Dominanz einzelner contra Vielfalt

Interview mit Dieter Dörr, Direktor des Mainzer Medien-Instituts und Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).

«M»: Der Europarat hat unlängst einen Report über die Zunahme „transnationaler Medienkonzentration in Europa“ vorgelegt. Warum gerade jetzt eine solche Untersuchung?

DIETER DÖRR: Der Europarat beschäftigt sich schon seit einigen Jahren mit dem Phänomen Vielfaltsicherung bei den Medien, Erhaltung der Informationsfreiheit und damit auch Medienkonzentration. Zu seinen Hauptaufgaben zählt auch die Wahrung der Menschenrechte, der Demokratie und der Meinungsvielfalt. Dass wir europaweite Konzentrationstendenzen in den Medien haben, ist ja unübersehbar.

«M»: Ausgangspunkt des Europaratsberichts „Transnationale Medienkonzentration“ ist die These, dass europaweit und global agierende Medienunternehmen ihren Einfluss erweitern. In welcher Form geschieht das?

DIETER DÖRR: Die großen Medienunternehmen agieren auf allen Medienmärkten, also sowohl bei der Presse als auch zunehmend bei den elektronischen Medien als auch im Bereich der Technik, etwa Kabelnetze, Satellitentechnik und schließen sich mehr und mehr zusammen. Gerade private Unternehmen agierten verstärkt europaweit oder sogar global. Etwa Bertelsmann, also die RTL Group, aber auch Berlusconi mit der Fininvest Group und natürlich die Murdoch-Gruppe, die in Australien und den USA vertreten ist und auch in Europa in mehreren Ländern eine Rolle spielt.

«M»: Wo liegen für Sie die speziellen Gefahren einer Medienkonzentration?

DIETER DÖRR: Im Bereich der elektronischen Massenmedien liegt die Gefahr darin, dass man damit auch potentielle Meinungsmacht erhält. Für jeden erkennbar war das zum Beispiel in Italien. Da hat ein privater Medienunternehmer wie Berlusconi seine Meinungsmacht vor allem im Fernsehbereich dazu ausgenützt, seine politischen Ziele zu verfolgen und auch erfolgreich in die Tat umzusetzen.

«M»: Gibt es auf EU-Ebene überhaupt rechtliche Möglichkeiten der Einflussnahme auf diese Entwicklung?

DIETER DÖRR: Wir müssen hier genau unterscheiden den Europarat und die Europäische Union. Der Europarat als klassische Einrichtung des Völkerrechts kann Empfehlungen abgeben, sogar Verträge erarbeiten. Auch bei der Medienkonzentration kann er den Mitgliedsstaaten des Europarates bestimmte Handlungsoptionen aufzeigen. Die Europäische Gemeinschaft als Teil der Europäischen Union hat demgegenüber zwar echte Regelungsbefugnisse, aber nicht auf allen Gebieten. Gerade zur Sicherung der Meinungsvielfalt hat die EU keine Regelungsbefugnis, dies liegt in der Hand der Mitgliedsstaaten. Was aus meiner Sicht auch richtig ist, weil sich die Meinungsbildung vorrangig auf der Ebene der Mitgliedsstaaten vollzieht. Wir haben noch keine europaweite Öffentlichkeit.

«M»: Ein Problem, was sich mit der EU-Osterweiterung vermutlich verschärft hat…

DIETER DÖRR: Dort gibt es große Unterschiede. Gerade die neuen Mitgliedsstaaten haben ein Problem damit, überhaupt eigene Meinungsbildung zu ermöglichen. Sie stehen vor dem Phänomen, dass mehr und mehr ausländische Unternehmen ihren Medienmarkt vollständig dominieren und dass deshalb zum Teil etwa kroatische, polnische oder litauische Themen gar nicht mehr vorkommen.

«M»: Wie beeinflusst die Digitalisierung den Konzentrationsprozess?

DIETER DÖRR: Früher gab es dazu die These, in der digitalen Welt werde die Meinungsvielfalt unendlich erweitert. Das hat sich bisher überhaupt nicht bestätigt. Die KEK, deren Vorsitzender ich bin, prognostiziert dagegen eine deutlich Erhöhung der Konzentration im Zuge des Digitalisierungsprozesses und des so genannten Konvergenzprozesses. Konzentration findet jetzt sogar auf erweiterter Ebene statt. Das heißt, Fernsehunternehmen sind jetzt auch zunehmend im Bereich der Kabeltechnik, in der Fernsehproduktion oder in der Presse tätig. Damit wird die Gefahr vorherrschender Meinungsmacht aus meiner Sicht eher ein Stück größer als geringer.

«M»: Politiker von CDU / CSU begrüßen die Medienkonzentration, etwa den Medienverbund Springer-ProSiebenSat.1, mit dem Argument, dass auf diese Weise der Einfluss ausländischer Investoren zurückgedrängt wird. Braucht Europa starke Medienkonzerne, um eine Übernahme durch US- oder japanische Unternehmen zu vermeiden?

DIETER DÖRR: Dass man aus internationaler Sicht auch starke Unternehmen braucht, ganz egal ob Medienunternehmen oder sonstige, hat sicherlich seine Berechtigung. Uns geht es aber um das Offenhalten des Meinungsbildungsprozesses, nicht um wirtschaftspolitische Zielsetzungen. Es ist ganz unbestritten, dass die Marktwirtschaft, aber auch die Demokratie vom Wettbewerb lebt. Das eine ist der Wettbewerb der Güter, und das andere ist der Wettbewerb der Ideen. Für uns kommt es darauf an, dass keine vorherrschende Meinungsmacht entsteht. Es kommt aber nicht darauf an, ob nun die Beteiligten an einem Fernsehunternehmen aus Deutschland, England oder den USA kommen.

«M»: Was schlägt der Europarat als Gegenmaßnahmen vor? Was soll etwa die angeregte Konvention?

DIETER DÖRR: Eine Konvention ist ja ein vertragliches Mittel, mit dem man sich etwa darauf verständigt, aktiv Schritte zur Sicherung von Meinungsvielfalt zu ergreifen. Darin können auch Regelungen über die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks getroffen werden. Dessen Funktion wird umso wichtiger, je konzentrierter der private Medienmarkt ist. Dann bildet er ein Gegengewicht, um einen Ideen- und Meinungswettbewerb zu erhalten und zu fördern.

«M»: Ernst Benda, der Präsident der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat neulich auf Widersprüche in der nationalen Medienkonzentrationskontrolle hingewiesen. Die Kooperation zweier Zeitungen in Berlin stoße auf wesentlich größere Schwierigkeiten als etwa die Zusammenfassung der Bild-Zeitung mit zwei der reichweitenstärksten TV-Programme oder gar Übernahme wesentlicher Machtpositionen in der deutschen Medienindustrie durch ausländische Unternehmen. Fühlen Sie sich da als KEK-Vorsitzender angesprochen?

DIETER DÖRR: Natürlich. Man muss aber sagen, das Instrumentarium, was der Rundfunkstaatsvertrag zur Verfügung stellt, ist vielleicht flexibler, als es manche annehmen. Unabhängig von diesem konkreten Fall: Nach dem Zuschauermarktanteilsmodell wird vorherrschende Meinungsmacht dann vermutet, wenn ein Unternehmen über 30 Prozent Zuschaueranteil mit all seinen Programmen erreicht.

Was oft übersehen wird: Es gibt auch den materiellen Tatbestand der vorherrschenden Meinungsmacht. Das sind beides nur Vermutungsregeln. Ein Unternehmen darf insgesamt mit seinen Programmen keine vorherrschende Meinungsmacht erreichen.

«M»: Sie haben ja auf die verkürzte Interpretation des Medienkonzentrationsrechts hingewiesen. Die Abwehr vorherrschender Meinungsmacht bezieht sich nicht nur auf den Indikator Zuschauermarktanteil, sondern auch auf die Stellung auf medienrelevanten verwandten Märkten. Jetzt, wo Springer ProSiebenSat.1 übernehmen will, müsste ja allmählich mal ein bisschen „Butter bei die Fische“, oder?

DIETER DÖRR: Die KEK hat zu der Frage der so genannten „medienrelevanten verwandten Märkte eine Fragebogenaktion gestartet und wird im Herbst dazu ein Symposium durchführen. Diese Frage könnte bei verschiedenen Veränderungen und Konstellationen relevant werden. Natürlich auch in all den Fällen, wo ein Unternehmen, was schon in einem anderen für die Meinungsvielfalt medienrelevanten Markt eine starke Stellung hat, sich an Fernsehunternehmen beteiligt. Dann muss man überlegen, wie das Zusammenwirken solcher Meinungsfaktoren zu bewerten ist. Die Sichtweise des Rundfunkstaatsvertrags ist immer diejenige, dass vorherrschende Meinungsmacht verhindert werden soll.

«M»: Droht jetzt beim Kauf von ProSiebenSat.1 durch Springer nicht wieder ein Kompetenzgerangel? Welche Möglichkeiten der Einflussnahme haben Sie im Printbereich in einem solchen Fall, ohne dass das Kartellamt Sie gleich zurückpfeift?

DIETER DÖRR: Falls sich – allgemein gesprochen – ein Presseunternehmen an einem privaten Sender beteiligt, dann werden wir nur für die Frage: Darf es sich am privaten bundesweiten Fernsehunternehmen beteiligen? eine Entscheidung treffen. Wir haben nicht darüber zu entscheiden, was ein Unternehmen im Bereich des Pressemarktes tun darf. Unsere Aufgabe ist ganz klar auf bundesweites privates Fernsehen begrenzt.

Insoweit haben wir eine ganz klare Kompetenz neben dem Kartellamt. Das Kartellamt kuckt auf den Markt, wir kucken auf den Wettbewerb der Meinungen und Ideen. Wir haben vorherrschende Meinungsmacht, nicht vorherrschende Marktmacht zu verhindern.

«M»: Der Europarat empfiehlt in seinen Mitgliedsstaaten die Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das klingt wie ein Widerspruch zu den gegenwärtigen Bestrebungen der EU-Kommission, die Aufgaben von ARD und ZDF – Stichworte: Online, technische Plattformen – einzuschränken. Sehen Sie sich an dieser Stelle als Fels in der Brandung zur Verteidigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen Medienkonzentration?

DIETER DÖRR: Richtig ist, dass der Europarat eine andere Herangehensweise hat als die EU und vor allem als die EU-Kommission, die auf der Grundlage des EG-Vertrages agiert. Der EG-Vertrag und die Kommission sehen öffentlich-rechtliche Einrichtungen eher als zu rechtfertigende Störungen des privaten Marktes an. Der Europarat geht an Rundfunk aus der Sicht der Demokratie und der Meinungsvielfalt und der Kultur heran. Es gilt, die Medienvielfalt als Voraussetzung für eine Demokratie mit Grundwerten zu erhalten. Daher wird er für kulturelle und Ideenvielfalt sorgen, und da spielt der öffentlich-rechtliche Rundfunk natürlich eine wichtige Rolle.

Das Gespräch führte Günter Herkel

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