BERLIN. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde vom deutschen Rat für Public Relations wegen kontinuierlicher Schleichwerbung in öffentlich-rechtlichen Sendern gerügt.
Nach den Recherchen des NDR-Medienmagazins „Zapp“, dokumentiert in der Zeitschrift Message 3 / 2006, hat die BA Fernsehbeiträge im ZDF, RBB und MDR inhaltlich und finanziell unterstützt. Dabei handelte es sich um die Sendungen „Jobjournal“ (MDR), „Arbeitsmarkt aktuell“ (RBB) und „Volle Kanne Susanne“ (ZDF). Dafür wurden von der BA in den Jahren 2004 und 2005 rund 350.000 Euro aufgewandt, was der Leiter der Öffentlichkeitsarbeit der BA John-Philip Hammersen in „Message“ bestätigte. Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage zur „Finanzierung von Fernsehbeiträgen durch staatliche Behörden“ erklärt, dass es sich hierbei um zulässige Produktionskostenzuschüsse gehandelt habe. Der PR-Rat erachtet die Zahlungen der BA jedoch als nicht transparente, gekaufte Themenplacements, die unter das Verdikt der Schleichwerbung fallen. Hätte es sich um Produktionskostenzuschüsse ohne thematische Absprachen mit den Sendern gehandelt, wären sie nach Auffassung des Rats ebenfalls zu beanstanden gewesen, weil sie für den Zuschauer nicht erkennbar gemacht, sondern verdeckt vorgenommen wurden. Das verstößt gegen die Rundfunkstaatsverträge und den Kodex des DRPR.