Geistiges Eigentum ist im Plattformkapitalismus kein Thema, Urheberrechte fair zu vergüten auch nicht. Das macht die Brisanz der EU-Richtlinie aus. Die Debatte über die Urheberrechtsreform wird verzerrt. Es geht nicht um Uploadfilter. Es geht um Lizenzen, die Plattformen für die Nutzung von Werken abschließen sollen. Es geht um faire Bedingungen für Urheber, auch für YouTuber.
Vor kurzem deckte jemand in einer Facebook-Gruppe auf, was für ein Menschenschlag das ist, der – unbegreiflicherweise – die EU-Urheberrechtsrichtlinie fordert und stützt. Ganz klar: alte Männer, für die das Internet gleichbedeutend sei mit E-Mail und Porno.
Ich meldete spontan Bedenken an, ob es denn fair sei, diese intimen Details über das Mediennutzungsverhalten meiner Kollegen und mir öffentlich zu machen. Doch bleiben wir ernsthaft: Ein Aspekt dieser Kategorisierung erschien mir, gelinde gesagt, bedenklich: Abgesehen von der Frage, ab wann ein Mann als „alt“ gilt (über dreißig, über 35?): Sollten denn diese Personen kein legitimer Teil derjenigen sein, die über das Digitale mitzureden haben? Anders gesagt: Sollte dieses Netz, welches vehementen Forderungen und Zuschreibungen zufolge organischer und untrennbarer Teil unserer Welt ist, nicht auch die Welt alter Männer über dreißig sein? Sein dürfen, ja: müssen?
Drohgebärden durch Anonymus?
Wenn es so ist, dass diejenigen, die derzeit protestierend auf die Straße gehen, sich vor allem anderen für die Freiheit einsetzen – und ich habe keinen Anlass das zu bezweifeln –, müsste der bedingungslose Anspruch auf diese Freiheit nicht ohne Anschauung von Person, Alter, Geschlecht, Ethnie gewährleistet sein?
Was ist das für eine Freiheit, die nur einigen gehört? Was ist das für ein Freiheitskampf, der Bombendrohungen gegen einen Parlamentarier in Kauf nimmt? Drohgebärden durch Anonymus? Der sich vollständig auf eine Handvoll zentraler angstbesetzter Begriffe stützt und keinerlei Dialektik zulässt? Der bedingungslos die Sach- und die Beziehungsebene über den Haufen wirft und seine Triebkraft aus der Verunglimpfung von Einzelpersonen zieht?
Mir ist bewusst, dass spätestens an dieser Stelle die Kritiker der Richtlinie Einspruch erheben: Moment, ihr habt uns doch als Bots bezeichnet.
Nein. Eben nicht. Aber man will es sie glauben machen. In der F.A.Z. wurde im heißen Sommer 2018 das auffällige Missverhältnis der Zahlen beschrieben: Irrwitzige Mail- und Tweet-Mengen standen da so gut wie nicht stattfindender Demobeteiligung gegenüber, was den Schluss zuließ, es handele sich wohl nicht um eine Graswurzel-, sondern um eine Kunstrasenbewegung. Die Zahlenverhältnisse haben sich verändert, und ich kenne niemanden, der das bestreiten wollte. So wie ich übrigens auch niemanden kenne, der kritisieren wollte, wenn Menschen in einer Demokratie für Freiheit demonstrieren.
Eine Kampagne wie bei Trump und beim Brexit
Der netzaffinen Jugend allerdings zu erzählen, man habe sie als Bots verunglimpft, um sie zu mobilisieren, das ist Teil des infamen Spiels, das es im Anschluss an diesen ganzen Wahnsinn aufzuarbeiten gelten wird. Dabei wird es um sehr viel mehr gehen als nur ums Urheberrecht. Die Parallelen des Campaignings zu Trump und Brexit springen einen geradezu an. Es geht längst um die Demokratie und in diesem Zusammenhang um die Regeln für deren öffentliche Räume. Diese Hoheit liegt zurzeit bei genau denjenigen amerikanischen Konzernen, um deren Regulierung es aktuell in Brüssel geht. So ein Zufall?
Matthias Hornschuh
arbeitet als freischaffender Komponist in Köln. Er engagiert sich an den politischen Schnittstellen von Kultur, Medien, Digitalem und Politik, u.a. als Vorsitzender des Berufsverbands mediamusic e.V., als Mitglied im Aufsichtsrat der GEMA, in der Initiative Urheberecht und bei ver.di. Der Text ist die schriftliche Fassung eines Impulses im Rahmen des Medienbrunchs der Initiative Urheberrecht in der Berliner Akademie der Künste am 23.03.2019.
Dieser Beitrag wurde zuerst am 26. 3. 2019 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung online veröffentlicht.