Initiative Urheberrecht begrüßt Kritik des Bundesrates

„2. Korb“ muss in zentralen Punkten geändert werden

Die Initiative Urheberrecht hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in seiner Sitzung vom 19. Mai dem Gesetzentwurf für den „2. Korb“ der Urheberrechtsreform in zentralen Punkten widersprochen hat. Neben einer bildungs- und wissenschaftsfreundlicheren Ausgestaltung des Urheberrechts verlangte er vor allem, die Begrenzung der Gerätevergütungen auf fünf Prozent des Gerätepreises zu überprüfen und das Recht auf unbekannte Nutzungsarten urheberfreundlicher zu gestalten.


„Die initiative Urheberrecht erwartet, dass sich der Bundestag mit den Argumenten des Bundesrates sorgfältig auseinandersetzt und die gebotenen Änderungen am Entwurf vornimmt“, heißt es in einer Pressemitteilung des Zusammenschlusses verschiedener Verbände, darunter ver.di.
Zum System der Vergütung für Privatkopien habe der Bundesrat angeregt, es bei dem Grundsatz zu belassen, „alle Geräte und Speichermedien, die für Vervielfältigungen genutzt werden“, in der Vergütungspflicht einzubeziehen. Das Kriterium einer „nennenswerten“ Nutzung sollte gestrichen werden. Dieser „wohlbegründete Vorschlag“ schaffe Rechtssicherheit und gewährleiste ein angemessenes Vergütungsaufkommen, weil die Höhe der Vergütung auf den typischen Umfang urheberrechtlich relevanter Kopien abgestellt werden könne, so die Initiative dazu. „Der Bundesrat erteilt dem Irrweg im Regierungsentwurf eine klare Absage, effektiv bis zu 10 Prozent vom gesamten Kopiervolumen als irrelevant einzustufen, gleichgültig um wie viele Kopien es sich handelt“, heißt es weiter. Die Begrenzung der Urhebervergütung auf fünf Prozent des Gerätepreises werde ebenfalls abgelehnt. Die Vergütungsansprüche dürften nicht „zum Spielball des Preiskampfes auf dem Markt“ gemacht werden. Die Rechte für unbekannte Nutzungsarten sollen den Verwertern nach Ansicht des Bundesrates erst zufallen, wenn sie den Urheber von der beabsichtigten Nutzung informiert haben und dieser nicht binnen drei Monaten widerspricht. An der Version des Gesetzentwurfs, der eine „Erkundigungspflicht des Urhebers“ (!) vorsieht, wurden verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich schlägt der Bundesrat verschiedene Regeln vor, um „gravierende Einschränkungen in der Nutzung von elektronischen Medien“ zu vermeiden, die der Entwurf des Justizministeriums mit sich bringen würde.
Die Initiative Urheberrecht wird zu den vorgelegten Vorschlägen Stellung nehmen, heißt es in der Mitteilung.

Informationen: www.urheber.info

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der SWR-Staatsvertrag wird erneuert

Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Platz wollen den Südwestrundfunk künftig (SWR) moderner aufstellen. Dazu legten sie Anfang November einen Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags vor. Zentrale Änderungen betreffen die Organisationsstrukturen sowie die Aufsichtsgremien des SWR. Rundfunkrat und Verwaltungsrat sollen bei der Mitgliederzahl jeweils um rund 30 Prozent verkleinert werden. Der SWR soll noch stärker auf Regionalität ausgerichtet werden.
mehr »

Die Medienwende nach dem Mauerfall

35 Jahre nach dem Mauerfall bietet die Medienlandschaft im Osten Deutschlands ein zwiespältiges Bild. Nach wie vor verlieren die von westdeutschen Großverlagen kontrollierten ehemaligen DDR-Traditionstitel überdurchschnittlich an Auflage und Anzeigenvolumen. Der aufgelöste staatliche DDR-Rundfunk ist nach anfänglichem Hickhack erfolgreich in ARD und ZDF integriert. Gescheitert ist indes früh der Traum der Ex-Bürgerrechtler von einem „Dritten“ Medienweg.
mehr »

Kodex für mehr Respekt beim Film

Auf Initiative der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, des Bundesverbands Schauspiel (BFFS) und Allianz Deutscher Produzentinnen und Produzenten – Film, Fernsehen und Audiovisuelle Medien hat eine Gruppe aus Branchenvertreter*innen von Verbänden, TV-Sendern, Streamingdiensten, Förderern und unter Beteiligung der BKM, der Themis Vertrauensstelle e. V. und der BG ETEM nach über einem Jahr gemeinsamer Beratung heute den Respect Code Film (RCF) beschlossen.
mehr »

rbb-Intendantin blockiert Tarifeinigung

ver.di ruft die Beschäftigten des rbb ab dem 30. Oktober 2024 zu einem dreitägigen Warnstreik auf. Grund ist die Weigerung der Intendantin Ulrike Demmer, den seit dem Frühjahr ausgehandelten Beendigungsschutz-Tarifvertrag für freie Beschäftigte im Programm zu unterzeichnen und in Kraft zu setzen. Dabei hat auch der Verwaltungsrat dem Tarifvertrag schon seit Monaten zugestimmt.
mehr »