ARD und ZDF im Visier der EU

Seit langem schon schwelt der Streit zwischen der Europäischen Kommission und den öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland. Die EU überprüft, ob der Umgang der Sender mit den Rundfunkgebühren gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt.

Der Hauptkonflikt kreist um die Frage, ob die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF vom Programmauftrag gedeckt sind. Nach bisheriger inoffizieller Einschätzung der EU entsprechen sie nicht den geltenden Normen. Diese Aktivitäten, von WDR-Intendant Fritz Pleitgen noch vor einigen Jahren als „drittes Standbein“ der Öffentlich-Rechtlichen charakterisiert, sind auch den privaten Konkurrenten von ARD und ZDF ein Dorn im Auge. Diese fühlen sich benachteiligt, weil – so die Unterstellung – „ausufernde Online- und E-Commerce-Aktivitäten“ der Öffentlich-Rechtlichen widerrechtlich aus den Rundfunkgebühren finanziert würden. Aus diesem Grund hat der Privatfunk-Verband VPRT in Brüssel Beschwerde eingelegt, über die derzeit verhandelt wird.

ARD und ZDF verweisen auf den Rundfunkstaatsvertrag, der den Sendern programmbegleitende Mediendienste und Online-Aktivitäten erlaubt. Über das, was als programmbegleitend interpretiert werden kann, gehen die Meinungen allerdings auseinander. ARD und ZDF sind bemüht, mit der Definition klarer Verhaltensregeln den medienpolitischen Forderungen der EU teilweise entgegen zu kommen. Unlängst schlugen WDR-Intendant Pleitgen und ZDF-Intendant Markus Schächter die Entwicklung eines Verhaltenskodex vor. Dieser solle „marktkonformes Verhalten bei unseren gewerblichen Tätigkeiten nach außen dokumentieren und nach innen sicherstellen“. Ob die EU sich mit diesem Zugeständnis zufrieden gibt, erscheint eher zweifelhaft. Dem Vernehmen nach wollte die EU-Kommission bereits Ende 2004 ihren Bericht vorlegen. Nach den bislang durchgesickerten Informationen wird ARD und ZDF darin mit der Einleitung eines formellen Prüfverfahrens gedroht. Gespannt darf man darauf sein, ob die EU – wie vermutet – die bundesdeutschen Rundfunkgebühren als unerlaubte staatliche Beihilfen für die öffentlich-rechtlichen Anstalten einstufen. Der soeben abgeschlossene Gebührenpoker der bundesdeutschen Ministerpräsidenten dürfte dieser Sichtweise neue Argumente geliefert haben. Bei einem entsprechenden EU-Verdikt wären die Folgen für das deutsche Rundfunksystem unabsehbar.

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