Einigung über neue Urhebervergütungen

Gerätehersteller zahlen an VG Wort und Bild-Kunst

Am 10. Dezember 2008 haben die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst mit dem ITK-Unternehmerverband BITKOM eine Einigung über die Höhe der Geräteabgaben im Reprografiebereich erzielt. Der unterzeichnete Gesamtvertrag regelt die Urhebervergütungen für Multifunktionsgeräte, Drucker, Scanner und Faxgeräte verbindlich ab 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010.


Die schwierigen Verhandlungen hatten über ein Jahr gedauert und standen oft kurz vor dem Scheitern. Nach Inkrafttreten des 2. Korbes der Urheberrechtsnovelle hatten die Gerätehersteller damit gedroht, sämtliche Zahlungen an die Verwertungsgesellschaften einzustellen.
Erstmals gibt es nun auch Urhebervergütungen für Multifunktionsgeräte und Drucker. Bei den übrigen Geräten sind diese allerdings etwas niedriger als zuvor, da die neuen Tarife nach den Regelungen des 2. Korbes in Relation zum Gerätepreis gesetzt werden müssen. Zu zahlen sind für Faxgeräte und Tintenstrahl-Drucker 5 Euro, Laser-Faxgeräte 10 Euro, Scanner und Laser-Drucker 12,50 Euro, Tintenstrahl-Multifunktionsgeräte 15 Euro sowie für Laser-Multifunktionsgeräte und Kopierer zwischen 25 und 87,50 Euro (je nach Leistungsfähigkeit). Die BITKOM-Mitglieder erhalten auf diese Werte 20 Prozent Gesamtvertragsrabatt.
Keine Einigung gibt es allerdings nach wie vor über Urhebervergütungen für PCs und andere Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien im audio-visuellen Bereich. Und für die Zeit vor 2008 hatte der Bundesgerichtshof eine Vergütungspflicht für Drucker, Kopierstationen und PCs – entgegen den Vorinstanzen – zurückgewiesen. Verfassungsbeschwerden sind eingelegt.
Da nach einem weiteren BGH-Urteil Hersteller verpflichtet wurden, für alle bis 2001 verkauften Multifunktionsgeräte nachträglich Urheberrechtsabgaben zu zahlen, konnte die VG Wort 2008 zusätzlich 20 Millionen Euro einnehmen, die Mitte dieses Jahres an die Urheber und Rechteinhaber ausgeschüttet werden.
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