Aufregende Wochen ums EU-Urheberrecht

Flaggen der Mitgliedsstaaten in Straßburg vor dem Europäischen Parlament
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Die EU modernisiert das Urheberrecht: Ein Berichterstatter (SPD) tritt zurück. Das EU-Parlament hatte seine Vorlage im entscheidenden Punkt ins Gegenteil verkehrt. Auch sein CDU-Kollege findet keine Mehrheiten. Ein Beschluss wird Monat um Monat verschoben ebenso wie die Abstimmung über die Richtlinie im EU-Rat der Mitgliedsstaaten. Allenthalben gravierende Differenzen.

„Es sind relativ aufregende Wochen in Brüssel“, schrieb die Süddeutsche. „Es wird gekämpft und getrickst, als ginge es um alles oder nichts“. Beim Thema Urheberrecht? Ja tatsächlich. Denn es geht ums Geld, um viel Geld. Wer darf künftig online wo was lesen, hören oder sehen? Wer soll das bezahlen? Die Online-Dienste, die Verbraucher_innen oder keiner, weil’s „umsonst“ ins Netz gestellt wird? Und vor allem: Wer verdient daran? Die Urheber_innen und Künstler_innen, die Medien und die Unterhaltungsindustrie oder weiterhin nur die US-Internetgiganten wie Google und Facebook?

Streit tobt darum, unter welchen Bedingungen Rundfunkveranstalter ihre Online-Angebote künftig europaweit anbieten können. Die EU-Kommission will mit der „Verordnung über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern“ unter anderem ermöglichen, dass in Spanien lebende deutsche Rentner_innen heimische Serien in den Mediatheken von ARD und ZDF sehen können. Und um es einfach und günstig für die Sender zu machen, soll dafür das Herkunftslandprinzip gelten. Dann hätten EU-weite Lizenzen gleich bei Vertragsabschluss eingeheimst werden können.

Dagegen startete die Filmwirtschaft eine beispiellose Kampagne. Sie fürchtet wegen schwindender Lizenzeinnahmen um die Refinanzierung der Filmproduktion. Unterstützt von Konservativen und Liberalen bereiteten sie Tiemo Wölken, dem sozialdemokratischen Berichterstatter des Europäischen Parlaments, im Rechtsausschuss (JURI) eine Niederlage. Dabei wollte der SPD-Europaabgeordnete das Herkunftslandprinzip beschränken auf „audiovisuelle Werke, die von Rundfunkveranstaltern „in Auftrag gegeben und vollständig finanziert“ werden (M Online vom 24. November 2017).

Wölken startete einen zweiten Anlauf im EU-Parlament – und scheiterte wiederum. Mit 344 zu 265 Stimmen bei 36 Enthaltungen bestätigte das Plenum am 12. Dezember 2017 in Straßburg das vom Rechtsausschuss mehrheitlich beschlossene Verhandlungsmandat. Damit soll weiter generell das Territorialprinzip gelten, das Herkunftslandprinzip nur für „Sendungen von Nachrichten und Nachrichtenprogrammen“. Das Parlament habe eine Chance verpasst, den Bürgern in Europa Online-Inhalte leichter zugänglich zu machen, sagte Wölken nach der Abstimmung und legte sein Amt als Verhandlungsführer nieder.

Mit Wölkens Position wird sich sein noch zu wählender Nachfolger aber weiter auseinandersetzen müssen. Denn eine Woche später beschlossen die Mitgliedsstaaten ihre Verhandlungsposition: ein „begrenztes Herkunftslandprinzip“. Dies soll für Fernsehprogramme ausschließlich auf Filme und Serien angewendet werden, die von den Rundfunkveranstaltern finanziert und kontrolliert werden – unter Ausschluss von Koproduktionen mit Dritten und angekauften Filmen.

Keine Einigkeit gibt es im EU-Rat hingegen bei den zwei großen Konfliktpunkten in der „Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“: der Einführung eines Presseverleger-Leistungsschutzrechts und von obligatorischen Upload-Filtern auf Online-Plattformen. Im Abschlusspapier der estnischen Ratspräsidentschaft vom 13. Dezember 2017 wurden nach acht Sitzungen und sieben Kompromissanträgen zwar „erhebliche Fortschritte“ in Bezug auf die meisten Bestimmungen der neuen EU-Richtlinie konstatiert, beide Punkte müssen aber nun unter bulgarischem Vorsitz geklärt werden.

Die Differenzen sind beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger am größten. Hier stehen sich zwei Alternativvorschläge gegenüber: eine weitgehende Unterstützung des Entwurfs von EU-Kommissar Oettinger (CDU) gegen einen Verzicht auf das neue Verlegerrecht. Stattdessen soll eine Art „Vermutungsregel“ eingeführt werden, um es Presseverlegern zu ermöglichen, gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz vorzugehen.

Einen ähnlichen Vorschlag hatte bereits die vormalige Berichterstatterin des EU-Parlaments, Therese Comodini Cachia, im März 2017 vorgelegt, während ihr Nachfolger Axel Voss (CDU) den Presse-Leistungsschutz durchsetzen will (M Online vom 24. Oktober 2017). Weil der neue Berichterstatter dafür im Rechtsausschuss keine Mehrheit findet, wurde das für den 10. Dezember geplante JURI-Votum wieder von der Tagesordnung gestrichen. Die Abstimmung soll nun, wie Axel Voss kürzlich in Berlin erklärte, im März 2018 über die Bühne gehen.

Ob es bis dahin Einigkeit über die „sehr emotional diskutierten Themen“ geben wird? Mit dem Leistungsschutzrecht wollte die EU-Kommission erreichen, dass Geld von Google & Co. an die Presseverleger fließt. Die Online-Plattformen sollen Urheberrechtsverletzungen stärker kontrollieren (Upload-Filter) oder Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern oder Verwertungsgesellschaften abschließen. Auch dabei geht es ums Geld und wer wie viel in Zukunft bekommt. Sie dauern an, die aufregenden Zeiten in Brüssel.

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