Künstlergemeinschaftsrecht

Die IG Medien legt einen Gesetzesvorschlag zur Änderung und Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes vor. Damit wird eine rechtspolitische Diskussion wieder aufgenommen, die bereits im Zusammenhang mit dem Regierungsentwurf 1962 geführt – und unter dem Stichwort „Goethegroschen“ bekanntgemacht – wurde.

Das Urheberrecht wird gerne als „Recht am geistigen Eigentum“ apostrophiert. Vergessen wird aber, daß es nur ein Recht auf begrenzte Zeit ist. Danach werden die Verwertungsrechte für Bilder, Filme, Tonträger, Texte, Aufnahmen von darstellender Kunst „gemeinfrei“.

Die Forderung der IG Medien ist bescheiden, weil nicht eine Verewigung des Urheberrechts verlangt wird: Am wirtschaftlichen Ertrag gemeinfreien Werke einer früherer Künstlergeneration sollen lebende Künstlerinnen und Künstler, die nächsten Generationen, angemessen beteiligt werden. Dieses „revolvierende System“ trägt dem Umstand Rechnung, daß sich häufig gerade kulturell besonders wertvolle Werke erst später einer besonderen Nachfrage erfreuen, zu der es zu Lebzeiten der betroffenen Künstler selten oder gar nicht gekommen ist. Bekanntlich konnte zum Beispiel der Maler van Gogh zu seinen Lebzeiten nur ein einziges Bild verkaufen. Im 20. Jahrhundert jedoch erzielten seine Werke die höchsten je erreichten Auktionsergebnisse. Wolfgang Schimmel, Justitiar beim Hauptvorstand der IG Medien: „Es entspringt einem elementaren Bedürfnis nach Gerechtigkeit, derartige häßliche Diskrepanzen in Zukunft zu reduzieren oder doch zugunsten der Gemeinschaft der lebenden und schaffenden Urheber und der ausübenden Künstler ein wenig zu korrigieren.“

Die neue Erlösbeteiligung soll nach dem Entwurf der IG Medien, den der renommierte Urheberrechtsexperte Prof. Dr. A. Dietz vom Max-Planck-Institut formuliert hat, durch Verwertungsgesellschaften eingezogen werden und einer Stiftung zufließen. Aus ihren Mitteln werden Förderungshilfen u.a. an begabte Künstlerinnen und Künstler und kulturell wertvolle Vorhaben vergeben und zusätzliche soziale Sicherungen ermöglicht. Würde ein derartiges Künstlergemeinschaftsrecht erfolgreich verwirklicht, könnte das nicht nur – zumindest teilweise – zur Selbstfinanzierung des Kultursektors führen, sondern gleichzeitig auch eine gewisse Stetigkeit und Regelmäßigkeit bei den Mitteln zur Kultur- und Kreativitätsförderung bewirken, eine lohnende Perspektive angesichts der Finanzlage vieler Kommunen.

Dieser Gesetzesvorschlag ist jetzt als Broschüre erschienen. Sie enthält neben dem Gesetzeswortlaut plus Kommentar ein Vorwort von Detlef Hensche und eine Einführung von Wolfgang Schimmel. Für alle urheberrechtlich, insbesondere rechtspolitisch Interessierten steht das 41seitige Druckwerk beim Hauptvorstand der IG Medien zur Verfügung (Stichwort „Künstlergemeinschaftsrecht“, Fax 0711/2018-300, Gisela Steeb).

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