Umgang mit neuem EU-Urheberrecht

Matthias Hornschuh war dabei beim „Creative Content & Digitale Diskurse“ im NRW-Landtag in Düsseldorf
Foto: Angelika Osthues

Wer sind die Akteure im Urheberrecht und wie gehen sie mit der Europäischen Urheberrechtsnovelle um? Das wollte das nordrhein-westfälische Kompetenzzentrum Creative.NRW mit der Veranstaltung „Creative Content & Digitale Diskurse“ herausfinden. Musikerinnen, Komponisten, Architektinnen, Blogger, Fotografinnen und Journalisten trafen sich dazu im Rahmen des Campfire-Festivals in Düsseldorf. Kai Rüsberg hat dort mit dem Komponisten Matthias Hornschuh gesprochen.

M | Im Frühjahr wurde die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt beschlossen. Ist darin nun alles geregelt?

Matthias Hornschuh | Ganz sicher nicht. Wir haben endlich einen Schritt gemacht in Richtung Regulierung des digitalen Raums: für geistiges Eigentum. Das ist überfällig, weil in dem Bereich seit 2001 auf europäischer Ebene überhaupt nichts mehr passiert ist, aber sich die Welt natürlich weitergedreht hat. Insbesondere die Digitalisierung hat Tempo aufgenommen.

Was muss noch in deutsches Recht umgesetzt werden?

Wir haben aus deutscher Perspektive jetzt gar nicht so eine wahnsinnig starke Änderung der Gesamtsituation, sondern wir haben in Deutschland bereits ein relativ hoch entwickeltes Urheberrecht, einschließlich des Vertragsrechts. Das wurde vor zwei Jahren verändert und angepasst. Wir werden jetzt über die neue Richtlinie auf gesamteuropäischer Ebene ein Urheberrecht bekommen, was in etwa dem deutschen Stand entspricht und ein bisschen französische Elemente drin hat. Dazu kommen einzelne Aspekte, wo wir allerdings auch dringenden Handlungsbedarf haben. Der am meisten diskutierte davon – zumindest für die Musik und für den Film – ist der neue Artikel 17a, mit dem wir versuchen, Plattformen wie YouTube in den Griff zu kriegen. Dort wird jetzt endlich definiert, dass es sich auch bei YouTube um Verwerter handelt, die in der Pflicht sind – so wie andere Verwerter auch – zu lizensieren, zu vergüten und Rechenschaft abzulegen.

Wie erklärt es sich dann aber, dass es im Journalismus ganz widersprüchliche Stimmen gab? Während sich etwa die dju in ver.di für die Novelle eingesetzt hat, wehrten sich einzelne prominente Journalisten massiv dagegen.

Wir haben eine riesige Vielstimmigkeit. Es ist deutlich geworden, dass die Musikbranche eher mit einer Stimme spricht, anders als im Journalismus. Aber gleichzeitig ist es doch so, dass auch bei den Journalist*innen die größten Verbände ganz klar die Richtlinie unterstützt haben. Sie bringen sich auch ganz klar ein, zum Beispiel in der Arbeit der Initiative Urheberrecht, die an zentraler Stelle als Dachorganisation die Stimmen bündelt und dadurch mit einem riesigen Mandat auftreten kann.

Gleichzeitig gab es Proteste auf der Straße oder auf Twitter & Co. Da waren auch viele Urheber*innen dabei. Wie kommt das dann?

Erstmal sind auch Urheber*innen nicht klüger oder weniger klug als andere Menschen, sondern genauso auch Kulturrezipienten – wie andere auch. Insofern ist die Angst um einen Freiheitsverlust zum Beispiel auf YouTube oder anderen Plattformen natürlich auch Urheber*innen, Journalist*innen und Künstler*innen nicht fremd, wenn sie im Raum steht. Es ist aber auch nicht so, dass wir das nicht ernst genommen hätten – als diejenigen, die für diese Richtlinie gekämpft haben. Es ist einfach so, dass wir bis heute eine Situation haben, bei der wir mit vermeintlich terminologischen Begriffen, wie „Uploadfilter“, über Dinge sprechen, die vollkommen undefiniert bleiben. Diese Angst ist zum Teil relativ irrational, weil wir ja erstmal gucken müssen, was ist eigentlich die Aufgabe, die die Richtlinie den Plattformen mitgibt? Dann müssen wir prüfen, wie sie umgesetzt werden kann. Wenn es dann so sein sollte, dass es dafür nur technische Möglichkeiten gibt, dann müssen wir anschließend sehen, was diese eigentlich genau leisten sollen? Und sie sollen eben nicht Dinge unmöglich machen, sondern im Wesentlichen sollen sie Nutzungen nachhalten.

Der Komponist Matthias Hornschuh ist in diversen Funktionen im Bereich Kultur und Medien engagiert, darunter unter anderem im Aufsichtsrat der GEMA. In Nordrhein-Westfalen ist er im Vorstand des Landeskulturrats, im Präsidium des Landesmusikrats und er ist in der Medienregulierung in der  Landes-Medienkommission aktiv.

 

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