Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Sender gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt stattgegeben. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehe ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch zu. Die Erhöhung des Monatsbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro tritt mit Wirkung vom 20. Juli 2021 an rückwirkend in Kraft. ver.di begrüßt die Entscheidung.
Das Land Sachsen-Anhalt habe „durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt“, so das Bundesverfassungsgericht. Die von 15 Bundesländern bereits beschlossene Erhöhung gilt laut Gericht nun zunächst „vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio“. Den Beschwerdeführern ARD, ZDF und Deutschlandradio wird damit entsprochen. „Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten steht ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch zu. Die Erfüllung dieses Anspruchs obliegt der Ländergesamtheit als föderaler Verantwortungsgemeinschaft, wobei jedes Land Mitverantwortungsträger ist“, begründet Karlsruhe.
Im Dezember 2020 war die Verabschiedung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags vom Land Sachsen-Anhalt blockiert worden. Ein Ränkespiel von CDU und AfD im Landesparlament verhinderte die Anpassung des Beitrags. Während Sachsen-Anhalt als einziges Land seine Zustimmung verweigerte, hatten die Parlamente der anderen Ländern zu dieser Zeit bereits dem Medienstaatsvertrag zugestimmt, der die Beitragserhöhung für die öffentlich-rechtlichen Anstalten vorsah. Sachsen-Anhalt hatte den Entwurf zwar nicht ausdrücklich abgelehnt. Ministerpräsident Haseloff (CDU) nahm den Gesetzentwurf über den Staatsvertrag vielmehr zurück, bevor der Landtag darüber abstimmen konnte, um einen Bruch seiner Regierungskoalition zu vermeiden.
Nach dieser Blockade legten ARD, ZDF und Deutschlandradio Verfassungsbeschwerde ein. Sie sahen im Handeln des Bundeslandes die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit verletzt, die auch eine angemessene Finanzierung vorsieht.
Das Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Christoph Schmitz begrüßte die nun gefällte Entscheidung. Damit sei ein „verfassungsrechtlich nicht zulässiger staatlicher Eingriff in den grundgesetzlich geschützten freien Rundfunk abgewehrt“ worden. Parteipolitischen Winkelzügen wie dem der CDU in Sachsen-Anhalt schiebe das Urteil einen höchstrichterlichen Riegel vor, so Schmitz.
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