Was der Minister geflissentlich unterschlug: Das Gros der Anschlüsse basiert noch auf Kupfer, bei der Versorgung mit Glasfaser hinkt Deutschland im europäischen Vergleich immer noch weit hinterher. Zu spüren bekommen das vor allem die Menschen im ländlichen Raum. Während in Hamburg, Bremen und Berlin über 90 Prozent der Haushalte bereits mit 1.000 MB/Sekunde surfen, gilt das nur für gut 20 Prozent der Landbevölkerung.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellte sich am 12. Februar 2020 den Fragen der Journalist*innen. Zuvor hatte er dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus berichtet.
Foto: Christian Ditsch

Fast zeitgleich mit Scheuers Jubelmeldung prangerte ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats aus dem Bundeswirtschaftsministerium den Digitalisierungsrückstand mit harten Worten an. Da war von „archaischen Zuständen“ und „Organisationsversagen“ die Rede. Während es beim Homeoffice während der Corona-Krise noch gelungen war, in kurzer Zeit auf digitale Kommunikation umzustellen, sei das im Schul- und Gesundheitswesen „nur mühsam oder so gut wie gar nicht“ der Fall. Selbst von einer massiven Erhöhung der Mittel sei vorerst keine Beschleunigung zu erwarten. Beleg dafür sei etwa der „Digitalpakt Schule“, dessen Mittel bislang kaum an den Schulen angekommen seien. Nur zehn Prozent der Eltern – dies ergab eine andere vergleichende Studie – empfanden den Wechsel vom Präsenzunterricht zur digital vernetzten Variante als reibungslos geglückt. Fünfzig Prozent dagegen meinten, die Schulen seien „gar nicht“ vorbereitet gewesen. Wen wundert’s da noch, dass Internet-Guru Sascha Lobo Deutschland als „Digital Failed State“ ansieht? „Die digitale Infrastruktur ist noch schlimmer als gedacht“, sagt Lobo in seiner Eröffnungsrede zur re:publica Ende Mai und warf der Regierung beim Breitbandausbau „Wortbruch“ vor. Zur Wiedervorlage 2025?

Bundespresseförderung im Kreuzfeuer der Kritik

Die Vielfalt der Presse erhalten – ein hehres Ziel. Den größten medienpolitischen Flop landete die GroKo ausgerechnet mit dem Prestigeprojekt Presseförderung. Stattliche 220 Millionen Euro wollte die Bundesregierung lockermachen, um den Verlagen bei der digitalen Transformation unter die Arme zu greifen. Was Ende 2019 als Versuch einer reinen Vertriebsförderung startete, bekam ein Jahr später den vielversprechenden Haushaltstitel „Erhalt der Medienvielfalt und -verbreitung in Deutschland sowie Stärkung des Journalismus und darin tätiger Medienschaffender“. Von Anfang an stand das Projekt im Kreuzfeuer der Kritik. Zweifelhaft erschien schon der Zuschnitt des angepeilten Empfängerkreises: Abonnementzeitungen und -zeitschriften sowie Anzeigenblätter mit einem redaktionellen Anteil von mindestens 30 Prozent, die Investitionen ins Digitale würden nachweisen können. Ausgerechnet digitale Medien, deren Betreiber offensichtlich mehr Innovationsbereitschaft gezeigt hatten, sollten dagegen leer ausgehen. Selbst im Haushaltsausschuss hegte man schnell die Befürchtung, das Ganze könne auf Mitnahmeeffekte von Verlagen hinauslaufen, die ohnehin Digitales im Sinne hatten, die bislang jedoch eher durch wenig Innovation aufgefallen waren.

Entsprechend phantasielos auch die angedachten Förderkriterien: Gekoppelt werden sollten die staatlichen Hilfen an die „aktuellen Reichweiten oder Auflagen“ der Publikationen. Unterstützung also nach dem klassischen Gießkannenprinzip, das logischerweise Großverlage begünstigt. Mit „Medienvielfalt“ und „Stärkung des Journalismus“ hätte dieses Modell rein gar nichts zu tun gehabt. Eher schon mit staatlich forcierter Pressekonzentration. Ein Grund mehr für digitale Startups wie „Krautreporter“, der Regierung mit einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pressefreiheit durch Verzerrung des publizistischen Wettbewerbs zu Lasten reiner Digitalmedien zu drohen.

Kritik der Verlegerverbände, die am liebsten an einer großzügigen Vertriebsförderung festgehalten hätten einerseits, die Aussicht auf eine saftige Verfassungsklage wegen Verletzung der Staatsferne andererseits – entnervt vom geballten Widerstand dieser disparaten Interessengruppen brach die Koalition Ende April dieses von Anfang an umstrittene „Reform“vorhaben ab. Erneut Thema in der nächsten Legislaturperiode?

Kontroverse Positionen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk

„Im Wissen um die Zuständigkeit der Länder bekennt sich die Koalition zur dualen Medienordnung“, heißt es lapidar im Koalitionsvertrag. Dass Rundfunk Ländersache ist, hindert allerdings einige Bundesparteien nicht, sich in dieser Frage kontrovers zu positionieren. Zuletzt vermochte es der FDP-Bundesvorstand nicht zu verhindern, dass sich auf dem Wahlparteitag Mitte Mai eine knappe Mehrheit für eine Senkung des Rundfunkbeitrags aussprach – selbstredend im Interesse eines „moderneren und schlankeren“ öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Dass die Liberalen als Verfechter des Privat(rundfunk)kapitals vor vier Jahren noch weitaus radikaler gegen „gebührensubventionierte Marktverzerrung“ gewettert hatten, macht die Sache nicht besser. Christoph Schmitz, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, verurteilte solcherlei Ansinnen als verfassungsrechtlich nicht zulässig, stellen sie doch einen „staatlichen Eingriff in die Programmvielfalt und Rundfunkfinanzierung“ dar.

Im Dezember 2020 wurde die Verabschiedung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags vom Land Sachsen-Anhalt blockiert. Ein faktisches Bündnis von CDU und AfD vereitelte die überfällige moderate Anpassung des Beitrags von jetzt 17,50 auf 18,36 Euro. Die Anstalten reichten dagegen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Urteil steht noch aus. Infolge mangelnder Planungssicherheit sahen sich einige Anstalten genötigt, Tarifverträge zu kündigen und Programmleistungen zu kürzen.

Den Gegnern eines verfassungsrechtlich legitimierten bedarfsgerecht finanzierten Rundfunks dürfte das nicht reichen. Ende Februar dieses Jahres schlug die CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung vor, ARD und ZDF zu einem Sender zu fusionieren und große Teile des Programms den Privaten zu überlassen. Der Kernauftrag dieses Einheitskanals solle dann auf Information, Kultur und Bildung schrumpfen, Unterhaltung und Sport den Privatsendern überlassen werden. Auch im Grundsatzprogramm der CSU von 2016 heißt es: „Wir streben langfristig die Zusammenlegung von ARD und ZDF unter einem Dach an: Kostspielige Doppelstrukturen sollen beseitigt werden, die Programmvielfalt erhalten bleiben.“ Mit weiteren Vorstößen aus diesem politischen Spektrum ist auch künftig zu rechnen.

Öffentliche Anhörung der Spitzen der Bundesnachrichtendienste vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages am 29. Juni 2020.
Die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Dr. Bruno Kahl, und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, sowie des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), Dr. Christof Gramm, stellten sich den Fragen der Abgeordneten.
Themen waren u.a. die gestiegene Gewaltbereitschaft in allen Extremismusbereichen, die zugenommenen rechtsextremistischen Verdachtsfälle in der Bundeswehr sowie die strategische Fernemeldeaufklärung durch den BND. Foto: Bundestag/Achim Melde

BND-Gesetz trotz aller Warnungen beschlossen

2017 war das von der damaligen Großen Koalition beschlossene BND-Gesetz in Kraft getreten – trotz des geballten Widerstands von Opposition, Mediengewerkschaften und Bürgerrechtsorganisationen. Damit wurde die jahrelange rechtswidrige Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes gegenüber ausländischen und (indirekt) auch deutschen Journalist*innen nachträglich legitimiert – auch die seit den Enthüllungen Edward Snowdens ruchbar gewordene Kooperation mit der US-amerikanischen NSA.

Gegen Teile dieses Gesetzes erhoben Anfang 2018 eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie die Mediengewerkschaften unter Einschluss der dju in ver.di Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Hauptmotiv: die darin vorgesehene Möglichkeit einer nahezu lückenlosen Massenüberwachung, die den BND autorisierte, im Ausland Datenströme ohne konkreten Anlass durchzuforsten. Mit Erfolg: Im Mai 2020 erklärten die Karlsruher Richter das Gesetz für verfassungswidrig, da es gegen das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 11 und gegen die Pressefreiheit nach Artikel 5 verstoße.

Doch die GroKo kann es nicht lassen. Offenbar nach dem Motto „Frechheit siegt“ peitschte sie im März dieses Jahres einen nur marginal veränderten Gesetzentwurf durch Parlament und Bundesrat. Das Paragrafenwerk gibt dem BND erneut massive Befugnisse. Er kann jetzt riesige Datenmassen abhören, bis zu „30 Prozent der Übertragungskapazität aller global bestehenden Telekommunikationsnetze“. Er darf Kommunikationsanbieter hacken, auch ohne deren Wissen. Das betrifft faktisch sämtliche Dienste im Ausland, inklusive der US-amerikanischen Tech-Giganten wie Google & Co.

Zitat aus dem Koalitionsvertrag 2018: „Eine freie Presse und freie Medien brauchen auch in Zukunft einen wirksamen Berufsgeheimnis- und Informantenschutz.“ Aber gerade der journalistische Quellenschutz könnte mit dem neuen Gesetz auf der Strecke bleiben. Es drohe eine „Schwächung des rechtlichen Status von Reportern und Redakteuren als Berufsgeheimnisträgern sowie des Redaktionsgeheimnisses“, warnte ein Medienbündnis aus dju, DJV, BDZV, VDZ, VAUNET sowie ARD und ZDF. Die „gezielte Erhebung von personenbezogenen Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen“ sei „unzulässig“.

Trotz der Warnungen der gesamten Medienbranche wurde das Gesetz am 19. April 2021 vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Reporter ohne Grenzen nannte den Vorgang eine „verpasste Chance für die Pressefreiheit“ und erwägt, dagegen erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Zeit für umfassenden Schutz von Whistleblowern

Egal, ob es um illegale Arbeitsbedingungen, Betrügereien oder umweltschädliche Produktionsmethoden geht: Whistleblower sind mutige Menschen, die bereit sind, illegale Aktivitäten von Unternehmen oder Behörden ans Licht zu bringen, um die Allgemeinheit zu schützen – oft unter Gefahr für ihre Karriere und ihren Lebensunterhalt. Auf EU-Ebene existiert bereits seit Ende 2019 eine Richtlinie, die einheitliche Standards zum Schutz von Whistleblowern vorschreibt. Die EU-Mitgliedsstaaten haben Zeit bis Ende 2021, um diese Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Derzeit sieht es jedoch nicht danach aus, als würde hierzulande das sogenannte „Hinweisschutzgebergesetz“ noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet. Ein entsprechender Entwurf des Bundesjustizministeriums liegt seit Dezember 2020 vor. Doch bislang scheiterte eine Einigung am Widerstand aus der Wirtschaft und dem größeren Koalitionspartner CDU/CSU.

Die EU-Vorschriften verpflichten öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Das betrifft der Richtlinie zufolge auch Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Auch nach dem deutschen Entwurf sollen Behörden und Unternehmen ab einer bestimmten Größe Meldesysteme einrichten müssen. Whistleblower sollen selbst entscheiden können, ob sie erst intern Alarm schlagen oder sich gleich an externe Meldestellen wenden. Kritiker dieser Regelung verweisen auf die Gefahr von Falschmeldungen und möglichen Imageschäden für den betroffenen Betrieb. Von den bisherigen Praxiserfahrungen wird diese Unterstellung unbegründeten Denunziantentums nicht bestätigt.

Nach dem geltenden Arbeitsrecht wird der internen Meldevariante der Vorrang eingeräumt. Dies stößt jedoch in der Praxis schnell an Grenzen. Schließlich gehöre es gerade zum Wesen von Korruption und Wirtschaftskriminalität, „dass die Akteure miteinander verstrickt sind und für Mitarbeiter und Außenstehende nicht ersichtlich ist, wer an den Taten beteiligt ist“, argumentierte unlängst die „Süddeutsche Zeitung“. Ein Whistleblower bei „Wirecard“ hätte sich nach Lage der Dinge wohl schlecht an die Vorstandsmitglieder seines Unternehmens wenden können. Dass das neue Gesetz beide Melderichtungen gleichwertig nebeneinanderstellt, erscheint daher sinnvoll.

Ein Dorn im Auge ist der Union auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Beweislastumkehr. Demnach müssen Arbeitgeber nachweisen, dass eine Kündigung nichts mit der Aufdeckung von Missständen zu tun hat. Dies laufe auf eine „erhebliche Mehrbelastung“ für die Unternehmen hinaus, monieren CDU/CSU. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bleibt dagegen hart: Eine „Schmalspurlösung“ werde es mit ihm nicht geben.

Neues Urheberrecht ohne Möglichkeit zur Verbandsklage

Auf den letzten Drücker – kurz vor dem Ende der Frist am 7. Juni – verabschiedete der Bundestag am 20. Mai das Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtslinie. Dem Wunsch, dieses Recht zu modernisieren und an die Bedürfnisse der digitalen Gesellschaft anzupassen, stand dabei die Furcht vor Uploadfiltern und einer mutmaßlich davon ausgehenden Bedrohung des freien Internets entgegen. Große Upload-Plattformen wie YouTube und Facebook sind künftig für alle von ihnen zugänglich gemachten Inhalte urheberrechtlich verantwortlich. Im Falle einer Urheberrechtsbeschwerde haben Plattformen und soziale Netzwerke nun sieben Tage Zeit zu entscheiden, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Wie diese Richterrolle in der Praxis funktioniert, muss die Zukunft zeigen. Die neuen Pflichten der Plattformen, so die Erwartung von Gesetzgeber und Freunden eines freien Internet, dürfen jedenfalls nicht dazu führen, dass auch erlaubte Inhalte blockiert werden.

Aus gewerkschaftlicher Sicht handelt es sich um eine verpasste Chance, die Urheberregelungen zugunsten professionell Kreativschaffender zu verbessern. In einigen materiell bedeutsamen Fragen knickte die GroKo am Ende vor dem Lobbydruck von Großverlagen und Internet-Konzernen ein. So gelang es nicht, die von Urheber- und Künstler*innenverbänden kritisierte „Bagatellklausel“ abzuwehren. Das auch von ver.di geforderte Verbandsklagerecht wurde abgeschmettert. Dass der Auskunftsanspruch der Verbände über die erfolgten Nutzungen durch die Verwerter am Ende durch einen „Verhältnismäßigkeitsvorbehalt“ entscheidend verwässert wurde, wertete ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz als „Affront gegen die Kreativschaffenden und ihre Gewerkschaft“.

Lobbyregister lange ausgebremst

Seit Jahrzehnten steht es auf der Agenda fast aller Bürgerrechtsorganisationen – Ende März wurde es endlich Wirklichkeit: Deutschland bekommt endlich ein verpflichtendes Lobbyregister. Auch in diesem Punkt hatte die CDU/CSU-Fraktion bislang hartnäckig auf der Bremse gestanden. Erst unter dem Eindruck immer neuer skandalöser Details in der Maskenaffäre und dem Absturz in den Wahlprognosen stimmte die Union einer Verschärfung der Verhaltensregeln für Abgeordnete zu. Demnach soll künftig die bezahlte Lobbytätigkeit neben dem Mandat strikt verboten und bestraft werden. Nebeneinkünfte und Unternehmensbeteiligungen sollen umfassender als bisher offengelegt werden. Erstmals soll die Transparenzpflicht auch für Aktienoptionen und sonstige geldwerte Vorteile gelten. Zudem ist auch die Lobbytätigkeit gegenüber der Bundesregierung eingeschlossen. Eine Meldepflicht besteht daher künftig nicht nur für Lobbyistenkontakte an der Spitze der Ministerien, sondern schon für solche auf der Ebene von Abteilungs- und Unterabteilungsleitungen.

Kritikern geht das Lobbyregister allerdings längst nicht weit genug. Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency International, fehlt eine „Kontrollinstanz, die die Einhaltung der neuen Regeln überprüft“. Bäumer schwebt hier eine unabhängige Lobbybeauftragte – analog zum Bundesdatenschutzbeauftragten – vor.


Whistleblower

Mehr Rechtssicherheit, klare Regeln: Whistleblower*innen besser schützen! Der DGB hat zu dieser Frage ein Positionspapier veröffentlicht: https://kurzelinks.de/dgb-pos-papier


Urheberrecht

Zur Verabschiedung des neuen Gesetzes zum Urheberrecht:

medienpolitik/eine-mutlose-reform-des-urheberrechts-73583

 

Urhebervertragsrecht: Für mehr fehlt Mut

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