Bundesregierung beschloss Entwurf für Urhebervertragsrecht
Schon bald soll „Raubrittermethoden“ von Medienkonzernen und anderen Verwertern gegenüber Urhebern in Deutschland ein Riegel vorgeschoben werden. Durch eine Verbesserung des Urhebervertragsrechts wird die Rechtsstellung insbesondere von freiberuflichen Journalisten, Fotografen, Autoren, Übersetzern und Künstlern gestärkt. Die Bundesregierung hat am 30. Mai einen Regierungsentwurf beschlossen, der ihnen den Rechtsanspruch auf eine angemessene Vergütung sichert.
„Auch Kreativität muss sich lohnen“, begründete Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin den Entwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (Download: http://www.bmj.de/ggv/urhebver.pdf). „Die Verankerung des gesetzlichen Anspruchs auf eine angemessene Vergütung ist an sich eine Selbstverständlichkeit, die in den meisten Berufsgruppen, auch bei freiberuflich Tätigen längst erreicht ist.“
Aber im Unterschied zu anderen freien Berufen – wie Rechtsanwälten, Ärzten oder Architekten – gibt es mit Ausnahme weniger Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Freie für den Großteil der freiberuflich Tätigen in der Medienwirtschaft keine verbindlichen Vergütungsregelungen. Das hat gerade in den Jahren des Multimedia-Booms dazu geführt, dass Kreative aller Bereiche durch Verträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen zum – meist kostenlosen – Ausverkauf aller Verwertungsrechte genötigt werden. Wer sich weigert, dem droht Auftragsentzug.
Angemessene Vergütung und Auskunftspflicht
Mit der Reform des Urhebervertragsrechts soll diese „strukturelle Ungleichheit zwischen den einzelnen Kreativen und ihren Auftraggebern“ (so Däubler-Gmelin) beseitigt werden. Kernstück ist ein einklagbarer Anspruch der Urheber auf eine „angemessene Vergütung“, verbunden mit einer Auskunftspflicht der Verwerter. „Der Urheber hat Anspruch auf eine nach Art und Umfang der Werknutzung angemessene Vergütung und auf die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Auskünfte“, heißt es in Paragraf 32 des Entwurfs.
Was eine angemessene Vergütung ist, sollen nach dem neu gefassten Paragraf 36 „Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern gemeinsame Vergütungsregelungen“ gemeinsam festlegen. Ähnlich wie bei Tarifverträgen, die nach dem Entwurf Vorrang vor den Vergütungsregelungen haben, wären also künftig Verhandlungen beispielsweise zwischen ver.di und Verlegerverbänden über Mindestvergütungen für freie Autoren für eine Online-Zweitverwertung möglich. Kommt es zu keiner Einigung, sind Schiedsverfahren und der Rechtsweg vorgesehen.
„Das Urhebervertragsrecht stärkt die Rechte der Kreativen und stellt sicher, dass das Übergewicht der Verwerterseite nicht einseitig zu ihren Lasten geht,“ sagte die Bundesjustizministerin. Nun seien „Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe“ möglich.
Eine weitere wichtige Neuerung des Entwurfs ist die Möglichkeit, Urheberverträge nach 30 Jahren kündigen zu können, „wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Abwägung der Interessen beider Teile und der Gesamtumstände unangemessen ist“ (§ 32 Abs. 5 neu). Wenn ein Medienunternehmen ganz oder zu wesentlichen Teilen veräußert wird, erhält der Urheber ein Rückrufsrecht, „wenn ihm die Ausübung des Nutzungsrechts durch den Erwerber nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist“ (§ 34 Abs. 3 neu).
ver.di: „Vertragsfreiheit statt Vertragsdiktat“
Auch wenn der Regierungsentwurf in einigen Punkten zum Nachteil der Urheber von dem so genannten Professorenentwurf abweicht, haben ver.di/IG Medien und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) den Gesetzentwurf begrüßt. „Das ist ein Sieg der Vertragsfreiheit der Kreativen über die seit Jahrzehnten geübte Praxis der Verwerter, einseitige Vertragsbedingungen zu diktieren“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Damit habe die Regierungskoalition ihr Wort gehalten, die rechtliche Position der Urheber, insbesondere auch der freien Journalisten nachhaltig gegen unangemessene, zum Teil sittenwidrige „Verträge“ der Verwerter zu schützen.
Von diesen kam natürlich schon im Vorwege eine kategorische Ablehnung, so vom Börsenverein des Buchhandels, Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (BDZV und VDZ) sowie den Intendanten von ARD und ZDF. Noch kurz vor dem Kabinettsbeschluss hatte BDZV-Präsident Helmut Heinen den Entwurf als „völlig unannehmbar“ bezeichnet.
Die Urheber und ihre Verbände werden also weiterhin starkes Engagement zeigen müssen, damit die Gesetzesnovelle – wie vorgehen – möglichst noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird.
- „Kreativität ist was wert!“ Unter diesem Motto starten IG Medien in ver.di und der Deutsche Journalisten-Verband – unterstützt von zahlreichen Prominenten und internationalen Urheberrechtsorganisationen – eine Plakataktion zur Stärkung des Urhebervertragsrechts. Zahlen, Daten, Fakten auf der Plakatrückseite liefern Argumente für die Gesetzesnovelle. Das Plakat liegt dieser Ausgabe von M bei. Weitere Exemplare zur Verteilung können angefordert werden: Veronika.Mirschel@verdi.de