Der Rundfunkbeitrag soll ab dem 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro im Monat steigen. Dies empfahl die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bei der Vorlage ihres 22. Berichts am 20. Februar in Berlin. Der Beitragsänderung müssen nun noch die Bundesländer einstimmig zustimmen. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz kritisierte die viel zu niedrige Erhöhung um faktisch nur einen Cent.
Denn: Aufgrund der Umstellung des Finanzierungssystems von der gerätebezogenen Gebühr auf den heutigen Beitrag per Wohnung im Jahr 2013 haben die Sender Rücklagen gebildet, mit denen sie den derzeitigen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro um genau 85 Cent aufstocken konnten. Sie haben also auch bisher schon mit 18,35 gewirtschaftet, nur ein Cent weniger als das, was die KEF den Sendern nun zugestehen will. Doch „trotz eindeutiger Warnungen, zu welchen Verwerfungen eine Erhöhung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um faktisch nur einen Cent führt, hält die KEF an ihrem Sparprogramm fest“, kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.
In der Frage, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio unter solchen restriktiven finanziellen Bedingungen ihren Programmauftrag erfüllen sollen und „zeitgemäße digitale Angebote“ entwickeln sollen, mache es sich die KEF zu leicht, so Schmitz weiter. Die Sender hätten bereits „drastische Sparkurse“ eingeschlagen. „Die Ersten, die für diese fatale Weichenstellung zahlen müssen, sind die Beschäftigten der Rundfunkanstalten. Die negativen Folgen für die Qualität der Programme, zum Beispiel durch mehr Wiederholungen, werden nicht lange auf sich warten lassen“, warnte er.
Mit der jetzigen Empfehlung bleibt die KEF tatsächlich weit hinter den ursprünglichen Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio zurück. Diese hatten für die Beitragsperiode 2021-2024 insgesamt Aufwendungen in Höhe von rund drei Milliarden Euro beantragt. „Die KEF hat diese Anmeldungen sehr kritisch geprüft“, sagte KEF-Vorsitzender Heinz Fischer-Heidlberger. Sie habe Kürzungen bei den Aufwendungen in Höhe von 719 Millionen Euro vorgenommen. Zudem habe man für die Beitragsperiode Mehrerträge der Anstalten in einer Größenordnung von 600 Mio. Euro errechnet. Der restliche Finanzbedarf der Anstalten könne aus Eigenmitteln gedeckt werden.
Die Kommission erwartet in den Jahren 2021-2024, für die der neue Beitrag gelten wird, Gesamtaufwendungen der Sender in Höhe von 38,7 Mrd. Euro (2017-2020: 36,9 Mrd.). Davon entfallen auf die ARD 27,6 Milliarden, auf das ZDF rund 10,2, Milliarden und auf das Deutschlandradio gut eine Milliarde Euro. Das bedeutet nach KEF-Angaben eine Steigerung um 4,8 Prozent in vier Jahren. „Die Anstalten haben also nicht weniger Mittel als bisher, wie hin und wieder behauptet worden ist“, so der KEF-Vorsitzende.
Rückblickend sei „das Besondere des Verfahrens zum 22. KEF-Bericht, dass es überhaupt stattgefunden hat“, sagte Fischer-Heidlberger. Es habe eine „lange und zum Teil quälende Diskussion zu Einsparungen durch Veränderungen in der Struktur oder im Auftrag“ gegeben. Auch das KEF-Verfahren selbst sei infrage gestellt worden, etwa durch den Vorschlag einer jährlichen Anpassung des Beitrags an den Lebenshaltungsindex. Es komme aber darauf an, sämtliche aktuellen Veränderungen im Blick zu haben, etwa die Veränderung der Wohnungszahlen oder der Beitragsbefreiungen von Zweitwohnungen. Über die Einbeziehung von Neuregelungen der betrieblichen Altersversorgung oder „den übergreifenden Vergleich der Vergütungsstrukturen der Anstalten“ habe die Kommission „erhebliche Einsparpotentiale“ erschlossen.
In einer Stellungnahme sagte ARD-Vorsitzender Tom Buhrow, auch mit dem neuen Beitrag werde man „weiter äußerst diszipliniert wirtschaften müssen“. Die ARD müsse „Prioritäten setzen“ und „weiterhin das bestmögliche Programm“ anbieten, „gerade jetzt in Zeiten von Polarisierung, Fake News und mangelndem Respekt im Alltag“. Die langjährige Stabilität des Rundfunkbeitrags sei auch senderinternen Reformen zu verdanken. „Wir haben Organisationsstrukturen angepasst, Produktionsabläufe optimiert und Personal abgebaut“, so Buhrow, „sonst wäre das nicht zu leisten gewesen“.
Jetzt liegt es an den Bundesländern, über die KEF-Empfehlung zu entscheiden. Die nächste Gelegenheit dazu bietet die Ministerpräsidentenkonferenz am 12. März in Berlin. Bei einem positiven Beschluss müssen auch noch sämtliche Landtage der 16 Bundesländer zustimmen. Christoph Schmitz appelliert an die Bundesländer, „ihrer Verantwortung nachzukommen und nachzubessern“. In Zeiten zunehmender Angriffe auf die Pressefreiheit, abnehmender Medienvielfalt, angesichts von Hetze und Falschmeldungen stünden gerade die Öffentlich-Rechtlichen für journalistische Unabhängigkeit. „Diese muss ausreichend finanziert werden“, forderte Schmitz.