Die Rundfunkkommission der Länder will im Herbst einen neuen Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) vorlegen. Eckpunkte des geplanten Vertrags stellte das Gremium nach einer Klausurtagung in der vergangenen Woche vor. Zwar begrüßt die Kommission die unlängst vorgelegten Empfehlungen des Zukunftsrats. Allerdings liegt sie nicht in allen Fragen auf der Linie des Rats.
Wenig begeistert zeigt sich die Kommission von der Idee einer neuen ARD-Anstalt zur Bündelung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Stattdessen will man die vom Zukunftsrat monierte, aktuell aufwändige Koordinierung zwischen den Landesrundfunkanstalten durch verbesserte Organisation ersetzen. Genannt werden die Stichworte „Verantwortungen klar festlegen, Angebotsauftrag definieren, effektive Aufsicht“.
Mehr Zusammenarbeit wagen
Auch will die Kommission ARD, ZDF und Deutschlandradio zu verstärkter Zusammenarbeit verpflichten. Mehrfachstrukturen sollen abgebaut, Ausnahmen von dieser Regel nur dann akzeptiert werden, „wenn die Auftragserfüllung nachweislich gefährdet wird oder keine Kosteneffizienz zu erwarten ist“. Eine selbstständige Organisationseinheit von ARD, ZDF und Deutschlandradio soll eingerichtet werden, um eine gemeinsame technische Plattform zu schaffen. Hier greift die Kommission einen Vorschlag des Zukunftsrats auf. Eher selbstverständlich wirkt das Bekenntnis zu den Grundsätzen der „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ als Prinzip für die Geschäftsführung.
Unter dem Stichwort „Konkretisierung von Auftrag und Angebot“ plädiert die Kommission unter anderem dafür, den regionalen Auftrag der ARD „stärker sichtbar“ zu machen. Das junge Publikum soll „stärker in den Fokus“ rücken, was auch auf eine personelle und finanzielle „Umschichtung zu mehr digitalen und partizipativen On-Demand-Formaten“ hinauslaufen müsse. Die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags soll „durch gesetzlich festgelegte Qualitätsmaßstäbe und entsprechende Kriterien messbar gemacht und regelmäßig überprüft werden“.
Streichung linearer Spartenkanäle
Auch müsse die non-lineare Mediennutzung deutlich stärker gewichtet werden. Dazu heißt es: „Die Anstalten müssen die Möglichkeiten der Flexibilisierung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags nutzen“, wozu die Zusammenlegung und Streichung linearer Spartenkanäle sowie die Überprüfung der Hörfunk- und Online-Angebote gehörten. Eine kaum verhüllte Kritik der Kommission an der ARD, die ihrer Ankündigung, bis Ende 2023 einen ihrer Spartenkanäle einzustellen, bislang keine Taten folgen ließ.
Rotstift kommt aus Bayern
Während die Kommission vergleichsweise zurückhaltend argumentiert, legte Bayern in einer Protokollerklärung zu den Eckpunkten einen detaillierten Streichkatalog vor. Darin fordert der Freistaat eine „deutliche Reduzierung der Programme in Fernsehen und Hörfunk. Konkret schlägt das Bundesland die Verminderung der Spartenprogramme von derzeit zehn auf fünf, die Zusammenlegung von arte und 3sat sowie im Hörfunk die Einsparung von „mindestens 14“ der aktuell 72 Hörfunkprogramme vor. Dies könne auch durch „Eingliederung von kleinen Anstalten in Mehrländeranstalten“ geschehen. Erst kürzlich hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder vorgeschlagen, den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen mit dem Südwestrundfunk bzw. dem Norddeutschen Rundfunk zu fusionieren.
Zentrales Konfliktfeld dürfte in den nächsten Monaten die künftige Beitragsfestsetzung werden. Dazu will die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bis Ende Februar eine Empfehlung abgeben. Bereits im Herbst 2023 sickerte durch, dass der Beitrag ab dem Jahr 2025 von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro angehoben werden könnte. Dagegen steht die erklärte Absicht einiger Ministerpräsidenten, einer Erhöhung auf keinen Fall zuzustimmen. Zugleich haben die Länder bei der KEF ein Sondergutachten in Auftrag gegeben. Darin soll geklärt werden, welche Auswirkungen bestimmte Reformen auf den Rundfunkbeitrag haben könnten.
Den vollständigen Bericht des Zukunftsrats finden Sie HIER