Keine Lockerung des Pressefusionsrechts

ver.di fordert faire Entlohnung von Leiharbeitern und Urhebern

Medienpolitische Themen kamen im Wahlkampf eher am Rande vor und sie stehen vermutlich auch nicht im Fokus der Koalitionsverhandlungen oder den Plänen der Opposition. Dennoch gelangte die Frage nach der Zukunft der Zeitung angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise in den letzten Wochen in die öffentliche Debatte. Der Ruf der Verleger nach einer Lockerung des Pressefusionsrechts und einem Leistungsschutzrecht im Internet wurde teils willfährig von der Politik erhört. Finanzierungsmodelle von Printmedien und Agenturen waren und sind Diskussionsgegenstand. ver.di warnt vor weiteren Verschlechterungen für die Beschäftigten in der Medienwirtschaft und den Abbau von Pressevielfalt. Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, formuliert Forderungen und Erwartungen an Regierung und Opposition.


M | Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) fordert offen „Nachbarschaftsfusionen“ von Verlagen ohne Eingreifen des Kartellamts. Wie sieht ver.di eine Lockerung des Pressefusionsrechts?

FRANK WERNEKE |Im BDZV haben sich die Großverlage durchgesetzt. Dass sie Pressefusionen erleichtern wollen, ist seit langem bekannt. Ihr Ziel ist die Schaffung von regionalen Monopolzeitungen mit möglichst großem Verbreitungsgebiet. Unser Ziel dagegen ist, ein hohes Maß an Pressevielfalt zu erhalten. Genauso wie das Bundeskartellamt sehen wir keine Notwendigkeit dafür, die Presseregeln im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu ändern. Bereits jetzt können Zeitungshäuser miteinander kooperieren, um Kosten zu senken. Sie können gemeinsame Druckereien betreiben, den Vertrieb gemeinsam organisieren usw. Da bei solchen Kooperationen, gerade im Druckbereich, regelmäßig zahlreiche Arbeitsplätze verloren gehen, ist ver.di nicht begeistert von diesen Entwicklungen. Rechtlich möglich sind sie. Daher ist es einfach Unfug, wenn von Verlegern oder halb informierten Politikern behauptet wird, beim Thema Kooperationen bestände Handlungsbedarf in der Kartellgesetzgebung. Auch Verlage, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können nach geltender Gesetzeslage von Nachbarzeitungshäusern übernommen werden. Der BDZV will nun unter der Überschrift „Nachbarschaftsfusion“ das Kartellrecht aushebeln, Fusionen sollen generell möglich sein, wenn benachbarte Verlage für einen zu definierenden Zeitraum nicht konkurriert haben. Solch eine Regelung aber ist lebensfremd. Erstens gibt es in den allermeisten Regionen in Deutschland abgesteckte Claims zwischen den Verlagen, sie tun sich gegenseitig nicht weh. Zweitens: Wie will man effektiv beweisen, ob Konkurrenz stattgefunden hat. Die Verlage werden jedenfalls, wenn sie fusionieren wollen, das Gegenteil behaupten. Deshalb werden wir auch unter Schwarz-Gelb gegen eine Lockerung der Pressefusionskontrolle streiten.

M | Aber was ist zu tun angesichts der Krise auf dem Zeitungsmarkt?

WERNEKE |  Viele Zeitungen und Zeitschriften, aber auch der private Rundfunk erleiden in Folge der dramatischen Wirtschaftskrise massive Werberückgänge. Daran gibt es nichts zu deuteln. Der Hebel zu Verbesserungen ist allerdings kein medienspezifischer: Notwendig ist eine aktive staatliche Konjunkturpolitik, eine Stärkung der Binnennachfrage, ein Stoppen der Lohnspirale nach untern, etwa durch einen gesetzlichen Mindestlohn, und die Begrenzung von Leiharbeit. Bei einer konjunkturellen Erholung werden sich auch die Werbe- und Anzeigenmärkte wieder normalisieren. Nach allen bekannten Zahlen schreibt die große Mehrheit der Zeitungsverlage übrigens keine roten Zahlen. Dennoch sehe ich jenseits dieser wirtschaftlichen Momentaufnahme sehr wohl Handlungsbedarf und halte es für politisch angemessen, das Pressewesen zu unterstützen.

M | Mit sofortigem Entsetzen reagiert Springer-Chef Mathias Döpfner, wenn der Begriff Staatshilfen fällt. Damit steht er nicht allein. Auch ver.di ist nicht für eine staatlich finanzierte Presse, oder?

WERNEKE |  Eine unabhängige Presse ist ein hohes Gut. Tatsache ist aber auch, dass die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage seit vielen Jahren durch den abgesenkten Mehrwertsteuersatz mehrere Hundert Millionen Euro staatlicher Zuschüsse erhalten. Das ist eine indirekte Subvention, ein Steuerprivileg. Ich habe noch keinen Verleger getroffen, der sich darüber beklagt hat. Das soll meinetwegen auch auf dem jetzigen Niveau so bleiben. Ich bin aber gegen eine völlige Steuerbefreiung, wie sie jetzt immer öfter gefordert wird. Die bringt strukturell nichts und ist angesichts der damit verbundenen Steuerausfälle politisch nicht verantwortbar. Dennoch sind Maßnahmen möglich. Perspektivisch verschlechtert sich die Einnahmebasis der Zeitungs- und Zeitschriftenhäuser durch sinkende Auflagenzahlen, eine Überalterung der Leserschaft und Rückgänge bei den Anzeigeerlösen. Das erhöht den Kostendruck und verschlechtert die Arbeitsbedingungen auch der Journalistinnen und Journalisten. Deshalb müssen wir dafür kämpfen, dass Standards gesetzt werden und erhalten bleiben.
Es gibt Felder, die ich für förderungswürdig halte. In den USA wird derzeit über den Aufbau von Stiftungen zur Förderung des investigativen Journalismus nachgedacht – das finde ich interessant. Ein Thema ist die Aus- und Weiterbildung von Journalistinnen und Journalisten, auch der vielen freiberuflichen Kolleginnen und Kollegen. Sinnvoll ist eine bessere Förderung der ja durchaus bestehenden Initiativen zum Thema Medienkompetenz, gerade im schulischen Bereich bis hin zu Jugendabos. Da wird zwar viel geredet, aber finanziell passiert wenig. Wenn schon über steuerliche Begünstigungen nachgedacht wird, dann für die Leserinnen und Leser, etwa bei Tageszeitungsabos. Wobei es auch Lösungen für die Menschen geben muss, die aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht steuerpflichtig sind.

M | Das sind Forderungen, die die SPD auf ihrem Parteitag im November diskutieren wird.

WERNEKE |  Die Themen werden seit geraumer Zeit bei ver.di und in medienpolitisch interessierten Kreisen diskutiert. Ich finde es erfreulich, dass in der SPD in diese Richtung nachgedacht wird. Beim Thema Pressefusionskontrolle befindet sie sich allerdings auf der Leimspur der Verleger – schade. Immerhin wird in der SPD, im Unterschied zu anderen Parteien, überhaupt vernehmlich über medienpolitische Fragen diskutiert.

M | Unterstützung durch Steuergelder – einfach so, ohne Bedingungen? Ist das bei schrumpfenden Haushalten überhaupt vertretbar?

WERNEKE |  Öffentliche Förderung sollte eigentlich immer an Bedingungen geknüpft sein. Das gilt erst Recht für zukünftige Maßnahmen, von denen die Presse profitieren soll. Dabei sind zwei Punkte wichtig. Erstens ein Stopp der Flucht aus Tarifverträgen. Dies geschieht derzeit in unterschiedlichen Formen, über Ausgliederungen in tariflich nicht geschützte Unternehmensteile, durch unechte Leiharbeit, bei der Kolleginnen und Kollegen dazu gezwungen werden, Beschäftigungsverhältnisse auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einzugehen. Und das zu schlechten Konditionen, obwohl sie dauerhaft für einen Titel arbeiten. Deshalb „unechte Leiharbeit“. Oder schlicht durch erpresserische Einzelverträge, auch bei freien Kolleginnen und Kollegen. Lohndrücker haben kein Anrecht auf Steuerprivilegien oder öffentliche Mittel, das gilt auch für Verleger. Mein zweiter Punkt ist die Sicherung der inneren Pressefreiheit. Etwa durch wirksame Redaktionsstatute. Hier sind die Landesregierungen aufgefordert, wenigstens dieses Maß an innerer Pressefreiheit in den Landespressegesetzen vorzugeben.

M | Verleger diskutieren zurzeit vehement ein Leistungsschutzrecht. Für ver.di fraglich?

WERNEKE |  Zunächst mein professioneller Respekt. Die Verleger haben es geschafft, für eine sehr vage Idee, die sie mit der Überschrift „Leistungsschutzrecht“ versehen haben, innerhalb weniger Wochen eine parteiübergreifende Unterstützung zu finden. Und man muss kein Prophet sein um vorherzusagen, dass diese Überschrift auch den Weg in die Koalitionsvereinbarung finden wird. Das eigentlich Spannende – und bislang von den Verlegern nicht Beantwortete – ist jedoch, was eigentlich genau im Rahmen eines Leistungsschutzrechts für Internetangebote geregelt werden soll. Für uns verbindet sich das mit der Frage, welche Auswirkungen eine solche Gesetzgebung auf die Rechte der Urheberinnen und Urheber hätte.

M | Droht eine Benachteiligung der Urheberinnen und Urheber?

WERNEKE |  Das kommt auf das Wie an. Kern der Debatte ist, ein tragfähiges Geschäftsmodell für redaktionelle Angebote im Netz zu finden. Das halte ich auch für notwendig. Bislang werden bei den allermeisten Publikationen die Internetangebote durch die gedruckten Ausgaben subventioniert, von wenigen Ausnahmen abgesehen wie Spiegel Online. Das kann auf Dauer nicht funktionieren und erhöht derzeit den Rationalisierungsdruck im Print-Zweig der Medienhäuser – von der Redaktion bis zur Druckmaschine. Die Zeit der weitgehend kostenlosen, oder nur über Werbung finanzierten redaktionellen Inhalte im Netz geht zu Ende, das ist auch alternativlos.
Damit entstehen übrigens neue Anforderungen an die Qualität und Aktualität der Inhalte. Ein Problem bei Aufbau von tragfähigen Geschäftsmodellen im Netz, etwa über Micro-Paymentsysteme, ist die ungeschützte und nicht vergütete Verwertung redaktioneller Inhalte durch Dritte, etwa durch die Googles dieser Welt. Die machen das Geld. Diesen Punkt greifen die Verleger zu Recht auf.

M | Deshalb pro Leistungsschutzrecht?

WERNEKE |  Ja, wenn die Urheberinnen und Urheber nicht benachteiligt und an den Erträgen angemessen beteiligt werden. Denn sie erbringen die journalistische Leistung, nicht der Verlag oder das Medienunternehmen. Die haben die Marke, den Titel, das sorgt für die Auffindbarkeit im Netz. Sie organisieren die technische Infrastruktur. Werbeerlöse werden auch in Zukunft ihre Bedeutung haben, auch im Netz. Der Kern ist und bleibt aber der journalistische Inhalt und der entsteht durch die schöpferische Leistung von Menschen. Daran messen wir alle Vorschläge zum Leistungsschutzrecht. Ich möchte deshalb auf einen aktuellen Punkt hinweisen, der mich nachdenklich stimmt. Eine Reihe von Verlagen wie Springer und Bauer versuchen, mit Knebelverträgen und entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen den freien Kolleginnen und Kollegen ihre Verwertungsrechte abzubedingen. Dagegen gehen wir derzeit rechtlich vor, übrigens mit einigem Erfolg. Auch die seit sieben Jahren laufenden Verhandlungen über Mindestvergütungen für freie Journalistinnen und Journalisten mit den Verlegerverbänden auf Grundlage des 2002 in Kraft getretenen Urhebervertragsrechts können nicht zu Ende gebracht werden, weil die Verleger mauern. Das erhöht nicht gerade die Glaubwürdigkeit der Verleger hinsichtlich eines Leistungsschutzrechts, bei dem die Urheberinnen und Urheber fair und angemessen behandelt werden sollen.

M |  Versuchen wir einen Blick in die Zukunft. Viele Themen, die ver.di wichtig sind, haben für die Union und FDP keine Bedeutung, zum Beispiel die Leiharbeit oder die Vorratsdatenspeicherung. Kein gutes Omen für die Beschäftigten der Medienbranche in den nächsten vier Jahren?

WERNEKE |  Für die Sicherung von Beschäftigung in der Medienwirtschaft, die Bedingungen, unter denen wir arbeiten, haben die in unserem Gespräch angeschnittenen Themen von der Pressefusionskontrolle bis zum sogenannten Leistungsschutzrecht sicher ihre Bedeutung. Entscheidend ist jedoch, ob und vor allem wie es gelingt, die Wirtschaftskrise zu überwinden. Ob beispielsweise auch die Profiteure zur Kasse gebeten werden, durch eine Vermögenssteuer und eine Börsenspekulationssteuer, ob die Finanzmärkte wirksam reguliert werden oder ob die Krise einseitig auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Durch Einschnitte im sozialen Netz und bei öffentlichen Leistungen, die Erhöhung der Mehrwertsteuer und vergleichbare Maßnahmen würde dagegen die Binnennachfrage weiter geschwächt. Und das würde – neben Zumutungen für die Bevölkerung – auch die Medienbranche negativ treffen. Wenn Schwarz-Gelb keine fairen Bedingungen für Leiharbeit schafft, wovon ich leider ausgehe, ist das unverantwortlich. Im Übrigen handelt es sich dabei ja nicht um ein Phänomen, das isoliert für die Medienbranche oder Journalistinnen und Journalisten zu lösen ist. Wir fordern daher eine Änderung der gesetzlichen Grundlage für die Leiharbeit, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Für Leiharbeit muss gelten: gleiche Entlohnung und gleiche Arbeitsbedingungen wie für die Stammbeschäftigten. Das entspräche übrigens der gesetzlichen Praxis der meisten europäischen Länder und wäre fair. In vielen Nachbarstaaten, z.B. Frankreich, gibt es sogar Flexibilitätszuschläge für Leiharbeit. Mit einer solchen, europaüblichen Regelung wäre das Thema Leiharbeit in der Redaktion und anderen Bereichen Geschichte.

Das Gespräch führte Karin Wenk 

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