Zuschuss bei der Altersversorgung

Freie Autorinnen und Autoren können beim Auto­renversorgungswerk (AVW) der VG Wort einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro zu ihrer privaten Altersvorsorge beantragen. Bezuschusst werden Kapitallebensversicherungen, zusätzliche private Rentenversicherungen, Sparverträge und auch Neuabschlüsse. Wer unsicher ist, ob sie (oder er) die Bedingungen für den Zuschuss erfüllt, den bittet das Autorenversorgungswerk, trotzdem auf jeden Fall Kontakt mit der VG Wort aufzunehmen. Denn viele Ansprüche werden derzeit nicht wahrgenommen.

Anspruch auf den Zuschuss zur privaten Altersvorsorge haben Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort, die in den vergangenen fünf Jahren mindestens 50 Prozent ihrer Einkünfte – aber nicht weniger als 3.900 Euro im Jahr – aus freier publizistischer Tätigkeit erzielt, von Ausschüttungen der VG Wort profitiert haben und über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversichert sind. Jedoch: Wer von anderer Seite ­Zuschüsse zur privaten Altersversorgung erhält oder aber bereits den laufenden jährlichen ­Zuschuss zur Altersversorgung vom AVW ­bekommt (nach früheren Regelungen war dies noch möglich), der hat keinen Anspruch mehr auf den einmaligen Zuschuss.

Wer sich nicht sicher ist, ob er diese Bedingungen erfüllt, wer zum Beispiel nicht über die KSK rentenpflichtversichert ist, sollte sich allerdings trotzdem bei der VG Wort melden, denn „dann wird geprüft, ob hier ein begründeter Fall für eine ‚Befreiung von den Voraussetzungen‘ vorliegt“, erklärt Karin Leidenberger vom Autorenversorgungswerk. In solchen Fällen könne nämlich der Stiftungsrat den Zuschuss trotzdem gewähren.

Der Antrag auf den Zuschuss zur Altersvorsorge kann ab dem 50. Lebensjahr bis zum Eintritt ins gesetzliche Rentenalter gestellt werden. Als Zuschuss bekommen die Berechtigten die Hälfte der Ablaufleistung des jeweiligen Altersvorsorgevertrages, sofern die Beiträge überwiegend selbst gezahlt wurden. Bei Kapitallebensversicherungen zum Beispiel ist das die Hälfte der im Vertrag garantierten Kapitalabfindung. Diese muss allerdings mindestens 5.000 Euro betragen. Beträgt die Ablaufleistung also 10.000 Euro, gibt es einen Zuschuss von 5.000 Euro. Maximal werden 7.500 Euro als einmaliger Zuschuss an den Antragsteller ausgezahlt.

Auskünfte: avw@vgwort.de oder 089/514 12 42

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »