Erhellendes von einer Anhörung
Ein Nachmittag im Berliner Regierungsviertel: Eindrücke von der Bundestags-Anhörung zum Urhebervertragsrecht – Und weil das Leben der Kreativen eine Baustelle ist, fand die Veranstaltung im Bauministerium statt
Eigentlich waren alle Experten für das neue Urhebervertragsrecht. Doch zehn der geladenen 18 Vertereterinnen und Vertreter aus Medienwirtschaft, Rechtswissenschaft, Gewerkschaften und anderen Urheberverbänden setzen bei der gemeinsamen Anhörung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Medien und Kultur des Bundestags am 15. Oktober ihren Vortrag mit einem lauten „aber“ fort.
Nicole Agudo y Berbel vom Verband privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) meinte, die Bundesregierung habe die Notwendigkeit des Gesetzes „nicht hinreichend“ erläutert: „Das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Urhebern und Verwertern wird lediglich behauptet, aber nicht belegt.“
„Neid und Missgunst“
„Mit dem Gesetz wird Neid und Missgunst in die Anstalten getragen“, behauptete der ZDF-Justitiar Carl-Eugen Eberle, der auch für die ARD sprach. Der Kern des Gesetzes sei ideologisch, so Christan Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels. Mit Günter Grass und Martin Walser könne man gar nicht „auf gleicher Augenhöhe verhandeln.“ Johanno Strasser, für den PEN in die Anhörung geschickt, zeigte sich „erstaunt über die Fundamentalopposition des Börsenvereins“ und fragte, was daran so schlimm sei, wenn hier ein „Gesetz zum Schutze der Schwachen“ auf den Weg gebracht werde.
Johannes Kreile vom Bundesverband deutscher Fernsehproduzenten schoss den Vogel damit: „Heiner Lauerbach bekommt nun mal mehr Gage als ein Statist“. Süß auch Stephan Ory vom Bundesverband deutscher Zeitungsverleger: Im Zeitungsgewerbe könne man nicht alle Schreiber über einen Kamm scheren, schließlich gebe es neben den hauptberuflichen Journalisten auch noch die „vielen Nebenberufschreiber und da ist der Redigieraufwand sehr hoch, wie wollen sie das bewerten?“ Putzig dann die Frage vom SPD-MdB Eckhardt Barthel: „Soll das Gesetz auch für den schreibenden Dorfschullehrer gelten?“ – „Aber ja doch“ so aus der ver.di-Rechtsabteilung Wolfgang Schimmel, der neben dem DJV-Vertreter die (hier) bekannte Gewerkschaftsposition vortrug. Für ver.di sprach zudem der literatische Übersetzer Thomas Brovot, der sich vehement dafür einsetzte, dass die Verbände untereinander klären, was angemessene Vergütung sei: „Die Verleger finden das, was sie uns diktieren, immer angemessen.“ Von der Übersetzerei könne er nicht leben, deshalb arbeite er nebenbei in einer Werbeagentur: „So etwas Rechtloses wie die Verlagsbranche erlebe ich sonst nicht.“
Viel bürokratischen Aufwand befürchten die Zeitschriftenverleger. „Jetzt müssen wir die Belege 20 Jahre aufheben“, jammerte Artur Waldenberger vom Verband deutscher Zeitschriftenverleger. Dagegen forderte VG Bild-Kunst-Vertreter Stefan Meuschel „eine große Koalition derer, die es mit dem geistigen Eigentum ernst meinen.“ Bündnis 90/Die Grünen lud eine Verlegerin. Claudia Baumhövel vom Hörbuchverlag bemühte ein Zitat von Michail Bucharin an Josef Stalin: „Dichter haben immer Recht“ und hoffentlich behielten diejenigen Dichter Recht, die behaupten, das Gesetz treibe keinen Verleger in den Ruin: „Ich kann mir das nicht vorstellen, nur zehn Prozent meiner Autoren bringen Geld in die Kasse.“
Verfassungswidrig sei das Gesetz, behaupten die Verleger. In ihrem Sinne argumentierte der von der CDU/CSU benannte Rechtsprofessor an der Universität Marburg, Georgios Gounalakis, der einen Eingriff in die vertragliche Privatautonomie sah. Fred Breinerdorfer, Chef des Verbands der Schriftsteller (VS) in ver.di, erinnerte daran, dass das verlegerische Abendland bereits einmal nicht unterging: Bei der Einführung der Künstlersozialversicherung. Das Geschrei war vor 18 Jahren ähnlich laut. Und eigentlich hat’s gar nicht weh getan. Sein Kollege Martin Walser ergänzte, schon J.W. Goethe zwang seinen Sekretär, für lau zu arbeiten, schließlich sei es eine Ehre, im Dienste des Dichterfürsten zu stehen. „Erwarten sie also nicht, dass die Arbeitgeber unsere Situation verstehen“, schlussfolgerte Walser an den Ausschuss. Er habe „den Eindruck, es geht ein Gespenst um in der Medienwirtschaft, das Gespenst des Urhebervertragsrechts“, so Artur Wandtke, Professor für Rechtskunde an der Berliner Humboldt-Universität.
So war diese Anhörung ein kurzweiliger Nachmittag mit viel Fachpublikum und es wir wohl kommen, wie bei jedem Gesetz: Es verlässt den Bundestag nie so, wie es hineingetragen wurde.