Nachausschüttungen im Februar – und weit mehr in Zukunft
Alle im Jahr 2014 anstehenden Ausschüttungen der VG Wort an Autoren und Verlage erfolgen gemäß den Regelungen des Verteilungsplans. Das hat der Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft am 13. Februar beschlossen.
Die Ausschüttungen stehen unter dem Vorbehalt einer späteren Korrektur in Hinblick auf die Auswirkungen des Urteils des Oberlandesgerichts München vom 17. Oktober 2013. Im sogenannten Vogel-Prozess hatte das Gericht eine pauschalierte Ausschüttung nach festen Quoten an Verlage (und folglich auch an Autoren), wie sie der Verteilungsplan der VG Wort seit jeher vorsieht, als rechtlich unzulässig beurteilt (siehe M 7/2013). Die VG Wort hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt und die Bildung von Rückstellungen beschlossen.
Bereits vor der Hauptausschüttung im Juni 2014 gab es bei der VG Wort noch Ende Februar Nachausschüttungen für frühere Jahre an die jeweiligen Bezugsberechtigten. 20,7 Millionen Euro wurden in der Sparte Audio und Video aus nachträglichen PC-Einnahmen für die Jahre 2008 bis 2010 im audiovisuellen Bereich ausgeschüttet, 2,2 Millionen Euro im Bereich Presse-Reprographie.
In Zukunft stehen weitere große Nachausschüttungen an. Nach drei Jahren Verhandlungen haben sich die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie die VG Wort und VG Bild-Kunst mit den Verbänden der Hersteller und Importeure von PCs (BCH und BITKOM) endlich über die auf Urheberabgaben für Computer geeinigt. Die neuen Gesamtverträge gelten rückwirkend ab Dezember 2011 und laufen mindestens bis Ende 2016. Nach BITKOM-Schätzungen fließen den Urhebern damit für die Jahre 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro von den IT-Unternehmen zu. Ab 2014 ist mit jährlichen Zahlungen von rund 70 Millionen Euro zu rechnen.
Die Vertreter der Verwertungsgesellschaften appellierten in diesem Zusammenhang an den Gesetzgeber, durch „Einführung einer Hinterlegungspflicht die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass auch während langer Verhandlungen der Geldfluss an die Urheber und die Leistungsschutzberechtigten gewährleistet bleibt.” Wie berechtigt diese Forderung ist, zeigt der Prozess gegen mehrere Hersteller und Importeure von Druckern und PCs, der am 30. April 2014 nach einer für die VG Wort positiven Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2013 (siehe M 5/2013) zum zweiten Mal vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Hier könnten für die Jahre 2002 bis 2007 allein für Drucker mehr als 900 Millionen Euro nachgezahlt werden müssen.