ARD und ZDF im Visier der EU

Seit langem schon schwelt der Streit zwischen der Europäischen Kommission und den öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland. Die EU überprüft, ob der Umgang der Sender mit den Rundfunkgebühren gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt.

Der Hauptkonflikt kreist um die Frage, ob die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF vom Programmauftrag gedeckt sind. Nach bisheriger inoffizieller Einschätzung der EU entsprechen sie nicht den geltenden Normen. Diese Aktivitäten, von WDR-Intendant Fritz Pleitgen noch vor einigen Jahren als „drittes Standbein“ der Öffentlich-Rechtlichen charakterisiert, sind auch den privaten Konkurrenten von ARD und ZDF ein Dorn im Auge. Diese fühlen sich benachteiligt, weil – so die Unterstellung – „ausufernde Online- und E-Commerce-Aktivitäten“ der Öffentlich-Rechtlichen widerrechtlich aus den Rundfunkgebühren finanziert würden. Aus diesem Grund hat der Privatfunk-Verband VPRT in Brüssel Beschwerde eingelegt, über die derzeit verhandelt wird.

ARD und ZDF verweisen auf den Rundfunkstaatsvertrag, der den Sendern programmbegleitende Mediendienste und Online-Aktivitäten erlaubt. Über das, was als programmbegleitend interpretiert werden kann, gehen die Meinungen allerdings auseinander. ARD und ZDF sind bemüht, mit der Definition klarer Verhaltensregeln den medienpolitischen Forderungen der EU teilweise entgegen zu kommen. Unlängst schlugen WDR-Intendant Pleitgen und ZDF-Intendant Markus Schächter die Entwicklung eines Verhaltenskodex vor. Dieser solle „marktkonformes Verhalten bei unseren gewerblichen Tätigkeiten nach außen dokumentieren und nach innen sicherstellen“. Ob die EU sich mit diesem Zugeständnis zufrieden gibt, erscheint eher zweifelhaft. Dem Vernehmen nach wollte die EU-Kommission bereits Ende 2004 ihren Bericht vorlegen. Nach den bislang durchgesickerten Informationen wird ARD und ZDF darin mit der Einleitung eines formellen Prüfverfahrens gedroht. Gespannt darf man darauf sein, ob die EU – wie vermutet – die bundesdeutschen Rundfunkgebühren als unerlaubte staatliche Beihilfen für die öffentlich-rechtlichen Anstalten einstufen. Der soeben abgeschlossene Gebührenpoker der bundesdeutschen Ministerpräsidenten dürfte dieser Sichtweise neue Argumente geliefert haben. Bei einem entsprechenden EU-Verdikt wären die Folgen für das deutsche Rundfunksystem unabsehbar.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Neue Aufgaben im Community-Management

In der plattformdominierten Öffentlichkeit sind neue Berufsfelder entstanden – wie das Community-Management, das zwischen Redaktion und Publikum vermitteln soll. Obwohl diese Aufgabe in journalistische Ausbildungspläne integriert ist, prägen mangelnde Wertschätzung und prekäre Arbeitsbedingungen die Praxis in den Medien.
mehr »

Pressefreiheit ist keine Weltmeisterschaft

Deutschland ist in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit einige Plätze abgestiegen und rangiert 2026 nur noch auf Platz 14. „Na und?“, werden einige jetzt sagen, „Das ist doch immer noch nicht schlecht!“ Doch, das ist es.
mehr »

Der Arbeitskampf im ÖRR geht weiter

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt ihre Tarifverhandlungen in den Sendern der ARD fort und hält an ihren Forderungen von sieben Prozent Honorar- und Gehaltserhöhungen, mindestens aber 300 Euro monatlich mehr, fest. Dies gelte ausdrücklich auch für den Westdeutschen Rundfunk (WDR), erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz-Dethlefsen, zuständig für Medien.
mehr »

Zukunftsoffensive für COSMO

Über 500 Organisationen, darunter die dju in ver.di, fordern bundesweite Zukunftsoffensive für ARD-Programm COSMO. Der WDR benennt seine  Radiowellen Cosmo und 1Live Diggi um und richtet die Programme neu aus. Ein einmaliges Großbündnis warnt die ARD davor, einen großen Teil der migrantischen Bevölkerung zu vernachlässigen.
mehr »