Mehr als zwei Jahre, nachdem es auf den Weg gebracht wurde, ist das zweite „Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit“ nunmehr am 1. August in Kraft getreten. Auslöser war die Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins „Cicero“ und die Beschlagnahme von Redaktionsunterlagen. Was nach kontroverser Diskussion in der Regierungsfraktion beschlossen wurde, ist allerdings nach Ansicht der Medienverbände – so der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union in ver.di (dju) – aber völlig unzureichend für einen „ausreichenden Schutz journalistischer Arbeit“.
http://dju.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?id=9efb322c-79cd-11e1-7f66-001ec9b05a14
Mit dem Gesetz wird in § 353b StGB für Medienangehörige ausgeschlossen, dass rechtlich gegen sie wegen der Beihilfe zum Geheimnisverrat vorgegangen werden kann, wenn sie sich darauf beschränken, geheimes Material entgegenzunehmen, auszuwerten oder zu veröffentlichen. Außerdem dürfen strafprozessuale Maßnahmen der Staatsanwaltschaft wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen nicht allein mit der Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung von Inhalten, die als Geheimnis bewertet werden, begründet werden.
Neuer § 353b Strafgesetzbuch (StGB):
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353b.html