Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landesmedienanstalten intensivieren ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen Hassrede und strafbare Inhalte im Netz. Ab sofort können alle Medienanstalten in Deutschland Verdachtsfälle von strafrechtlich relevanter Hassrede an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt (ZMI BKA) melden. Bereits seit Mai 2022 arbeitet die Landesanstalt für Medien NRW eng mit dem BKA zusammen. Bis heute hat die Medienanstalt NRW knapp 700 Meldungen zugeliefert.
Das ZMI BKA prüfe die von den Medienanstalten angelieferten Meldungen auf strafrechtliche Relevanz sowie mögliche Gefährdungsaspekte. Sie stelle nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittle im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern. Die könnten dann weiter ermitteln, heißt es in der Pressemitteilung. Die Medienanstalten übernähmen ihrerseits die Durchsetzung des Verbreitungsverbots von strafrechtlich relevanten und jugendgefährdenden Inhalten in sozialen Netzwerken oder Telemedienangeboten.
„Bis heute haben die Kooperationspartner mehr als 8.000 Meldungen übermittelt, die im BKA geprüft wurden, um eine Strafverfolgung in den Ländern zu ermöglichen“, so BKA-Präsident Holger Münch zur Zusammenarbeit der ZMI BKA mit den Medienanstalten. „Mit dem Ausbau der ZMI setzen wir zudem eine zentrale Forderung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus des Bundesinnenministeriums zur ganzheitlichen Bekämpfung von Hetze im Internet um.“
„Die Rechtsdurchsetzung im Netz ist ein ständiger Balanceakt zwischen dem Grundgedanken einer freien Mediennutzung einerseits und dem effektiven Schutz vor teilweise drastischen Rechtsverletzungen andererseits“, kommentierte Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, die Ausweitung der Zusammenarbeit. „Unsere Kooperation beweist auch, dass funktioniert, was Viele gar nicht für möglich halten: Eine effektive Rechtsdurchsetzung im Netz in einem dezentralen, föderalen System.“