ARD und ZDF ziehen rechtliche Konsequenzen aus der nicht genehmigten Nutzung ihrer Inhalte durch Bild TV am Wahlabend. „Wir haben uns entschlossen, rechtlich gegen Bild TV wegen der aus unserer Sicht rechtswidrigen Übernahme unserer Berichterstattung vorzugehen“, teilte die ARD dem Evangelischen Pressedienst (epd) jetzt mit. Ein Sprecher des ZDF sagte, der Sender ziehe „Konsequenzen aus der nicht genehmigten Übernahme von Teilen der ZDF-Wahlsendungen im linearen Angebot und auf der Website von BILD-TV am Wahlsonntag“.
Mit Bezug auf das Urheberrechtsgesetz mache das ZDF Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Von Bild TV hieß es, die Vorgänge würden geprüft.
Bei der ARD geht es bei den nicht genehmigten Inhalten eigenen Angaben nach vor allem um die ersten Prognosen zur Bundestagswahl vom Sonntagabend und die „Berliner Runde“. Wie viele Minuten genau genutzt wurden, müsse die Prüfung ergeben.
Ein Sprecher der „Bild“-Gruppe erklärte erneut, die Bundestagswahl sei ein zeithistorischer Moment von überragendem öffentlichem Interesse gewesen. Man habe die unterschiedlichen Prognosen „mit klarem Quellenhinweis live zitiert und ausgewählte Sequenzen aus der ‚Berliner Runde‘ übernommen“, sagte er dem epd. Bei der „Berliner Runde“ handele es sich um ein nachrichtliches Ereignis von überragender Bedeutung, das von ARD und ZDF als gebührenfinanzierter Rundfunk zentral veranstaltet werde, aber auch für Menschen relevant sei, die sich am Wahlabend auf anderem Wege informieren möchten.
„Falls sich aus der Übernahme seitens Bild Ansprüche von ARD und ZDF ergeben sollten, sind wir gerne bereit, diese zu begleichen“, hieß es von der „Bild“-Gruppe. „Wir würden dann allerdings davon ausgehen, dass ARD und ZDF Leistungsschutzrechte auch gegenüber den Gafa-Plattformen in gleicher Konsequenz geltend machen.“ Mit Gafa sind die US-Digitalkonzerne Google, Apple, Facebook und Amazon gemeint.
Hintergrund ist, dass die Verwertungsgesellschaft Corint Media ARD und ZDF Wettbewerbsverzerrung vorwirft. Unter anderem müssten ARD und ZDF aufgrund der Urheberrechtsreform künftig auf ihren Rechten gegenüber Google und Facebook bestehen, fordert Corint Media. Bei den Online-Angeboten „tagesschau.de“ und „sportschau.de“ handele es sich „zumindest in Teilen um Presseveröffentlichungen im urheberrechtlichen Sinn“. Gleichwohl hätten sich ARD und ZDF zu keinem Zeitpunkt um eine Durchsetzung und Monetarisierung ihrer Presseleistungsschutzrechte bemüht, als diese vorübergehend in Deutschland Geltung hatten.
Die ARD widersprach der Beschwerde. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterliege anderen Beschränkungen und Vorgaben als kommerzielle Rundfunksender und Presseunternehmen, die von Corint Media vertreten werden, erklärte der Senderverbund. Auch das ZDF teilte mit, im Urheberrecht handele es sich um Leistungsschutzrechte der „Presseverleger“.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist Bestandteil der kürzlich verabschiedeten Urheberrechtsreform. Demnach müssen Verlage finanziell angemessen beteiligt werden, wenn Ausschnitte aus Artikeln auf kommerziellen Digitalplattformen wie Google News angezeigt werden.
Bild TV ging am 22. August auf Sendung. Kern ist das Live-Programm „Bild Live“ mit News und aktuellen Themen. Ergänzt wird das Angebot durch Dokumentationen und Reportagen sowie Politik-, Sport-, Unterhaltungs- und Crime-Formate. Produziert wird „Bild Live“ aus einer neuen TV-Unit in der WeltN24 GmbH.