„New York Times“ als E-Zeitung

Ab Mitte 2001 soll die „New York Times“ auch als elektronische Zeitung über das Internet vertrieben werden. Leser können die bekannte US-Zeitung dann weltweit im Originallayout zum üblichen Einzel- oder Abopreis auf ihren PC oder Laptop herunterladen und ausdrucken. Das teilt das Unternehmen NewsStand Inc. mit, das ein entsprechendes Geschäftsmodell und die dazugehörige Software entwickelt hat.

NewsStand, beheimatet in Austin/Texas, hat mit der NYT Company, die auch mit einer Minderheitsbeteiligung eingestiegen ist, einen Fünf-Jahres-Vertrag über die „strategische Partnerschaft“ abgeschlossen. Die HSB Telecom & Multimedia Vertriebs-GmbH, NewsStand-Interessenvertreter in Deutschland, Österreich und der Schweiz, verhandelt nach eigenen Angaben derzeit mit verschiedenen deutschen Pressehäusern, die sehr an der neuen Vertriebsform des „Internet-Grossisten“ interessiert seien. Der „Internet-Kiosk“ (www.newsstand.com) soll noch im Frühjahr online gehen.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der Wahlkampf im Fernsehen

Gerade im Vorfeld von Landtags- oder Bundestagswahlen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) Zielscheibe für Kritik. Egal in welcher Form ARD und ZDF über Parteien und die Spitzenkandidat*innen berichten, irgendwie ist es immer falsch. Ein Dilemma, wie sich auch im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin exemplarisch zeigt.
mehr »

Filmförderung in der Sackgasse

Die Töpfe des DFFF 1 & 2 sowie des GMPF sind bereits vier Monate vor Jahresende ausgeschöpft. Das zeigt die enorme Nachfrage und das Wachstumspotenzial des Filmstandorts Deutschland. Deutsche Studios und Drehorte, Crews und Kreative, Produktionsunternehmen und Dienstleister sind gefragt – und stärken damit die gesamte filmwirtschaftliche Wertschöpfungskette bis hin zu den Kinos. 
mehr »

No SLAPP Handbuch: Presserecht

Eine SLAPP-Klage können Sie kaum verhindern. Das Risiko läßt sich aber mindern, wenn Sie alle Regeln des Äußerungsrechts beachten, also „presserechtsfest“ Ihre berechtigte Kritik am potenziellen SLAPP-Kläger äußern. Dazu mehr in Kapitel 2 des No-SLAPP-Handbuchs.
mehr »

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »