Das novellierte Filmförderungsgesetz (FFG) ist zum 1. August 2010 in Kraft getreten. Mit dieser „kleinen Novelle“ wurde rückwirkend zum 1. Januar 2004 die vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kritisierte Abgabenungerechtigkeit beseitigt. Auch das Fernsehen muss wie die Film- und Videobranche jetzt zahlen, damit deutsche Filme entstehen und vermarktet werden können. Das nächste Wort haben jetzt die Leipziger Richter. Sie müssen entscheiden, ob ihre Bedenken mit dem Gesetzestext ausgeräumt sind und sie den Verweis der Klage zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zurückziehen. Kulturstaatminister Bernd Neumann und die Branche hoffen auf einen Termin in diesem Jahr. Damit geht die Zitterpartie um die Filmförderungsanstalt (FFA) weiter. Sie kann seit Jahren nur einen monetär abgespeckten Haushalt vorlegen. Auf rund 40 Mio. Euro wird sich zum Jahresende der Fehlbetrag summiert haben, der durch die Vorbehaltszahlungen von UCI und anderen entstanden sind.