Alle Macht den Räten?

Diskussionsrunde über die neuen und alten Aufgaben der Rundfunkräte auf der Medienpolitischen Tagung von DGB und ver.di in Berlin Luise Klemens, Heike Raab, Sissi Pitzer, Christine Horz-Ishak und Stefan Raue (v.l.n.r.) Foto: Hermann Haubrich

Im Gefolge des Skandals beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) werden auch die öffentlich-rechtlichen Kontrollgremien verstärkt kritisch beäugt. Mit dem neuen Medienstaatsvertrag kommen zusätzlich anspruchsvolle Aufgaben auf sie zu. Sind Rundfunk- und Verwaltungsräte gerüstet, diese Aufgaben zu bewältigen? „Alle Macht den Räten? Rundfunkauftrag zwischen Wunschkonzert und Kostendruck“ lautete das Motto der von ver.di und DGB veranstalteten Medienpolitischen Tagung am 7. September in Berlin.

„Eine gründliche Aufarbeitung der Vorgänge im RBB und anderen ARD-Anstalten ist zwingend notwendig“, sagte Luise Klemens, ver.di-Landesbezirksvorsitzende Bayern und Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR). Aber nicht alle, die sich jetzt zu Wort meldeten, hätten allerdings das Interesse, die öffentlich-rechtlichen Medien zu verbessern. „Wir Rundfunkrät*innen arbeiten ehrenamtlich“, sagte Klemens. Die teils erlebte Verunglimpfung als „Schlafhauben“ und „Spesenritter“ wies sie als ungerechtfertigt zurück.

Luise Klemens, Landesbezirksvorsitzende ver.di Bayern und Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks Foto: Hermann Haubrich

Die im neuen Medienstaatsvertrag vorgesehene Erweiterung der Kompetenzen beurteilt sie kritisch abwartend. Demnach sollen die Gremien selbst „Zielvorgaben zu inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards“ setzen, externe Sachverständige einbeziehen und entscheiden, welche Medieninhalte komplett online gestellt werden könnten. Ein „herausforderungsvoller“ Aufgabenzuwachs, befand Klemens. Um dies zu bewältigen, müssten die Gremien inhaltlich gestärkt und strukturell unterstützt werden, etwa durch eine bessere materielle Ausstattung der Gremienbüros. Sie begrüßte Fortbildungsworkshops für Neulinge im BR- Rundfunkrat zu Themen wie Finanzierung, Programmstruktur, Geschichte.

Die aktuelle Zusammensetzung der Gremien hält Klemens für überdenkenswert: Weniger Politik, mehr Vielfalt bei den Religionsgemeinschaften, eine stärkere Vertretung von Menschen mit Migrationsgeschichte, mehr Geschlechterparität. Junge Menschen seien unterrepräsentiert, die queere Community ganz ohne Vertretung.  „Würde die Politik ein bisschen Platz machen, müsste man die Gremien auch nicht vergrößern.“

Klemens verwies auf die im Herbst 2021 im BR gebildete AG „Dialog mit der Gesellschaft“, die sich für die Kommunikation mit dem Publikum stark mache. Auch wolle der Rundfunkrat nicht länger als „Anhängsel der Intendanz“ verstanden werden, sich vielmehr als unabhängige Kraft profilieren, unter anderem durch eigene Veranstaltungen oder solche unter der Regie der entsendenden Organisationen. „Es geht um einen niedrigschwelligen Zugang des Publikums zum BR und auch zum Rundfunkrat“.

Heike Raab, Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien Foto: Hermann Haubrich

Heike Raab, Staatsekretärin und Bevollmächtigte von Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien, sieht Ehrenamt und Kompetenz nicht als Gegensatzpaar. Nach ihrer Erfahrung nähmen Gremien ihr Amt in der Regel verantwortungsvoll wahr. Sie seien die „Stimme der Gesellschaft“ in den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Mittels einer Stärkung der Gremienbüros sowie Weiterbildungsangeboten könnten sie unterstützt werden. Allerdings frage sie sich oft: „Muss alles neun Mal in der ARD vorgehalten werden?“ Durch eine Bündelung von Zuarbeit ließe sich manches effizienter bewältigen.

„Die Lage ist verdammt ernst für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ (ÖRR), so Raab. Alle Demokrat*innen seien gefordert, ihn gegen seine Gegner zu verteidigen. Dazu reiche es nicht aus „nur an der Gremienfrage zu arbeiten“. Ansatzpunkte dazu biete auch der demnächst zur Verabschiedung stehende Medienstaatsvertrag. Der ÖRR bekomme wie andere Medien auch die „Möglichkeit, an der digitalen Transformation zu partizipieren“, durch eine „Flexibilisierung des Programmauftrags und Schärfung des Profils“. Der Rundfunkkommission der Länder sei im Zuge des Online-Konsultationsverfahrens zum Staatsvertrag mit 2.600 Beteiligten nicht entgangen, „dass einige Elemente im Diskurs stehen“. Der Medienstaatsvertrag bilde das medienrechtliche „Dach“ über allen von den Ländern für „ihre“ ARD-Anstalten abgeschlossenen Staatsverträge. Er sehe eine weitgehende Vereinheitlichung der bislang unterschiedlich gehandhabten Regeln vor – darunter Berichtspflichten an die Landtage sowie einen Publikumsdialog.

Stefan Raue, Intendant des Deutschlandradios Foto: Hermann Haubrich

Laut Stefan Raue, seit 2017 Intendant des Deutschlandradios, geht es im DLR-Hörfunkrat weniger um Expertentum als um die „Abbildung der Gesellschaft in ihrer Vielfalt“. Der aus zwölf Personen gebildete Verwaltungsrat werden nach einem Ausschreibungsverfahren rekrutiert. Eine der Voraussetzungen: Fachwissen in Finanzfragen und Medien. Die Intendanz müsse alle Vorhaben, deren finanzielles Volumen 125.000 Euro übersteigt, diesem Rat vorlegen. Einzelabsprachen zwischen Gremienmitgliedern und Geschäftsleitung zu bestimmten Projekten, wie es sie offenbar beim RBB gegeben habe, seien beim DLR „nicht möglich“, versicherte Raue.

 

 

 

Prof. Dr. Christine Horz-Ishak, Kommunikationswissenschaftlerin, Technische Hochschule Köln Foto: Hermann Haubrich

Kommunikationswissenschaftlerin Christine Horz-Ishak von der Technischen Hochschule Köln verwies auf den Zusammenhang zwischen der Verfassung von öffentlich-rechtlichen Medien und dem Zustand der Demokratie. „Je stärker der jeweilige öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem Land, desto stärker auch die Demokratie“, sagte sie. Es gebe keinen Widerspruch zwischen einer Vielfalt der Gremien und dem Gebot der Professionalisierung – es müsse versucht werden, beides herzustellen. Je vielfältiger die Gremien, desto vielfältiger die Perspektiven. Das sei aber nur ein anderer Ausdruck für Pluralismus, mithin für Demokratie. Horz-Ishak würde eine Wahl der Gremienmitglieder anstelle einer Entsendung durch Organisationen bevorzugen. Letzteres sei „auch eine Blackbox, bei der wir nicht wissen, wieviel Korruption oder Gefälligkeit da im Spiel sei“.

Ein Grußwort von der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack Foto: Hermann Haubrich

In einem Grußwort warnte Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, vor einer Überforderung der Gremien durch die im Medienstaatsvertrag vorgesehenen neuen Aufgaben. Im Rahmen der prinzipiell richtigen „Flexibilisierung des Auftrags“ sollen Rätinnen und Räte künftig sogar „Maßstäbe für ein finanztechnisches Benchmark-System der Sender“ festlegen. Damit, so Hannack, setze die deutsche Medienpolitik den „unseligen Trend fort, die Konsequenzen medienpolitischer Entscheidungen an die Gremien zu delegieren“. Die DGB-Vize erinnerte an den so genannten Dreistufentest, dem seit 2009 gültigen hochkomplexen Genehmigungsverfahren für öffentliche-rechtliche Telemedienangebote. Ein Verfahren, bei dem sich nach ihrer Auffassung „eine Handvoll Unternehmensberatungen seit Jahren goldene Nasen auf Kosten der Beitragszahler*innen“ verdient hätten.

„Ohne Qualifizierung geht es nicht“, bekräftigte Hannack. Fortbildungsbedarf sieht sie vor allem in den Bereichen Medienpolitik, Wirtschaftsprüfung und technologische Entwicklung. Es sei höchste Zeit, in allen Sender-Staatsverträgen entsprechende „Einstiegskompetenzen“ für die Verwaltungsräte vorzuschreiben. Verwaltungsrät*innen öffentlich-rechtlicher Sender – dies zeige das Beispiel RBB – „sollten keine weiteren Aufsichtsratsposten innehaben“. Der ÖRR, so Elke Hannack, brauche Verantwortliche, „die gesetzeskonform, transparent und moralisch integer handeln, die Gremien als Aufsichtsorgane und Sparringspartner wahrnehmen und nicht versuchen, sie einzulullen“. Und die endlich in einen ehrlichen Dialog auf Augenhöhe mit dem Publikum einsteigen, „weil sie wissen, dass das mehr ist als Public Value-Hochglanzbroschüren und Community-Management“.

Dr. Henning Eichler, Vertretungsprofessur „Media Sciences and Digital Journalism“, Hochschule RheinMain Foto: Hermann Haubrich

Im zweiten Teil der Tagung begab sich Henning Eichler, Vertretungsprofessor „Media Sciences and Digital Journalism“ an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden, auf die „Suche nach dem öffentlich-rechtlichen Algorithmus“. Grundlage seines Impulsvortrags war die Studie „Journalismus in sozialen Medien – ARD und ZDF im Bann der Algorithmen“ die er in diesem Frühjahr im Auftrag der Otto Brenner Stiftung verfasst hat.

Längst versuchen auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten, ein junges, dem linearen TV-Konsum entwöhntes Publikum auf Plattformen wie TikTok, Instagram, etc.  abzuholen. Mehr als eine Million Nutzer*innen folgen inzwischen der ARD-Tagesschau auf TikTok – eine überraschend hohe Reichweite für ein journalistisches Medium auf diesem Kanal. Der Erfolg hat einen Preis: Die Redaktionen müssen ihre Beiträge „plattformisieren“, will sagen: nach der Logik der jeweiligen Algorithmen gestalten und verbreiten.

Am besten, so Eichler, funktioniere dabei „das, was Reichweite und Interaktion im Sinne der Netzwerke erzeugt“. Dazu gehörten „Merkmale wie Emotionalität, Oberflächlichkeit, Polarisierung“, was in der Folge nicht selten auf Desinformation hinauslaufen könne. Demgegenüber stünden „klassische journalistische Qualitätskriterien wie Ausgewogenheit, Distanz, die Abbildung von Meinungsvielfalt und faktenorientiertes Arbeiten“ eher im Hintergrund.

Die von Eichler geführten Leitfadeninterviews mit 18 Personen aus Redaktionen und Social-Media-Management spiegeln das Dilemma, in dem gerade öffentlich-rechtlichen Standards verpflichtete Journalist*innen beim Umgang mit Klicks und Likes stecken. Denn: „Public Value ist auf diesen kommerziellen Plattformen ohne Weiteres nicht gewährleistet.“ Das „Spannungsverhältnis zwischen Plattformlogik und journalistischem Qualitätsanspruch“, fand Eichler heraus, verursache Unbehagen.

„Auf der Suche nach dem öffentlich-rechtlichen Algorithmus“ waren Jörg Pfeiffer, Product Manager AI + Automation Lab beim Bayerischen Rundfunk; Dr. Eckart Gaddum, Leiter Digitale Medien beim ZDF; Dr. Henning Eichler von der Hochschule RheinMain in Wiesbaden; Moderatorin Sissi Pitzer und ver.di- Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz (v.l.n.r.) Foto: Hermann Haubrich

In der folgenden Debatte plädierte Christoph Schmitz vom ver.di Bundesvorstand dafür, gegenüber den neuen Sehgewohnheiten junger Nutzer*innen kommerzieller Plattformen nicht die Bedürfnisse anderer Zielgruppen zu vernachlässigen. Er setzt auf das „verstörende Element von linearem Fernsehen“, also die gelegentliche „Konfrontation mit einer Sendung, die ich nicht gesucht habe, die mir aber trotzdem einen Mehrwert bringt“. Die Logik, nach der TikTok und Co. ihre Algorithmen ausspielen, schließe derlei überraschende Erlebnisse aus. Kommerzielle Plattformen bildeten dagegen Filterblasen.


Vertrauen zurückgewinnen

Vorschläge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – ein Positionspapier von ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz

„Die Rundfunkanstalten sollten ihr Möglichstes dazu beitragen, die gegen sie erhobenen Vorwürfe schnell und umfassend selbst aufzuklären. Die Arbeit der Redaktionen im RBB und NDR sind aktuell hervorragende Beispiele schonungsloser Aufklärung von Skandalen. Auch die Intendantinnen und Intendanten sind gefragt, nun aktiv in die Diskussion mit der Öffentlichkeit zu gehen, sich vor ihre Beschäftigten zu stellen und entschieden für die Fortentwicklung des öffentlich-rechtlichen Systems zu streiten“, erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz in einem Positionspapier zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das er im Rahmen der Medienpolitischen Tagung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zur Diskussion gestellt hat.

Ver.di setze sich dafür ein, dass in den Sendern effiziente und unabhängige Compliance-Strukturen eingerichtet werden, die einheitlich bei allen öffentlich-rechtlichen Anstalten gelten, so Schmitz weiter. Zudem müssten die Mitarbeitenden, festangestellte und freie gleichermaßen, bei finanzwirksamen und anderen relevanten Entscheidungen mitbestimmen. Hinsichtlich der Aufsichtsgremien plädiere die Gewerkschaft dafür, deren Kontrollrechte auszuweiten. „Insbesondere für die Kontrolle der Senderfinanzen ist professionelle Expertise eine sinnvolle Voraussetzung. Wo dies noch nicht vorgeschrieben ist, sollte mindestens ein Teil des Verwaltungsrates aus ständigen Sachverständigen bestehen.“ Darüber hinaus könnten regelmäßige Schulungen sowie zusätzliche Mittel, um bei Bedarf externe Gutachten in Auftrag zu geben, die Kontrollfunktion der Rundfunk- und Verwaltungsräte sinnvoll stärken. Nötig mache dies auch die Kompetenz-Erweiterung der Rundfunkgremien durch den nun zügig durch die Bundesländer zu ratifizierenden 3. Medienstaatsvertrag.

Dem seit Jahren andauernden Abbau journalistischer Stellen erteilt ver.di eine klare Absage, denn „Nutzen und Glaubwürdigkeit öffentlich-rechtlicher Medien hängen ganz wesentlich von ihrer tagesaktuellen und tiefgehend recherchierten journalistischen Leistung ab“. Eine auskömmliche Finanzierung der Sender müsse auch die nötigen personellen und technischen Ressourcen berücksichtigen, die nötig seien, um sich im digitalen Raum als öffentlich-rechtliches Gegengewicht zu den marktbeherrschenden Plattformen zu positionieren. Nur so könnten die Sender ihrem Auftrag der Mitgestaltung und Beförderung des gesamtgesellschaftlichen Diskurses gerecht werden.

Dafür brauche es aber nicht zuletzt auch eine Demokratisierung in den Sendern und im Programm. Schmitz: „Programmvielfalt in den Hauptnutzungszeiten muss ebenso Ziel sein wie die Schaffung gleicher Einstiegsmöglichkeiten und Aufstiegschancen für alle Bevölkerungsteile. Freie dürfen nicht mehr von der Mitbestimmung in den Personalvertretungen ausgeschlossen werden. Dieses erhebliche Demokratiedefizit muss endlich abgestellt werden!“

Link zum Positionspapier (PDF):   220907_verdi-Diskussionspapier zum örR_.pdf

 

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