Urhebervertragsrecht den Weg gebracht
In erster Lesung hat der Bundestag am 28. Juni 2001 über die Reform des Urhebervertragsrechts beraten. Mit dem am 30. Mai von der Bundesregierung (siehe M 7/2001) auf den Weg gebrachten „Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ (Bundestags-Drucksache 14/6344) soll insbesondere für freie Journalisten, Fotografen, Autoren, Übersetzer und Künstler ein Rechtsanspruch auf eine „angemessene Vergütung“ und ein Auskunftsanspruch über die Verwertung ihrer Werke eingeführt werden.
„Das ist ein positives Signal“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Nies. „Damit setzt die Regierung ein deutliches Zeichen, dass sie ihr Versprechen einhalten will, die dringend notwendige Stärkung der Rechte vor allem unserer freiberuflichen Kolleginnen und Kollegen zügig anzugehen.“
Demgegenüber nutzten die Verbände von Verlegern und privaten Rundfunkveranstaltern die erste Lesung erneut, um die geplante Neuregelung heftig zu kritisieren. Obwohl seit langem über die Reform debattiert wird, warfen sie Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin gleichlautend ein „Hauruck-Verfahren“ vor.
In der Bundestagsdebatte lehnte die CDU/CSU den Gesetzentwurf ab, die FDP meldete Beratungsbedarf an und die PDS signalisierte Zustimmung. Nach der Beratung im Bundesrat am 13. Juli kann der Gesetzentwurf erneut nach der parlamentarischen Sommerpause ab 12. September zur zweiten und abschließenden dritten Lesung im Bundestag behandelt werden. Gerd Nies forderte Regierung und Parlament auf, die Novellierung bis Ende dieses Jahres zu verwirklichen und keinerlei Verwässerungen vorzunehmen.
CD-Brenner-Vergütung: Niederlage für Industrie
Im Streit um eine pauschale Urhebervergütung für CD-Brenner hat Hewlett-Packard (HP) eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Stuttgart forderte den IT-Konzern in einem Teilurteil vom 21. Juni 2001 (Az.: 17 O 519/00) auf, Auskunft über die Anzahl der verkauften CD-Brenner von Februar 1998 bis April 1999 zu geben.
Damit bejahten die Stuttgarter Richter zumindest mittelbar eine grundsätzliche Vergütungspflicht für CD-Brenner, ohne allerdings schon deren genaue Höhe festzulegen. Das Urteil erging, nachdem HP einen am 21. November 2000 geschlossene gerichtlichen Vergleich nicht angenommen hatte (M 5/2001).
Danach hätten für jeden CD-Brenner 12 Mark für die Audio- und Video-Rechte gezahlt werden sollen, die zum Großteil den von der GEMA vertretenen Musikurhebern zugute gekommen wären.
Der Ausgang des Verfahrens hat Auswirkungen auf die gesamte Branche und künftige Urhebervergütungen für PCs und Peripheriegeräte. Obwohl im Mai ein Mediationsverfahren zwischen dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) einerseits und den Verwertungsgesellschaften GEMA, VG Wort und Bild-Kunst andererseits mit Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin angelaufen ist (M 7/2001), hat HP sofort gegen das Stuttgarter Urteil Berufung eingelegt.