Bei Kino, DVD und Fernsehen funktioniert der Jugendmedienschutz nach wie vor tadellos: Die Freiwillige Selbstkontrolle Filmwirtschaft (FSK) prüft jeden Kinofilm, der auf den Markt will und im Fernsehen sorgt die FSF für Sendezeitbeschränkungen. Im Internet aber darf jeder Anbieter sein Programm selbst kennzeichnen. Gleiche Inhalte, unterschiedliche Regulierungsweise und dann womöglich noch verschiedene Ergebnisse: So wird Jugendschutz unglaubwürdig.
Hinzu kommt: Die klassischen Medien werden mittlerweile vorrangig von Erwachsenen genutzt; Jugendliche hingegen bewegen sich bevorzugt im Internet, und dort genügt es, wenn ein TV-Sender oder ein Streamingdienst eine Kennzeichnung im Sinne des technischen Jugendschutzes vornehmen. Hier hat es sich der Gesetzgeber mit dem neuen Staatsvertrag zu einfach gemacht, weil der technische Jugendschutz der kleinste Nenner war, auf den sich die Medienpolitiker_innen der verschiedenen Parteien einigen konnten. Die dafür nötige Software Jusprog ist aber seit dem Scheitern des ersten Anlaufs zu einem neuen Staatsvertrag vor sieben Jahren weder weiterentwickelt noch beworben worden. Das Instrument kann jedoch nur funktionieren, wenn es auf dem neuesten Stand und einer breiten Öffentlichkeit bekannt ist. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, jeden kommerziellen Internet-Anbieter von bewegten Bildern für ein breites Publikum genauso zu behandeln wie Unternehmen, die Kinofilme auf DVD herausbringen. Das DVD-Geschäft wandert ohnehin mehr und mehr ins Internet, also sollte es dort den gleichen Regeln unterworfen werden.
Das Problem liegt allerdings viel tiefer. Seit Jahren streiten sich Bund und Länder über ihre Kompetenzen. Anstatt sich gemeinsam zu fragen, welche Form des Jugendmedienschutzes in der heutigen Zeit sinnvoll wäre, denkt jeder nur an seine eigenen Interessen; sämtliche Bundesländer setzen jeweils eigene Schwerpunkte. Deshalb tritt der Jugendschutz seit Jahren auf der Stelle, weil neue Gesetze erst mal durch sämtliche Länderparlamente müssen, während sich der Angebotsbereich mit immer neuen technischen Möglichkeiten quasi täglich verändert. Eine Alternative zum Status quo wäre zum Beispiel ein Gesetzestext, der zwar bindende Grundsätze enthält, das Tagesgeschäft aber den entsprechenden Aufsichtgremien im Zusammenspiel mit den Einrichtungen zur Selbstkontrolle überlässt. Auf diese Weise könnte viel prompter auf die permanenten technischen Weiterentwicklungen reagiert werden.
Hilfreich aus Elternsicht wäre auch eine Modifizierung oder zumindest Ergänzung der bisherigen Freigaberegelung. Nach wie vor missverstehen viele Eltern die Altersfreigaben als Empfehlung und landen mit ihren Kindern beim Kinobesuch im falschen Film. Sinnvoller wären zusätzliche Altersempfehlungen inklusive eines kurzen Hinweises, warum ein Film für Kinder nicht geeignet ist, weil er beispielsweise Ängste schüren kann, Sexszenen enthält oder gewalttätig ist.