Geräteabgabe für CD-Brenner vereinbart
Zwei Meilensteine für die Verbesserung der Situation der Urheber wurden noch kurz vorm Jahreswechsel gesetzt: Erstmals wurde eine Urheberabgabe für CD-Brenner vereinbart und wenige Tage später ein Tarif für eine PC-Geräteabgabe veröffentlicht.
Urheberabgaben auf Geräte und Trägermedien, mit denen geschützte Werke vervielfältigt werden können, sind seit 1965 im Urheberrechtsgesetz (UrhG) als Ausgleich für erlaubte private Kopien festgeschrieben. Die seit langem gezahlten Pauschalen beispielsweise für Fotokopiergeräte, Kassetten- und Videorecorder, Faxgeräte oder Leerkassetten fließen an die Verwertungsgesellschaften, die sie an die Urheber verteilen. Im digitalen Bereich gab es solche Abgaben bisher nur für Scanner und seit Mai 2000 auch für CD-Rohlinge.
Urheberabgabe auf CD-Brenner
Am 21. November 2000 wurde das Verfahren zwischen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) als Vertreterin der Verwertungsgesellschaften und der Hewlett-Packard Deutschland GmbH als führendem Anbieter von CD-Brennern vor dem Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen 17/O 519/00) mit einem Vergleich beendet. HP zahlt für jeden neu verkauften Brenner eine Abgabe von 12 Mark und rückwirkend ab Februar 1998 3,60 Mark plus Umsatzsteuer pro Gerät.
Die ZPÜ hatte zwar ursprünglich 28 Mark je Gerät gefordert, dennoch wird das Ergebnis als Durchbruch gewertet. Denn das Gericht bestätigte eine gesetzliche Vergütungspflicht für digitale Kopien. Die verhandlungsführende GEMA geht davon aus, dass nun auch andere Hersteller und Importeure diese Abgabe leisten müssen. Die Relevanz des erreichten Ergebnis-ses wird durch die öffentlichen Reaktionen von HP, des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) und der Initiative D21 der großen Computer- und Internet-Unternehmen unterstrichen.
VG Wort verlangt PC-Geräteabgabe
Wenige Tage später musste die BITKOM erneut öffentlich aufschreien, um mitten im Weihnachtsgeschäft vor „drastischen Preissteigerungen“ für PCs zu warnen. Der Unternehmerverband hatte die Verhandlungen mit der VG Wort über eine Urheberabgabe für PCs ein Jahr lang ins Leere laufen lassen. Am 20. Dezember veröffentlichten deshalb die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst einseitig einen Tarif, nach dem ab 1. Januar 2001 eine Vergütungspauschale von 30 Euro (58,67 DM) für jeden in Deutschland verkauften PC gezahlt werden muss.
Damit ist die PC-Urheberabgabe – für die sich auch die IG Medien seit Jahren einsetzt – zwar noch lange nicht Realität, aber immerhin auf den gesetzlich vorgesehenen Weg gebracht. Die VG Wort wird ihre Forderungen jetzt gegenüber den PC-Herstellern und -Importeuren geltend machen und gegebenenfalls ein Schiedsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt einleiten. Die Unternehmen müssen ab Januar 2001 die dafür notwendigen finanziellen Rückstellungen bilden.
Die öffentliche Wehklage der PC-Industrie kam erwartungsgemäß (siehe auch „Und wieder einmal droht der Untergang des Abendlandes“ in M 11/2000), zeichnete sich aber diesmal durch größere Realitätsnähe aus. Natürlich wurde die drohende Abwanderung ins Ausland beschworen, doch die Behauptung verfing in der Berichterstattung der Medien kaum, da die Geräteabgabe auch auf Import-PCs erhoben wird, hingegen auf in Deutschland für den Export hergestellte nicht.
180 Mark mehr für PC mit Peripherie?
Verabschiedet hat sich BITKOM von seinen „Horrorvisionen“ des vorigen Sommers, nach denen PCs durch Urheberabgaben 30 Prozent teurer würden. Jetzt „droht“ für einen „vollständig ausgestatteten PC mit Peripherie“ nur noch eine Preiserhöhung von 180 Mark. „Hiermit werden unsere schlimmsten Befürchtungen wahr,“ erklärte zwar Jörg Menno Harms, BITKOM-Vizepräsident und Aufsichtsratschef bei Hewlett-Packard, doch zwischen 30 Prozent plus pro PC und 180 Mark inklusive Peripherie ist schon ein deutlicher Unterschied.
Noch stehen die Forderungen der GEMA für PCs (sie sollen sich zwischen 23 und 41 Mark bewegen) aus, ebenso wie die Forderungen aller Verwertungsgesellschaften für Peripheriegeräte wie Drucker, Modems, ISDN-Karten. Sie könnten sich tatsächlich auf etwa 180 Mark summieren. Ganz so viel dürfte es am Ende erfahrungsgemäß (siehe CD-Brenner) nicht werden, wenn die Abgaben in Verhandlungen und mit Gerichtsverfahren durchgesetzt werden müssen.
Dieser langwierige Weg könnte deutlich verkürzt werden, wenn Bundesregierung und Parlament im Jahre 2001 die Folgerungen des von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin vorgelegten „Vergütungsberichtes“ aufgreifen. Danach sollen alle Urheberabgaben nach vielen Jahren Stillstand nicht nur generell erhöht, sondern auch auf die heute gebräuchlichen digitalen Speicher- und Vervielfältigungsgeräte – also PCs und Peripheriegeräte – ausgeweitet werden.