EU: Rechte der Urheber gestärkt

Foto: Fotolia

Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Rates und der Kommission einigten sich am 13. Februar in Straßburg auf einen Reformtext des EU-Urheberrechts. Danach haften Online-Plattformen wie YouTube künftig für Urheberrechtsverletzungen. Die Einigung beinhaltet zudem ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Portale wie Google News sollen künftig für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten Geld zahlen. ver.di begrüßt den Richtlinien-Kompromiss.

„Jetzt müssen wir praktikable Lösungen erarbeiten, um die Einkommenssituation von Urhebern und Interpreten konkret zu verbessern“, erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Die Richtlinie hat das deutsche Modell der kollektiven Regelungen auf die europäische Ebene übertragen. Das ist eine enorme Stärkung der Urheberseite“, betonte er. Durch die Richtlinie würden wichtige Weichen in Richtung einer besseren Vergütung von Urheber*innen in Europa gestellt. „Den großen Plattformen wird endlich eine klare Verantwortung für die von ihnen genutzten Inhalte zugeteilt“, so Werneke. Sie müssten „als Nutzer von urheberrechtlich geschützten Inhalten in Verhandlungen mit den Rechteinhabern treten. Gleichzeitig nehme die Richtlinie Verbraucher*innen aus der Haftung bei der Nutzung des Internets“. Es gelte nun „vernünftige Modelle zu entwickeln, die die Vielfalt im Internet erhalten“, so der ver.di-Vize. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten Zugang zu allen verfügbaren Inhalten haben. Gleichzeitig ginge es um eine gerechtere Verteilung der mit den zugänglichen Werken erzielten Umsätze.

Stimmen EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten diesem Reformvorschlag zu, bleibt es bei dem lange heftig diskutierten Artikel 13, der YouTube & Co verpflichtet, die Urheberrechte geschützter Werke genau zu prüfen, Lizenzen zu erwerben oder sie nicht auf ihrer Plattform zu veröffentlichen. Es ist davon auszugehen, dass dazu Upload-Filter eingesetzt werden. Mit Hilfe dieser Software, können Online-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Befürchtet wird, dass damit fälschlicherweise auch legale Inhalte geblockt werden könnten. Für die Gegner der Upload-Filter wäre das Zensur. Auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich sind Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro und unter fünf Millionen Nutzer*innen im Monat haben, von Artikel 13 ausgenommen.

Mit Artikel 11 hat sich die Verlagslobby durchgesetzt. Er regelt ein Leistungsschutzrecht für Verlage. Vorgesehen ist, dass die Suchmaschinen weiterhin Hyperlinks, „einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge“ anzeigen dürfen. Überschriften oder ganze Sätze jedoch nicht. Wer mehr anzeigen will, muss dafür eine Lizenz erwerben. Diese Regelung ähnelt dem deutschen Leistungsschutzrecht, dass, wie Heise berichtet, seit Jahren die Gerichte im Lande und auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigt.

Nun sind die EU-Abgeordneten und die Mitgliedsstaaten am Zug. Möglicherweise könnte die Richtlinie in der zweiten März-Plenarwoche oder Anfang April im Europäischen Parlament zur Abstimmung gestellt werden – und damit noch vor der Europawahl am 26. Mai in Kraft treten. Nach einem positiven Votum haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Krasse Kürzungen bei ARD und ZDF

  Für 58 Cent bekommt man heutzutage beim Bäcker allenfalls ein Brötchen von gestern. Dennoch haben einige Bundesländer ARD und ZDF eine entsprechende Erhöhung der Rundfunkabgabe auf monatlich 18,94 Euro verweigert. Trotz einer Verfassungsbeschwerde der Sender wird der Beitrag erst 2027 steigen, und dann wohl nur um 28 Cent. Vor allem innerhalb der ARD muss daher noch mehr gespart werden. Das schließt auch einen weiteren Stellenabbau mit ein.
mehr »

Bürgermedienplattform vor dem Aus

Die Bürgermedienplattform NRWision an der Technischen Universität (TU) Dortmund steht vor einer ungewissen Zukunft. Die nordrhein-westfälische Medienanstalt stellt Ende 2026 die finanzielle Förderung ein – nach dann fast 18 Jahren. Die Verantwortlichen versuchen, für eine Fortführung andere Geldgeber zu finden.
mehr »

IFG: Koalition greift die Pressefreiheit an

Das neue Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses beinhaltet eine Neuregelung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), das die Pressefreiheit einschränkt und Bürgerrechte abbaut. Die dju in ver.di lehnt diese enorme Verschlechterung des IFG ab.
mehr »

Raue-Reform im Deutschlandfunk

Die Programmstruktur des Deutschlandfunks soll sich ab Dezember 2027 tiefgreifend verändern. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert angesichts der heute vom Deutschlandfunk vorgestellten Programmreform eine Beschäftigungsperspektive für freie Mitarbeiter*innen.
mehr »