Der Internetdienst Google verletzt bei seiner Bildersuche keine Urheberrechte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 29. April in Karlsruhe entschieden. Damit blieb die Klage einer Malerin und Grafikerin aus Weimar in letzter Instanz erfolglos. Die Künstlerin hatte sich dagegen gewehrt, dass in der Trefferliste des Google-Bildersuchdienstes Miniaturansichten ihrer Bilder als Thumbnails gezeigt werden. Mit Verweis auf ihre Urheberrechte verlangte die Frau eine Unterlassung. Dafür sahen die BGH-Richter jedoch keine Grundlage. Nach ihrer Ansicht hat die Malerin letztlich selbst eine Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder gegeben, indem sie den Zugriff der Suchmaschinen auf ihr eigenes Portal ermöglichte.