Google Settlement wird neu verhandelt

Das Google Book Settlement (zuletzt M 5–6/2009) wird neu verhandelt. Der ursprüngliche Vergleich zwischen dem Internet-Konzern und der US-Autorengewerkschaft Authors Guild sowie dem US-Verlegerverband vom Oktober 2008 ist vom Tisch.

Das erklärte der zuständige Richter Denny Chin bei einer „Status Conference“ am 7. Oktober im Federal District Court in Manhattan. Er verpflichtete die Verhandlungsparteien dem Gericht bis zum 9. November 2009 ein revidiertes Settlement vorzulegen.
Ursprünglich sollten am 7. Oktober bei einem „Fairness Hearing“ die zahlreichen Einwendungen zu dem Vergleich erörtert werden. Solche „Objections“ hatte unter anderem der Börsenverein beim Gericht in New York eingereicht. Auch das deutsche Justizministerium hatte in einer Amicus-Curiae-Schrift erhebliche Bedenken übermittelt. Denn das Settlement hat nach US-Recht als „Class Action“ bindende Wirkung auch für deutsche Autoren und Verlage, deren Bücher zu den mittlerweile 10 Millionen von Google eingescannten gehören.
Das Settlement sieht Zahlungen von 60 Dollar pro gescanntem Buch vor, den Aufbau eines Internet-Buch-Registers sowie eine individuelle Beteiligung von Autoren und Verlagen in Höhe von 63 Prozent an künftigen Erlösen durch dort verfügbare Texte. Die Rechte für Autoren und Verlage werden in Deutschland von der VG Wort wahrgenommen. Das gilt auch für ein revidiertes Settlement. Denn die Verwertungsgesellschaft kann seit Mai digitale Nutzungen von vergriffenen Werken lizenzieren und bei lieferbaren Büchern die Anzeige von bibliografischen Angaben im Internet erlauben.
Zu Fall gebracht hat das ursprüngliche Settlement die Stellungnahme des Departments of Justice. Das US-Justizministerium kam zu dem Ergebnis, dass das Settlement gerichtlich nicht gebilligt werden sollte, sondern die Parteien neu verhandeln müssten, um es in Übereinstimmung mit Urheber- und Kartellrecht zu bringen. Die kurze Frist bis zum 9. November macht allerdings deutlich, dass es nicht um eine völlige Neufassung geht. Zu erwarten ist, dass insbesondere bei vergriffenen Werken die bisherige Opt-out- durch eine Opt-in-Regelung ersetzt wird, sprich die Rechteinhaber aktiv zustimmen müssen, bevor diese Werke bei Google zugänglich sind.

lü 

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