Pensionskasse – aus Überzeugung gut

Vor 30 Jahren wurde die Pensionskasse für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Rundfunkanstalten gegründet. Sie ist die einzige Altersversorgung für alle Freien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wer verzichtet schon freiwillig auf Geld? Auf Geld vom Sender? Auf Geld, das die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in aller Regel weder freiwillig noch großzügig den Freien zukommen lassen. Aber es gibt sie. Neulich diskutierte ich mal wieder mit meinem Kollegen die Rente. Mein Kollege fühlt sich jung, dynamisch, sehr selbstständig und besonders schlau. Nur bekommt er für dieselbe Arbeit wie ich 4 Prozent weniger Honorar, macht bei 920,- Mark pro Sendung 36,80 mehr für mich, – 957,- für mich und für ihn DM 920,-. Nein, nein, er lege sein Geld in Aktien an und vom Füllhorn der Sender will er nichts wissen. Er könne für sein Alter allein vorsorgen….und Pensionskasse klingt ihm viel zu sehr nach Ärmelschoner. So wie er, scheint eine Reihe freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu denken – jedenfalls solange sie noch unter 35 sind und keine Kinder haben. Den meisten Freien fällt nämlich das Thema Altersicherung erst ein, wenn sie Kinder bekommen. Dann wollen viele für die 4 Prozent – bei manchen auch 7 Prozent – vom Sender möglichst alle Wechselfälle des Lebens versichern – sie wollen dann nicht nur für die Rente und ihre Hinterbliebenen sorgen. Findige Versicherungsvertreter haben für diese Zielgruppe allerlei Prospektmaterial vorrätig. Aber letztlich steuern ARD, ZDF und ihre Tochterunternehmen die Prozente auch bei anderen Versorgungswerken nur zur Rentenversicherung bei und nicht beispielsweise auch zur Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Erwerbs- und Berufsunfähigkeit muss zum Beispiel beim Versorgungswerk der Presse gesondert versichert werden.

Die Pensionskasse hat hier ihren Service ausgeweitet. Sie hat seit April 2000 einen Gruppenversicherungsvertrag mit der „Continentale-Versicherung“ abgeschlossen, der es Pensionskassenmitgliedern ermöglicht, zu relativ geringen Prämien, sich gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu versichern. Allerdings ist das Risiko für die Freien, immer weniger Aufträge zu bekommen und immer schlechter bezahlt zu werden, viel größer, als berufs- oder erwerbsunfähig zu werden. Gegen ausbleibende Aufträge gibt es leider keine Versicherung.

Aber zurück zu Aktien und Renditen.
Die Pensionskasse erwirtschaftet eine jährliche Rendite von 7 Prozent – durch sichere und kluge Anlagestrategien – im Jahr 2000 waren das 60 Millionen Euro, die als Bonus verteilt werden. Da die Kasse ohne professionelle Versicherungsvertreter arbeitet und auch die Anlagestrategen ehrenamtlich tätig sind, kommen die Überschüsse ausschließlich den Versicherten zugute. Die Versicherten profitieren ebenfalls von der effizienten Verwaltung der Pensionskasse. In der Geschäftstelle in Frankfurt arbeitet ein kleines Team, das beispielsweise im Frühjahr allen Versicherten ausrechnete, wie hoch denn der jeweilige momentane Rentenanspruch ist. Für viele war das eine beruhigende Nachricht. Die Nachrichten von der Börse dagegen, die mein dynamischer Kollege zur Zeit erhält, sind weniger beruhigend.

Die Pensionskasse für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter blickt auf 30 erfolgreiche Jahre zurück. Sie ist ein bewährtes Modell (siehe M 8-9/96: 25 Jahre Pensionskasse). Paritätisch zahlen beide Seiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Pensionskasse ein. Sie kann ein Modell für Alterssicherung der immer größer werdenden Gruppe derjenigen sein, die nach dem Vorbild der Freien bei Funk und Fernsehen beschäftigt werden.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Komplett-Verweigerung der Rundfunkpolitik

Nachdem die Ministerpräsident*innen am heutigen Donnerstag zur Rundfunkpolitik beraten haben, zeichnet sich ein düsteres Bild für die öffentlich-rechtlichen Medien, ihre Angebote und die dort Beschäftigten ab. Beschlossen haben die Ministerpräsident*innen eine Auftrags- und Strukturreform und einen ab 2027 geltenden neuer Mechanismus zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Nicht verabschiedet wurde jedoch der fällige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
mehr »

KI: Menschen wollen Regeln

Rund drei Viertel der Menschen in Deutschland sorgen sich einer Umfrage zufolge um die Glaubwürdigkeit der Medien, wenn Künstliche Intelligenz (KI) im Spiel ist. 90 Prozent der Befragten fordern dazu klare Regeln und Kennzeichnungen. Dies ergab eine am Mittwoch in Berlin veröffentlichte Studie der Medienanstalten. Für die repräsentative Erhebung "Transparenz-Check. Wahrnehmung von KI-Journalismus" wurden online 3.013 Internetnutzer*innen befragt.
mehr »