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Foto: ver.di

Der digitale Omnibus der EU droht Grundrechte zu verwässern. Er enthalte eine Reihe technischer Änderungen an digitalen Rechtsvorschriften, die ausgewählt worden seien, um „Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bürgern gleichermaßen Soforthilfe zu bieten und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,“ schrieb die EU- Kommission im Dezember vergangenen Jahres.

Was so simpel klingt, ist komplex, umfangreich und dazu geeignet, digitale Grundrechte zu verwässern. Die EU-Kommission plant mit dem sogenannten digitalen Omnibus nämlich eine große Reform des europäischen Digital-, KI- und Datenschutzrechts. Mit erheblichen Auswirkungen auf Beschäftigte: Sie sollen weniger Kontrolle über ihre eigenen Daten haben und die Überwachung am Arbeitsplatz soll erleichtert werden. Die betriebliche Mitbestimmung schwächt das ebenfalls.

Die EU-Kommission könnte sich bei den Deregulierungsplänen in den Bereichen Datenschutz und KI maßgeblich von Big Tech inspiriert haben lassen. Das legt zumindest eine Analyse der NGOs Corporate Europe Observatory (CEO) und LobbyControl nah. Demnach entsprechen offenbar viele Pläne der Kommission für das Gesetzespaket den Wünschen der IT-Branche. Darunter fallen:

1.Datenschutz wird ausgehebelt:

Es sollen die Auskunftsrechte nach DSGVO abgeschwächt werden. Doch gerade das Auskunftsrecht bietet in vielen Fällen erst die Möglichkeit, Überwachung am Arbeitsplatz oder Verstöße gegen den Beschäftigtendatenschutz zu erkennen.

2. Sensible Daten verlieren Schutz:

Daten, aus denen Arbeitgeber Rückschlüsse auf sensible individuelle Eigenschaften ziehen können (zum Beispiel psychische Belastung, Gesundheitsrisiken oder politische Aktivitäten), sollen nur mehr eingeschränkt geschützt sein. Diskriminierung im Arbeitsalltag wird dadurch deutlich wahrscheinlicher.

3. KI ohne Einwilligung:

Der Omnibus-Vorschlag erlaubt, personenbezogene Daten für KI-Training zu nutzen. Betriebsvereinbarungen können dadurch umgangen werden – eine klare Aushöhlung von Beschäftigtenrechten.

4. Schwächere Meldepflichten:

Datenpannen müssen nur noch gemeldet werden, wenn ein »hohes Risiko« besteht. Das reduziert Transparenz und erschwert die Aufdeckung von Missständen.

5. Lockerung von Tracking-Regeln:

Geplante Änderungen erlauben mehr Überwachung am Arbeitsplatz ohne Einwilligung der Beschäftigten.


 

Über 130 Organisationen warnen daher in einem offenen Brief :

„Sofern die Europäische Kommission ihren Kurs nicht ändert, wäre dies der bislang größte Rückschritt für die digitalen Grundrechte in der Geschichte der EU. Dies geschieht unter dem Radar, unter Verwendung von überstürzten und undurchsichtigen Verfahren, die darauf abzielen, eine demokratische Kontrolle zu umgehen.“

Konkret kritisieren sie unter anderem, dass die Kommission die gerade erst verabschiedeten Regeln für Künstliche Intelligenz in der EU aufweichen will. Auch der Rückbau der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei nicht akzeptabel.

Das EU-Parlament sieht die Gesetzesvorstöße zu Digitalisierung und KI-Regulierung allerdings auch kritisch. Fast alle Fraktionen kritisieren die im Dezember 2025 vorgelegten Vorschläge und warnten davor, hart erkämpfte Schutzstandards zugunsten von „Big Tech“-Unternehmen aufzuweichen. Ein Durchwinken des Ominibusses im Eiltempo halten die meisten Expert*innen für ausgeschlossen.

 

 

 

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