„2. Korb“ muss in zentralen Punkten geändert werden
Die Initiative Urheberrecht hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in seiner Sitzung vom 19. Mai dem Gesetzentwurf für den „2. Korb“ der Urheberrechtsreform in zentralen Punkten widersprochen hat. Neben einer bildungs- und wissenschaftsfreundlicheren Ausgestaltung des Urheberrechts verlangte er vor allem, die Begrenzung der Gerätevergütungen auf fünf Prozent des Gerätepreises zu überprüfen und das Recht auf unbekannte Nutzungsarten urheberfreundlicher zu gestalten.
„Die initiative Urheberrecht erwartet, dass sich der Bundestag mit den Argumenten des Bundesrates sorgfältig auseinandersetzt und die gebotenen Änderungen am Entwurf vornimmt“, heißt es in einer Pressemitteilung des Zusammenschlusses verschiedener Verbände, darunter ver.di.
Zum System der Vergütung für Privatkopien habe der Bundesrat angeregt, es bei dem Grundsatz zu belassen, „alle Geräte und Speichermedien, die für Vervielfältigungen genutzt werden“, in der Vergütungspflicht einzubeziehen. Das Kriterium einer „nennenswerten“ Nutzung sollte gestrichen werden. Dieser „wohlbegründete Vorschlag“ schaffe Rechtssicherheit und gewährleiste ein angemessenes Vergütungsaufkommen, weil die Höhe der Vergütung auf den typischen Umfang urheberrechtlich relevanter Kopien abgestellt werden könne, so die Initiative dazu. „Der Bundesrat erteilt dem Irrweg im Regierungsentwurf eine klare Absage, effektiv bis zu 10 Prozent vom gesamten Kopiervolumen als irrelevant einzustufen, gleichgültig um wie viele Kopien es sich handelt“, heißt es weiter. Die Begrenzung der Urhebervergütung auf fünf Prozent des Gerätepreises werde ebenfalls abgelehnt. Die Vergütungsansprüche dürften nicht „zum Spielball des Preiskampfes auf dem Markt“ gemacht werden. Die Rechte für unbekannte Nutzungsarten sollen den Verwertern nach Ansicht des Bundesrates erst zufallen, wenn sie den Urheber von der beabsichtigten Nutzung informiert haben und dieser nicht binnen drei Monaten widerspricht. An der Version des Gesetzentwurfs, der eine „Erkundigungspflicht des Urhebers“ (!) vorsieht, wurden verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich schlägt der Bundesrat verschiedene Regeln vor, um „gravierende Einschränkungen in der Nutzung von elektronischen Medien“ zu vermeiden, die der Entwurf des Justizministeriums mit sich bringen würde.
Die Initiative Urheberrecht wird zu den vorgelegten Vorschlägen Stellung nehmen, heißt es in der Mitteilung.
Informationen: www.urheber.info