Im Bundestag liegen derzeit zwei Entwürfe von Bündnis 90 / Grüne und FDP zur Stärkung der Pressefreiheit in Deutschland und dafür notwendige Veränderungen im Strafrecht auf dem Tisch. Anlass für diese Vorschläge sind sich häufende Eingriffe der Ermittlungsbehörden in die Hoheit von Redaktionen und Journalisten.
Allein in den letzten fünf Monaten wurden die Redaktionen von Cicero in Potsdam, des Bochumer Internetportals LabourNet, von anti atom aktuell (aaa) im Kreis Lüchow-Dannenberg und die Räume des Münchner Journalisten und NPD-Beobachters Nikolaus Braun durchsucht, auf Computerdaten und Aufzeichnungen zugegriffen. Jüngstes bekannt gewordenes Beispiel ist die Telefonüberwachung von zwei Journalisten der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung, sowohl in der Redaktion als auch privat. Als Türöffner reichte jeweils der schwammige Verdacht für einen Straftatbestand aus. Im Nachhinein von Politikern und auch per Gerichtsurteil meist als „rechtswidrig“ eingestuft, bleibt unterm Strich die Erlangung von Informationen über die Aushebelung des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes. Das im Grundgesetz verbriefte und einer Demokratie wesenseigene Recht auf Pressefreiheit wurde verletzt. Es besteht also akuter Handlungsbedarf!
Noch einiges mehr zu tun im Ringen um Pressefreiheit, ist wahrlich in vielen anderen Staaten der Erde. Auch in diesem Jahr kommen wir am Tag der Pressefreiheit am 3. Mai nicht umhin, an jene KollegInnen zu denken, die bei der Arbeit ihr Leben verloren. Allein im Irak starben seit Kriegsbeginn 86 Journalisten, 38 Medienleute wurden entführt. In zahlreichen Ländern sind gewalttätige Übergriffe, Morde, Verhaftungen, ebenso wie politische, rechtliche und ökonomische Einflüsse etwa durch staatliches Monopol, in Form von Zensur und restriktiver Anwendung von Presse- und Strafgesetzen keine Seltenheit. So wurden in Weißrussland fünf Tage nach der umstrittenen Wiederwahl Alexander Lukaschenkos 26 unabhängige JournalistInnen festgenommen. Etwa die Hälfte von ihnen war Ende März noch in Haft, darunter auch zahlreiche ausländische Berichterstatter. Unter Lukaschenko werden Medienvertreter seit Jahren in ihrer Arbeit behindert. Es gibt willkürliche Festnahmen, Redaktionen werden geschlossen und Druckverträge unabhängiger Zeitungen gekündigt. (M 4 / 2006) Der iranische Journalist Akbar Ganji, Herausgeber der 1997 verbotenen Wochenzeitschrift Rah-e-No, wurde dieser Tage nach sechs Jahren Gefängnis freigelassen. Ihm war wegen seiner Artikel unter anderem „Propaganda gegen die islamische Republik“ vorgeworfen worden. Vier Journalisten und zwei Web-Blogger sind in Teheran noch hinter Gittern (S. 31). Am 3. Mai wird Reporter ohne Grenzen wieder die Rangliste der Pressefreiheit in etwa 165 Ländern herausgeben. Sie belegt, wie notwendig es ist, nicht nachzulassen im Kampf um Pressefreiheit weltweit (www.reporter-ohne-grenzen.de).