Das Ringen um die ÖRR-Finanzierung

Mensch vor Monitoren

Foto: Archiv

Der finanzielle Spielraum von ARD, ZDF und Deutschlandradio schrumpft. Wie erwartet, empfiehlt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags ab 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro. Die von einigen Ministerpräsidenten geäußerten Forderungen nach Beitragsstabilität sieht die KEF angesichts der inflationären Entwicklung als übererfüllt an. Ver.di warnt vor weiterem Programmabbau und noch mehr Druck auf die Rundfunkbeschäftigen.

Für die Beitragszahler*innen läuft die Empfehlung bis 2028 auf eine Erhöhung um 0,8 Prozent pro Jahr hinaus. Damit liege die Steigerung „deutlich unter den aktuellen Preissteigerungsraten und auch unterhalb der von der Europäischen Zentralbank angestrebten Inflationsrate von ca. 2 Prozent pro Jahr“, erklärte KEF-Vorsitzender Martin Detzel bei der Vorstellung des 24. KEF-Berichts am 23. Februar in Berlin.

Rundfunkbeitrag soll bedarfsgerecht sein

Stärker als in vergangenen Beitragsperioden hat die KEF die Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten gekürzt. Trotz des massiven Streichprogramms um rund 1,8 Milliarden Euro – das entspricht etwa zwei Drittel der beantragten Mittel – sieht die KEF die Öffentlich-Rechtlichen für die Beitragsperiode von 2025 bis 2028 „bedarfsgerecht finanziert“. Gleichzeitig, so räumte Detzel ein, würde jedoch ein Unterschreiten der empfohlen Beitragshöhe „die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden“.

Sender des ÖRR werden digitaler

KEF für Digitalisierung
KEF für Digitalisierung

Angesichts des Bedeutungsgewinns der Digitalisierung und des veränderten Nutzungsverhaltens des Publikums misst die KEF der Entwicklung der Telemedien und des Online-Bereichs besondere Bedeutung bei. Diese betreffe neben klassischen Webseiten vor allem die Abrufdienste der Mediatheken und Audiotheken sowie die Nutzung von Drittplattformen. Gegenüber der laufenden Beitragsperiode hätten die Anstalten für den Zeitraum 2025–2028 rund 33 Prozent mehr Finanzmittel angemeldet. Den Zusatzforderungen der ARD für das „Entwicklungsprojekt digitale Erneuerung“ sei die Kommission indes nicht gefolgt. Sie betrachte die digitale Transformation nicht als Projekt, sondern als laufenden Prozess und müsse daher aus dem finanziellen Bestand finanziert werden.

Zur Begrenzung des Personalaufwands behält die KEF ihre Forderung nach einem jährlichen Abbau von 0,5 Prozent der besetzten Stellen bei. Unabdingbar sei aus Sicht der KEF auch, „dass die Anstalten sich dem Bereich der Vergütungen widmen“. Die KEF anerkennt die Eindämmung der Kosten für die betriebliche Altersversorgung in den Sendern vor dem Hintergrund der aktuellen Normalisierung der Kapitalmarktzinsen.

Kommission begrüßt Reformvorhaben

Perspektivisch begrüßt die Kommission die Reformvorhaben der ARD zur verstärkten internen Kooperation im Programm“. Sie vermisst aber nachvollziehbare Kalkulationen der finanziellen Auswirkungen und erwartet daher, dass die Effekte angekündigter und durchgeführter Reformvorhaben unter Berücksichtigung der Einspareffekte dokumentiert werden.

Ausdrückliche Kritik übte KEF-Chef Detzel an den „ab 2022 aufgedeckten Vorgängen in der Geschäftsleitung und das Kontrollversagen der Aufsichtsgremien des RBB“. Die KEF erkenne allerdings auch „die in diesem Zusammenhang vom RBB getroffenen internen Maßnahmen und Bemühungen zur Bereinigung der finanziellen Schäden“ an. Detzel nahm auch Stellung zu den Mitte Januar vorgelegten Reformvorschlägen des Expertengremiums Zukunftsrat. Die unter anderem angeregte Überprüfung von Qualitätsstandards bezeichnete Detzel als einen „zunächst scheinbar interessanten Ansatz“. Der darin geäußerten Überlegung, die KEF könne bei Nichteinhaltung solcher Qualitätskriterien Gelder einbehalten oder kürzen, stehe die Kommission allerdings skeptisch gegenüber. Dieser Vorschlag kollidiere mit der gut begründeten Programmautonomie der Öffentlich-Rechtlichen.

Qualitätsdebatten fänden schließlich schon heute im ÖRR statt und zwar mit den zuständigen Gremien. Gremien, deren Aufgaben überdies im erst kürzlich von den Ländern beschlossenen Vierten Medienänderungsstaatvertrag aufgewertet worden seien. „Ich denke, dass der Ansatz, die Qualitätsprüfung innerhalb der Rundfunkanstalten beizubehalten, der richtige Weg ist“, sagte er. Und fügte hinzu: „Wobei allein die Diskussion, was Qualität ist, eine herausfordernde ist.“

Ebenso schwierig erscheine die Frage eines Eingriffs im Falle einer im Nachhinein festgestellten Nichterfüllung des Programmauftrags. Das schaffe erhebliche praktische Probleme, „denn die Gelder sind dann verausgabt“, weil die Anstalten „nach bestem Wissen und Gewissen ihren Auftrag erfüllt“ hätten. Wenn dann eine Institution mit dem Ergebnis nicht einverstanden sei, müsse sie „Gelder streichen, die aber nicht mehr da sind“. Diese Art von „Ex-post-Behandlung“ sei eher unpraktikabel, daher plädierte Detzel für eine Beibehaltung des bewährten Verfahrens. Das biete Planungssicherheit für die Anstalten – im Rahmen ihrer Programmautonomie und abgestimmt mit ihren Gremien.

Länder stellen sich quer

Zur Ankündigung einiger Ministerpräsidenten, eine Beitragserhöhung auf keinen Fall zu akzeptieren, bemerkte Detzel, die im April 2023 erfolgte Bedarfsanmeldung der Anstalten und die jetzt von der KEF vorgelegte Empfehlung beruhe auf dem Auftrag der Länder. Der sei mit dem zum 1.7. 2023 in Kraft getretenen Dritten Medienänderungsstaatsvertrag – „in heutigen Zeitabläufen noch fast druckfrisch“ – umgesetzt worden. Für die KEF gehe es darum, „einerseits eine funktionsgerechte Finanzierung der Anstalten sicherzustellen, andererseits auch die Belastung der Bürger*innen vor Augen zu haben“.

Zweifel an Beitragsstabilität

Die von der Medienpolitik vielfach angemahnte Beitragsstabilität sei „weder verfassungsrechtlich noch staatsvertraglich formuliert“. Daher könne diese Forderung auch „kein Maßstab für die Arbeit der KEF“ sein. Den Einwand, unter diesen Bedingungen könne der Beitrag ja nur nach oben gehen, lässt Detzel nicht gelten. Im Falle einer Umsetzung der KEF-Empfehlung auf eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro werde sich der Beitrag im Zeitraum 2009 bis 2028 von 17,98 Euro auf 18,94 Euro erhöht haben – eine Steigerung von nominell 0,26 Prozent pro Jahr. Inflationsbereinigt würde dieser Beitrag dagegen bei 24 bis 25 Euro monatlich liegen müssen. Tatsächlich liege er aktuell bei 18,36 Euro. Was also die Forderung nach Beitragsstabilität angehe, so Detzel: „Haken dran, nominell erreicht, relativ deutlich übererfüllt.“

Hat also die Politik keine Eingriffsmöglichkeit, in ihrem Sinne den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten weitergehend zu steuern? Schon, so Detzel, „aber das Mittel der Wahl dazu ist der Auftrag“, der diesen Finanzbedarf bestimme. Daher kämen die aktuell formulierten Einwände der Politik zu spät. Schon vier Jahren habe es diese Diskussion gegeben, als das Verfahren sich schon im Stadium der Beitragsfeststellung befunden habe. Dazu habe das Bundesverfassungsgericht eindeutig erklärt: „Medienpolitik hat in diesem Stadium nichts mehr verloren.“

Verfassungsauftrag ernst nehmen

Aus gewerkschaftlicher Sicht fällt die vorgeschlagene Beitragserhöhung um 58 Cent definitiv zu niedrig aus. Dies bedeute „für die nächsten Jahre weniger Programm, erheblichen Druck auf die Rundfunkbeschäftigten und ein technisch hinter den Erwartungen der Gesellschaft zurückbleibendes Leistungsangebot bei ARD, ZDF und Deutschlandradio“, kritisierte Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied das ver.di-Bundesvorstands. Bereits in der vergangenen Beitragsperiode habe angesichts der hohen Inflation die knappe Finanzierung zu Programmabbau und Beschäftigungsverlust bei Freien Mitarbeitenden in den Sendern geführt, ebenso zu geringerer Beauftragung und knappen Budgets bei Spielfilmen, Hörspielen und dokumentarischen Formaten.

„Die Landesregierungen müssen ihren Verfassungsauftrag ernst nehmen“ und gegen Populismus und Wahlkampfparolen „für eine Stärkung des Mediensystems im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger eintreten, mahnte Schmitz. Jetzt ist die Politik am Zug. Für den Fall, dass einige Ministerpräsidenten sich weigern, der KEF-Empfehlung zu folgen, dürften die öffentlich-rechtlichen Anstalten wohl wieder vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Allerdings will die Rundfunkkommission der Länder bis zum Herbst einen neuen sogenannten „Reformstaatsvertrag“ vorlegen. Darin sollen auch die Ergebnisse eines KEF-Sondergutachtens einfließen, in dem mögliche Sparwirkungen einzelner Reformen auf den Rundfunkbeitrag untersucht werden. Dann könnten die Karten neu gemischt werden.

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