Urheber weiter nur ungenügend geschützt

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Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform in deutsches Recht gebilligt. Im „weitgehend unter Vermeidung von Öffentlichkeit“ erfolgten Gesetzgebungsverfahren fehle es weiter an wirksamen Schutzmechanismen für die Kreativen, kritisiert ver.di. Die Gewerkschaft sieht den Regierungsentwurf als einen „Kotau vor den Interessen der Zeitungsverleger und Verwerter“.

Die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung zu Änderungen des Vertragsrechts für Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstler und Künstlerinnen seien nach Gewerkschaftseinschätzung unzureichend: „Zur Durchsetzung ihres gesetzlichen Rechts auf angemessene Vergütung erhalten die Kreativen keinerlei Unterstützung und werden weiterhin allein gelassen“, bewertet ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz die Absichten der Bundesregierung. Die einzige wirkliche Stärkung sei die von der EU ohnehin zwingend vorgegebene Einführung einer Auskunftspflicht über die Nutzung und Erträge der Werke.

Nach wie vor fehle es an wirksamem Schutz für die einzelnen Urheber*innen durch starke Gewerkschaften und andere Urheberverbände. „Die Vorschläge der Bundesregierung zeigen unverkennbar, wie groß der Einfluss der Zeitungsverleger und anderer Verwerter ist. Der Gesetzgeber will es dabei belassen, dass die Durchsetzung berechtigter Ansprüche durch Urheberinnen und Urheber zu einem potenziellen Karriereende führen kann. Die von ver.di geforderten Schutzmechanismen, die die europäische Richtlinie ermöglicht, sieht der aktuelle Regierungsentwurf nicht vor“, so Schmitz weiter.

ver.di fordert unter anderem eine wirksame Verbandsklage und Regelungen zur Hemmung der Verjährung von Vertragsanpassungsansprüchen. Seit Einführung dieses Anspruchs in Form eines Bestsellerparagraphen wagten nur einzelne Urheber und Urheberinnen sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler, diesen gerichtlich geltend zu machen, weil sie fürchten müssen, im Gegenzug keine Aufträge mehr zu bekommen. „Unsere Mitglieder verlangen nicht mehr als ihren angemessenen Anteil an den Geschäften, die mit ihren Werken und Interpretationen gemacht werden. Diese müssen schützend auch durch Gewerkschaften und andere Urheberinnen- und Urheberverbände durchsetzbar sein“, sagte Schmitz.

ver.di vertritt in verschiedenen Fachbereichen über 45.000 Urheber*innen und Künstler*innen als Mitglieder.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten. Die Richtlinien sind bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umzusetzen.

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