Dreh- und Angelpunkt ist die Staatsferne

Zeitungsdruck Foto: Adobe Stock

Nach dem Scheitern der Bundes-Presseförderung: Wie lassen sich künftig Medienvielfalt erhalten und Qualitätsjournalismus unterstützen? Ein Gutachten von Wissenschaftlern der Universität Mainz liefert interessante Vorschläge zur Hilfe für die Medienbranche. Dreh- und Angelpunkt der Überlegungen ist dabei die gebotene Staatsferne.

„Lieber Insolvenzen bei Zeitungen als der Verlust ihrer Unabhängigkeit durch Subventionen“? Kein geringerer als BDZV-Präsident und Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner hatte sich Anfang 2019 mit diesem Spruch als leidenschaftlicher Gegner von Staatsknete für notleidende Printmedien geoutet. Dabei gibt es diese Hilfe längst, wenngleich in struktureller Form: per vermindertem Mehrwertsteuersatz oder mittels Vertriebszuschüssen. Angelegt somit als eine Art Gießkannenförderung, die quantitativ vor allem den Großen der Branche nutzt. In digitalen Zeiten ein höchst obsoletes Modell: Gefördert wird damit gerade nicht eine wie auch immer geartete „digitale Transformation“, sondern schlicht die auf mittlere Sicht anachronistische Verlängerung der Existenz von „Holzmedien“. Selbst Döpfner war nach seiner anfänglichen Fundamentalkritik auf die Position umgeschwenkt, statt mit diffusen Digitalkonzepten den Verlagen doch einfach mit Vertriebsförderung unter die Arme zu greifen – als Ausgleich für die durch Mindestlöhne gestiegenen Zustellungskosten.

Ein Jahr lang dauerte die quälende Debatte der Großen Koalition über das Prestigeprojekt Presseförderung. Wie seit Pandemie-Beginn üblich wurde mal wieder die Bazooka ausgepackt: Nicht weniger als 220 Millionen Euro sollten den Verlagen spendiert werden – erst für Vertriebsförderung, später umdeklariert als Mittel zur Unterstützung der „digitalen Transformation“. Was folgte, war eine kontroverse Debatte, an deren Ende sogar eine Verfassungsbeschwerde der „Krautreporter“ drohte: Wegen mutmaßlicher Verletzung der Pressefreiheit durch Verzerrung des publizistischen Wettbewerbs. Das Vorhaben zum „Erhalt der Medienvielfalt“ erlitt ein Begräbnis dritter Klasse. Im April wurde sang- und klaglos die Notbremse gezogen.

An der Problemlage hat sich indes wenig geändert. Zwar sieht es derzeit eher nach einer Abschwächung der Pandemie aus. Aber: „Privatwirtschaftlich finanzierter Journalismus, zuvor bereits unter Druck durch die Digitalisierung, könnte durch die dramatischen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in eine finale Existenzkrise geraten“, diagnostizierten Wissenschaftler am Institut für Journalistik der TU Dortmund vor zwei Jahren. Auf ihre Initiative wird seitdem in periodischen Abständen interdisziplinär über Aspekte der Medienzukunft debattiert (M Online berichtet regelmäßig). Im Zentrum steht dabei die Frage, unter welchen Bedingungen (Qualitäts-)Journalismus in Deutschland gefördert werden kann.

Seit Mai liegt nun ein interessanter Vorschlag in Form eines Gutachtens vor, dass von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben wurde. Es stammt von einer Gruppe Wissenschaftler der Uni Mainz unter Leitung des Medienrechtlers Matthias Cornils und der Medienwissenschaftlerin Leyla Dogruel. Titel: „Möglichkeiten öffentlicher Förderung von Lokal- und Regionaljournalismus bei Wahrung der Staatsferne.“ Das gut 160 Seiten starke Werk eignet sich gut als Blaupause für die Diskussion aller im Kontext staatlicher Medienförderung relevanten Aspekte.

Im Zentrum der Förderung soll der Lokal- und Regionaljournalismus stehen. Die Mittelvergabe erfolgt unabhängig vom Verbreitungsweg, kommt also infrage sowohl für Print und Online. Zudem ist sie unabhängig vom Geschäftsmodell, gilt also für marktfinanzierte als auch für Non-Profit-Angebote. Oberstes Gebot ist die Sicherung von Staatsferne. Das Gutachten empfiehlt, den Schwerpunkt der Förderung auf eine „kriterienbasierte Produktionsunterstützung“ zu legen. Gemeint sind zusätzliche Mittel für eine Verstärkung der Redaktionen. Kriterien könnten sein: Personal im Umfang von mindestens zwei vollen Stellen, auch wenn die auf mehrere Kräfte verteilt sind; 50 Prozent redaktionelle Inhalte, davon die Hälfte eigenproduziert. Als Fördervoraussetzung denkbar: eine Mindestreichweite (laut Gutachtervorschlag 1.500 Nutzer*innen); eine regional „prekäre journalistische Infrastruktur“ (z.B. Ein-Zeitung-Kreise); die Einhaltung professioneller Standards.

Weitere mögliche Förderformate: ein Innovationsfonds für die Bereiche Produktion, Vertrieb und Konsum lokaljournalistischer Inhalte, befristet auf etwa fünf Jahre, ausgestattet mit einem festen Finanzvolumen. Drittens ein Projektfonds für in sich abgeschlossene, zeitlich begrenzte einmalige Einzelprojekte.

Dreh- und Angelpunkt jedes Fördermodells ist die Frage, ob das ganze Verfahren die verfassungsrechtlich geforderte Bedingung der Staatsferne erfüllt. Die Entscheidung darüber, wer gefördert und wie das Geld verteilt wird, wollen die Gutachter einer staatsfernen, neutralen Organisation übertragen, zum Beispiel einem Expertengremium.

Wie meist steckt auch hier die Tücke im Detail. Wie unabhängig lässt sich ein solches Gremium besetzen? Und ist der Bund für so eine Förderung überhaupt zuständig? Medien sind eigentlich Sache der Länder? Müsste man die Förderung der publizistischen Vielfalt daher nicht dort ansiedeln? Im Prinzip schon, aber nicht zwingend. „Für den Bund ist eine Kompetenz für direkte Fördermaßnahmen denkbar, soweit es sich um eine Unterstützung handelt, die im Schwerpunkt auf den wirtschaftlichen Wettbewerb ausgerichtet ist“, konstatiert Medienrechtler Matthias Cornils im juristischen Teil des Gutachtens.

Wenn es um Wirtschaftsförderung geht, darf also auch der Bund auf dem Medienmarkt eingreifen, allerdings wettbewerbsneutral. Genau aus diesem Grund erlitt die GroKo mit ihrer geplanten Presseförderung Schiffbruch. Denn die dort vorgesehenen Maßnahmen hätten vor allem etablierte Printmedienverlage mit Nachholbedarf im Digitalen begünstigt. Junge digitale Unternehmen wie „Krautreporter“ wären leer ausgegangen. Mithin ein klarer Fall von Wettbewerbsverzerrung.

Aus dem gleichen Grund verbietet sich eine reine Projektförderung durch den Bund. Die sei ein potentieller Eingriff in den Wettbewerb. Hier könnten stattdessen die Länder zum Zuge kommen, etwa über entsprechende Programme der Landesmedienanstalten, urteilen die Gutachter. Noch schwieriger erscheint die Unterstützung von Non-Profit-Journalismus. Die ist allenfalls indirekt denkbar. Voraussetzung wäre hier zunächst, nicht gewinnorientierte Medien als gemeinnützig anzuerkennen. Dann könnten mehr Finanzierungsquellen auf dem Stiftungsbereich zum Beispiel für Lokal- und Investigativjournalismus erschlossen werden. Ein entsprechender Antrag der Grünen wurde allerdings Anfang Mai im Bundestag von der GroKo abgeschmettert. Bleibt zu hoffen, dass sich in der kommenden Legislaturperiode mehr bewegt.


Wie der Bund den Journalismus fördern kann – Forum am Institut für Journalistik der Uni Dortmund

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