hr-Belegschaft: Landesregierung soll Gesetzentwurf zurückziehen


Resolution der Personalversammlung gegen geplante Änderung des hr-Gesetzes

Zu den von der hessischen Landesregierung beabsichtigten Änderungen des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk haben die Beschäftigten des hr in ihrer heutigen Personalversammlung einstimmig die folgende Resolution verabschiedet:

„Der Hessische Rundfunk ist Sache der Allgemeinheit und nicht Sache der Parteien und Intereressengruppen.
Die Mitglieder des Rundfunkrates sollen nicht die Interessen der Organisationen vertreten, die sie entsandt haben.
Sie haben einzig und allein dafür zu sorgen, dass der Hessische Rundfunk offen bleibt für das, was in der Gesellschaft geschieht.
So steht es sinngemäß im Gesetz über den Hessischen Rundfunk.
So hat es fünfzig Jahre lang zum Wohle des Landes Hessen funktioniert.
So soll es nach dem Willen der amtierenden Landesregierung nicht länger sein.
Nach dem Kabinettsentwurf vom 22. März 2000 zur Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk können die Organisationen ihre Vertreter im Rundfunkrat jederzeit ohne Angabe von Gründen abberufen.
Vertreter, die den sie entsendenden Organisationen nicht mehr angehören, müssen sofort aus dem Rundfunkrat ausscheiden.
Damit führen die gerade regierenden Parteien das imperative Mandat für Rundfunkratsmitglieder ein, das ihnen ansonsten ein Greuel ist.
Das Gesetz über den Hessischen Rundfunk ist das älteste und freiheitlichste Landesrundfunkgesetz in Deutschland.
Es hat bis heute verhindert, dass die jeweils regierenden Parteien über die Mehrheit im Rundfunkrat verfügen.
Das war gut so.
Jetzt will sich eine Landesregierung zum ersten Mal das Recht nehmen, sich den Rundfunkrat so zusammenzusetzen, wie es ihr passt.
Mit der grundsätzlichen Befristung des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk auf fünf Jahre lädt sie gleichzeitig alle künftigen Regierungsparteien in Hessen ein, es genauso zu tun.
Der Hessische Rundfunk gehört der hessischen Bevölkerung, die ihn bezahlt. Wir, die Beschäftigten des hr, rufen deswegen die hessische Bevölkerung auf, sich gegen diesen dreisten Übergriff der Parteipolitik zur Wehr zu setzen und mit uns die Rundfunkfreiheit in Hessen zu verteidigen.
Wir fordern die Hessische Landesregierung auf, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Hände weg vom hr!
Der Hessische Rundfunk muss Sache der Allgemeinheit bleiben.“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

RBB: Zweifel bei „Zusammenarbeit“

„Neue Zusammenarbeit“ – so heißt beim RBB das aktuell größte Umbauprojekt. Es soll die Rahmenbedingungen für die journalistische Arbeit verbessern. Dazu gehört eine Umstrukturierung und Verkleinerung der zweiten Führungsebene, der unterhalb des Direktoriums. Vorgesehen sind nur noch acht statt bisher zwölf Positionen. Sie wurden öffentlich ausgeschrieben und sollen bis Anfang April besetzt werden. Doch vom RBB-Personalrat kommt Kritik.
mehr »

Diese Fernsehsender werden eingestellt

Zum Jahresende werden die Sender Tagesschau24, One und ARD-alpha eingestellt, das verkündeten heute ARD und ZDF. Anlass ist der seit Dezember geltende Reformstaatsvertrag, der den Sendern unter anderem auftrug, zwei der linearen Informationssender und einen ihrer Sender für junge Zielgruppen zu streichen.
mehr »

Eine Debatte jenseits von Plattformen

Damit öffentlich-rechtliche Medien auch in einer veränderten medialen Öffentlichkeit als zentraler Ort für journalistische Professionalität wahrgenommen werden, braucht es plattformunabhängige Dialogräume. Das ist eine der zentralen Ideen der Studie „Dialogfunktion von Public Service Media – Impulse einer Zukunftswerkstatt für die Medienpolitik“ im Auftrag der gemeinnützigen Denkfabrik „Agora Digitale Transformation“.
mehr »

Anti-SLAPP-Entwurf bleibt zahnlos

Der Bundestag debattiert heute erstmals über den Entwurf für ein Gesetz gegen Einschüchterungsklagen (Anti-SLAPP-Gesetz). Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union fordert die Koalitionsfraktionen auf, das Gesetz in vier zentralen Punkten nachzubessern, um Medienschaffende und andere häufig von SLAPPs Betroffene endlich wirksam vor missbräuchlichen juristischen Maßnahmen zu schützen.
mehr »