Bundesregierung will auf Verlegerverlangen Pressefusionskontrolle lockern
Das stete Rufen und Fordern der Verleger war erfolgreich: Die Bundesregierung plant Erleichterungen bei der Pressefusionskontrolle. Doch damit wird der Pressemarkt nicht gerettet – und die Vielfalt schon gar nicht.
Aus gutem Grund hat der Staat ein Auge auf Unternehmensfusionen und behält sich vor, im Sinne des Wettbewerbs ab einer bestimmten Größe über Fusionen selbst zu entscheiden. Geregelt ist dies im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das legt fest, dass jede Fusion vom Bundeskartellamt genehmigt werden muss, sobald die fusionierenden Unternehmen gemeinsam mehr als 500 Mio. Euro weltweit umsetzen.
Für Presseverlage sind die Regelungen noch strenger: Hier prüft das Kartellamt Fusionen bereits ab einem gemeinsamen Umsatz von 25 Mio. Euro. Die so genannte Aufgreifschwelle ist also zwanzigmal so hoch wie bei allen anderen Unternehmen. Gäbe es nicht das Kartellamt, so sähe es heute um die Pressevielfalt in Deutschland schon ganz anders aus. Es half, Pressekonzentration und Zeitungssterben einzudämmen.
Anhebung der Aufgreifschwelle
Was wir heute an Zeitungsvielfalt in Deutschland haben, gerät nun weiter in Gefahr. Denn die Bundesregierung plant eine deutliche Anhebung der Aufgreifschwelle und hat dies als kleinen, aber keineswegs nebensächlichen Teilaspekt im Rahmen einer anstehenden GWB-Novelle untergebracht (Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom 04.11.2011).
Demnach soll das Kartellamt bei Pressefusionen nicht mehr ab einem gemeinsamen Umsatz von 25 Mio. Euro, sondern erst ab 62,5 Mio. Euro tätig werden. Bezeichnenderweise hat das Wirtschaftsministerium bei diesem Vorhaben eins zu eins eine Forderung der Verlegerverbände Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) übernommen. Ihr langjähriges Trommeln hat sich ausgezahlt.
Damit erweitere man angemessen die Spielräume der Verlage zur Stabilisierung ihrer wirtschaftlichen Basis durch Zusammenschlüsse und steigere ihre Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Medien, so die Begründung im Gesetzentwurf. In der Tat aber wird das Vorhaben zwar die Wettbewerbsfähigkeit einiger Verlage erhöhen, vor allem aber so manche kleinere Verlage durch Fusionen vom Markt verschwinden lassen.
Dabei hat sich die strenge Pressefusionskontrolle bewährt, wie ein Blick auf die Entwicklung der so genannten publizistischen Einheiten zeigt. Darunter werden alle Zeitungstitel zusammengefasst, die einen vollständig gleichen oder in wesentlichen Teilen identischen Mantel aufweisen. Je weniger publizistische Einheiten es gibt, desto größer ist die Pressekonzentration und desto geringer die publizistische Vielfalt. Nach Zahlen (letzter Stand 2008) von Pressestatistiker Walter J. Schütz, hat die Einführung der Pressefusionskontrolle 1976 die Zahl der publizistischen Einheiten einigermaßen stabilisiert und die rapide Abnahme (zwischen 1954 und 1976 sank die Zahl der publizistischen Einheiten um fast die Hälfte) gestoppt.
Werden Fusionen nun erleichtert, führt dies aber unaufhaltsam zu weniger publizistischen Einheiten. Darüber hinaus wird die Zahl der so genannten Ein-Zeitungs-Kreise (Kreise und kreisfreie Städte mit nur einer Lokalzeitung) weiter zunehmen. Schon heute bestehen satte 60 Prozent des Zeitungsmarktes aus Ein-Zeitungs-Kreisen, Ende der 1960er Jahre war es nur ein Viertel (Schütz 2008). In Großstädten wie Kiel, Braunschweig oder Karlsruhe gibt es heute nur noch eine Tageszeitung.
Wer vor diesem Hintergrund die Regelungen für Pressefusionen lockert, garantiert eine weitere Abnahme publizistischer Vielfalt. Die Aufgabe der Presse in der Gewährleistung eines pluralistischen Meinungsbildes und der politischen Willensbildung wird somit zunehmend unterhöhlt.
Weitere Forderungen abwehren
Den Verlegern reicht die Anhebung der Aufgreifschwelle aber längst nicht aus. BDZV und VDL haben den Gesetzentwurf als nicht weitreichend genug kritisiert. Vielmehr sollen bei der Berechnung der Schwellenwerte künftig nur noch Anzeigen- und Vertriebserlöse berücksichtigt werden, nicht aber mehr andere Geschäftsbereiche wie Auftragsdruck oder Briefzustelldienste. Doch auch diese tragen zu den Umsätzen bei und eröffnen oft erst den finanziellen Spielraum für Übernahmen. Es gibt deshalb keinerlei Rechtfertigung, warum das Kartellamt, das prinzipiell alle Unternehmenserlöse berücksichtigt, für Presseverlage eine Ausnahme machen sollte.
Deutlich weitreichender aber ist die Forderung nach so genannten Nachbarschaftsfusionen. Die Verlegerlogik: Wenn Nachbarschaftsverlage nachweisen können, dass sie zehn Jahre nicht miteinander im Wettbewerb standen, sollen sie fusionieren dürfen. Ein solcher Vorschlag führt das Wettbewerbsrecht geradezu ad absurdum. Letztlich bedeutet er nichts anderes, als dass Absprachen zwischen Verlagen und die ohnehin bestehende Praxis von „seit Jahrzehnten abgesteckten Verbreitungsgebieten“ (Schütz) vom Kartellamt auch noch honoriert würden.
In sich hat es auch die Forderung nach Sanierungsfusionen. Danach sollen Fusionen erlaubt werden, wenn ein Verlag „auf Dauer negative Betriebsergebnisse“ zu erwarten hat – und nicht erst, wie das geltende Recht vorgibt, der reale Marktaustritt bevorstehen muss. Auf diese Weise könnten Verlage aber Sanierungsfälle konstruieren, um eine Fusion kartellrechtlich zu ermöglichen.
Dass solche Verlegerforderungen Gesetz werden, gilt es abzuwehren. Stattdessen sollten die Verlage stärker die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle vorantreiben. Auch bestimmte Maßnahmen der Presseförderung, wie es sie in anderen Ländern gibt, sollten ernsthaft diskutiert werden. Die publizistische Vielfalt aber aufs Spiel zu setzen, um mangelnde Wettbewerbsfähigkeit von Verlagen auszugleichen, kann nicht im Sinne der Pressevielfalt und damit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein.
Stephan Kolbe
Stephan Kolbe ist Koordinator für Medienpolitik beim ver.di-Bundesvorstand sowie freier Journalist.