Vor- und Nachteile
Zwiespältig für Autoren sind die Folgen des Gesetzes zur digitalen Signatur, Bestandteil des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes. Zwar können Urheber künftig zweifelsfrei feststellen, wer ihre Texte in elektronischen Datennetzen abruft – und so leichter Honorare einklagen; aber gefährdet ist der freie Zugang zu Informationen in den Netzen.Treibende Kraft für das Signaturgesetz war die Lobby von Handel und Behörden: Online-Bestellungen sollten ebenso rechtsgültig möglich werden wie online ans Finanzamt geschickte Steuererklärungen. Rechtsgültigkeit fordert eine Unterschrift – die aber z.B. im Internet leicht von Hackern gefälscht werden kann. Das Signaturgesetz bahnt den Weg, um im Online-Verkehr Absender, Empfänger und Abrufer einwandfrei zu identifizieren.
Das funktioniert allerdings nur, wenn zwei Partner im Online-Verkehr ihre „Signaturschlüssel“ haben. Die Industrie entwickelte dafür Chipkarten mit spezieller Software: Einen „öffentlichen“ Schlüssel für die eigentliche Datenübermittlung und einen „privaten“, geheimen Schlüssel. Bei einer Online-Verbindung zwischen A und B tauschen die Schlüssel Erkennungsdaten aus.
Jede Verbindung erhält ein Zertifikat mit der Uhrzeit des Kontakts. Die Zertifikate liefern lizenzierte „Zertifizierungsstellen“ (denkbar sind Kommunen und Banken), die auch die Chipkarten mit den Signaturschlüsseln vergeben. Notwendig sind außerdem Karten-Lesegeräte. Online-Kommunikation wird damit exklusiv für Karten- und Lesegerätbesitzer. Ein Anbieter allein hofft, bis Ende 1998 in Deutschland eine Million solcher Karten zu verkaufen. In Brüssel laufen Gespräche, durch eine EU-Richtlinie zur digitalen Signatur das deutsche System europaweit einzuführen.