Das neue Urhebervertragsrecht: Sieg oder Niederlage?

Das halbvolle Glas austrinken

Das neue Urhebervertragsrecht ist durch den Bundestag. Schon vor der Beschlussfassung wurde der ursprüngliche Entwurf so gerupft, dass wohl auch die renitenten auf ihre „Medienstandorte“ bedachten roten Landesfürsten nicht mehr bocken werden; mittlerweile hat denn auch der Rechtsausschuss des Bundesrats das Gesetz passieren lassen. Die Hoffnung, dass ein dreieinhalb Jahrzehnte altes Versprechen eingelöst und die „vertragliche Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ verbessert wird, scheint endlich begründet.

Es ist also Zeit für eine erste Bewertung und damit Platz für vielfältige Meinungsäußerungen, die bekanntlich unsere Verfassung alle in gleicher Weise schützt. Dieses riesige Spektrum wird auch fast flächendeckend bedient.

Fast? Ganz zufrieden ist niemand. Ansonsten gab und gibt es schon fast alles zu lesen und zu hören – auch von ver.di: „Chance vertan“ meinte eine Pressemitteilung, eine andere – sehr witzig – sah die Bundesjustizministerin als Tigerin springen und als Bettvorleger landen. Oder das Resultat des Gesetzgebungsverfahrens wird als „Niederlage“ dargestellt, die man nicht rituell schön reden dürfe, wie das nach Tarifabschlüssen schlechter Brauch sei. In einem anderen Blatt artikuliert sich „Enttäuschung“ über einen „Meilenstein der Schmach“.

Ganz anders hört sich die Bewertung der Bundesjustizministerin an, die meint, es sei nun endlich etwas Grün in die „aride Landschaft“ des Urhebervertragsrechts gekommen, von „den zehn Bäumen“, die dort stehen sollten, seien acht gepflanzt. Auch einer der Co-Autoren des „Professorenentwurfs“ ist so unzufrieden auch wieder nicht: „Wenn nun nicht alle Träume wahr geworden sind, sollten wir das intern nicht so schwer nehmen, nach außen aber deutlich machen, dass der Börsenverein das gemeinsame Boot leck geschlagen hat.“

Vergessen wir die Medien selbst. Da wurde teilweise gegen das Gesetzgebungsvorhaben angeschrieben, als gäbe es dafür einen Preis, und anschließend das Ergebnis als „Pyrrhussieg“ denunziert.

Die Frage, wo die Wahrheit liegen mag, verbietet sich bei Meinungen und Bewertungen sowieso. Der volle Erfolg war es nicht beim Urhebervertragsrecht, das große im „Professorenentwurf“ steckende Versprechen ist nicht eingelöst. So viel steht fest. Der Rest ist die bekannte Geschmacksfrage, ob nun das Glas halb voll geworden oder halb leer geblieben sei.

Darüber kann sich, wer mag, streiten. Wichtiger ist allerdings, was jede und jeder für sich aus solchen Bewertungen ableitet. Nach einer „Niederlage“ begibt man sich – so das noch geht – auf die Flucht oder bleibt gleich liegen. Ein „halbleeres Glas“ kann man empört stehen lassen oder ein „halbvolles“ austrinken. Es liegt an uns, was wir mit dem Ergebnis anfangen. Aber das ist ein überflüssiger Rat; denn die, die sich fast zwei Jahre lang vorbildlich für ein besseres Urhebervertragsrecht verkämpft haben, tun das längst. Offen ist nur die Frage, wer nun das Ausbleiben des vollen Erfolgs als hinreichenden Grund dafür ansieht, mit dem Teilerfolg nichts anzufangen. Für die, die gehofft haben, der Bundestag könnte ihnen bessere Honorare als Zimmerservice liefern, wird sich ohnehin nichts ändern, für die hätte sich auch nichts geändert, wie immer eine gesetzliche Regelung gesetzlich ausgefallen wäre.

Wer mag, kann das wieder als „Schönreden“ eines Misserfolgs ansehen, wie das der durchschnittliche Gewerkschaftsfunktionär als eine Art rituelle Waschung angeblich praktiziert.

Wolfgang Schimmel

Wolfgang Schimmel ist Urheberrechtsexperte von ver.di und Rechtsreferent in Baden-Würtemberg.


Mageres Ergebnis nicht schön reden

Man kennt das Ritual aus vielen Tarifrunden: Ist der Abschluss erstmal unter Dach und Fach gibt es auf jeder Seite nur Gewinner. Für freie Journalisten und Künstlerinnen, Schriftsteller und Musikerinnen gibt es zwar keine Tarifrunden, aber das Ergebnis der monatelangen Auseinandersetzung um das Urhebervertragsrecht, hat für ihre Arbeit und ihr Einkommen eine Bedeutung, wie sie kaum ein Tarifabschluss für die Arbeitnehmer dieses Landes hatte.

Deshalb wurde mit harten Bandagen gekämpft. Allerdings „über Bande“ – denn anders als beim jährlichen Verteilungskampf zwischen Unternehmern und Gewerkschaften standen sich die Interessenvertreter von Kapital und Arbeit nicht direkt gegenüber. Es ging um eine politische Entscheidung, den Beschluss des „Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ durch den Deutschen Bundestag.

Die Unternehmerverbände der Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchverlage sowie des privaten Rundfunks wussten, um was es für sie ging, und haben deshalb zur Absicherung ihrer politischen Einflussnahme eine millionenschwere Kampagne inszeniert. Die ganzseitigen Zeitungsanzeigen und Fernseheinblendungen waren nicht für Otto Normalverbraucher gedacht, sondern sollten Wirkung in Richtung Berlin und der Staatskanzleien in Düsseldorf, Hannover und anderswo haben. Dies ist ihnen ebenso geglückt wie die Mobilisierung in den eigenen Reihen, die gar linke Kleinverleger zum Streiter für die Interessen von Bertelsmann werden ließ.

Da konnten die Urheberverbände und die Gewerkschaft ver.di, die den Konflikt von der IG Medien geerbt hat, nicht mithalten. Dennoch hat sich ver.di – nicht nur der Medienbereich – wacker geschlagen, was die Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit angeht. Ein überaus großer Erfolg war ja bereits, das Thema Urhebervertragsrecht überhaupt auf die Tagesordnung zu setzen und dann mit dem „Professorenentwurf“ eine Steilvorlage zu liefern.

Parallel aber hätte das erfolgen müssen, was in jeder Tarifrunde zum Tagesgeschäft gehört: die Mobilisierung der Betroffenen, um den nötigen Druck für ein gutes Ergebnis zu entfalten. Das ist nicht gelungen – mit Ausnahme der anerkennenswerten Aktivitäten der Literaturübersetzer. Faxe und E-Mails mehrerer dutzender Freier oder eine 40-Mann-Demo reichen eben nicht, wenn es für Medienkonzerne um mehrstellige Millionenbeträge geht.

Dieses Manko fällt nicht nur auf die Freien- und Fachgruppenarbeit von ver.di zurück, sondern auch auf die Freien selbst. Wer sich gesagt hat „Gewerkschaft mach‘ mal. Ich hab‘ keine Zeit, muss noch meinen 70-Mark-Beitrag über die Ratssitzung schreiben.“, darf sich hinterher nicht über eine unzureichende Urheberrechtsnovelle beschweren.

Wir alle haben eine Niederlage erlitten. Das sollte man offen zugeben und nicht wie in den erwähnten Tarifritualen versuchen, das Ergebnis schön zu reden. Aber auch aus Niederlagen kann und sollte man lernen. Niederlage heißt außerdem nicht, dass überhaupt nichts erreicht wurde. Gemessen an dem, was notwendig gewesen wäre, um eine angemessene Vergütung für Urheber zu sichern, ist das Ergebnis mager. Gegenüber dem Ist-Zustand aber wurden deutliche Verbesserungen erreicht.

Sie lassen sich nutzen, um individualrechtlich mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz bessere Honorare durchzusetzen und Total-Buyout-Verträge zu Fall zu bringen. Vor allem aber ist es erstmals möglich, für Freie über gemeinsame Vergütungsregeln vernünftige Branchenstandards bei der Honorierung zu erreichen.

Das gelingt allerdings nicht von selbst, sondern nur, wenn die Freien endlich ihren Rücken gerade machen und dabei in und von ver.di tatkräftig unterstützt werden.

Rüdiger Lühr

Rüdiger Lühr ist freier Journalist in Hamburg und Sprecher der AG Urheberrecht der dju.

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