Neues Gesetz kritisiert

MAINZ. Kritisch sehen die Fachgruppen dju und RFAV in ver.di Rheinland-Pfalz den Entwurf des neuen Landesmediengesetzes, der zur Zeit im Mainzer Landtag debattiert wird. Als Verstoß gegen die Tarifautonomie und deshalb als verfassungswidrig wird die beabsichtigte künftige Bezahlung der Beschäftigten der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) eingeschätzt.

Sie sollen nach den für Angestellte des Landes geltenden Tarifen entlohnt werden. „Der geltende Tarifvertrag von ver.di und Landesmedienanstalt soll ausgehebelt und das Tarifniveau gesenkt werden“, so Mediensekretärin Annegret Kaiser.

Vermisst werden unter anderem Regelungen zur inneren Pressefreiheit und zu Mindestanteilen von Wortbeiträgen bei privaten Hörfunkanbietern. So könnten journalistische Schwerpunkte und Arbeitsweisen in Redaktionsstatuten fixiert werden. Die Prüfung einer marktbeherrschenden Stellung soll auch online-Medien berücksichtigen und eindeutige Definitionen von Presse, Rundfunk, Mediendiensten und Telemedien zugrundelegen. Die Argumente gegen den Entwurf wird ver.di nochmals zur Anhörung im Medienausschuss am 30. September vorbringen.

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