Wirtschaftlich kontraproduktiv

Enteignung der Urheber zugunsten ausländischer Konzerne

Zu einer besonderen Form der „Industrieförderung“ will die Bundesregierung Journalisten, Fotografen und andere Urheber heranziehen. Per Gesetz sollen die Urhebervergütungen auf Kopiergeräte und Speichermedien um etwa 80 Prozent gesenkt werden. Diese Enteignung der Urheber ist auch wirtschaftlich kontraproduktiv.

Wenn vom Standort Deutschland die Rede ist, geht es der Politik meist um Entlastungen und Vergünstigungen für Unternehmen. Darüber berichten Journalisten – oft unkritisch und ohne sich zu vergegenwärtigen, dass sie als Urheber selbst Teil des Wirtschaftssystems sind. Bei allem Berufsethos und hehrer Motivation leben sie von ihren Urheberrechten. Das ist die ökonomische Grundsubstanz.
Urheber verdienen ihren Lebensunterhalt damit, dass sie Genehmigungen für die Nutzung ihrer Werke in Printmedien, Rundfunk und Internet erteilen und dafür Honorar oder Gehalt erhalten. Damit gehöre sie zur Basis der „Copyright“-Industrie, die hierzulande immerhin 5,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts erwirtschaftet. Das liegt in etwa im Schnitt der Europäischen Union, in der die „Copyright“-Industrie im Jahre 2000 einen Umsatz von 1.200 Milliarden Euro in den damals 15 Mitgliedsstaaten erreichte und 450 Milliarden Euro an Werten schuf.

Urheber sollen geschröpft werden

Nun sollen die Urheber geschröpft werden. Nicht – wie sonst – von ihren eigenen Verwertern, sondern zugunsten der IT-Industrie. Dieser versprach Bundeskanzler Schröder auf der CeBIT 2005, die unseligen „Geräteabgaben“ drastisch zu senken.
Das bisherige Vergütungssystem ist so einfach wie effizient – für Urheber und Nutzer. Direkt beim Kauf eines „Kopier­geräts“ oder Speichermediums wird eine Pauschale erhoben, die über die Verwertungsgesellschaften an die Urheber verteilt wird, so von VG Wort im Juni 2006 über 30 Millionen Euro an rund 130.000 Autoren und 6.000 Verlage (bei der VG Bild-Kunst rund 7,8 Millionen Euro). Dafür darf jedermann ihre Texte, Fotos und anderen Werke für private Zwecke speichern, kopieren und ausdrucken.
Zur Einlösung des Schröder-Versprechens hat seine Bundesjustizministerin Zypries ein „Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ vorgelegt, das – weiter zu­ungunsten der Urheber verschärft – von der neuen Bundesregierung in den Bundestag eingebracht wurde und dort derzeit beraten wird.
Neben einer Höchstgrenze der Vergütungsansprüche der Urheber für einen Gerätetyp von fünf Prozent des Verkaufspreises enthält der Gesetzentwurf eine zusätzliche Deckelung für Multifunktionsgeräte und darüber hinaus eine „Bagatellgrenze“, durch die ein Kopiergerät erst vergütungspflichtig werden soll, wenn damit mehr als zehn Prozent urheberrechtsrelevante Werke vervielfältigt werden.

Keine Argumente für Systemwechsel

Die Argumente des Justizministeriums und des IT-Unternehmerverbandes BITKOM für diesen Systemwechsel waren schon vor der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 8. November widerlegt:

  • Eine Koppelung der Urhebervergütung an den Gerätepreis bringt den Urhebern ständig sinkende Vergütungen. Beispiel Laserdrucker HP LaserJet: Sein Preis sank von 1984 bis 2006 um 95 Prozent. Bei fünf Prozent Urhebervergütung pro Gerät wäre diese von 281 auf 14,95 Euro gesunken. Tatsächlich lag sie während der gesamten 22 Jahre konstant bei 38,35 Euro pro Kopiergerät.
  • Eine Bagatellregelung bringt weitere Einkommenseinbußen. Moderne Billigdrucker haben eine Leistung von bis zu 2.000 Kopien im Monat. Wenn zehn Prozent davon für Urhebervergütungen nicht relevant sein sollen, sind das bereits 200 pro Gerät.
  • Auch die Behauptung, die Urhebervergütung schade Deutschland im europäischen Wettbewerb, ist durch drei unabhängig voneinander durchgeführte Studien längst als Mär entlarvt. So sind zum Beispiel Multifunktionsgeräte am teuersten in den Niederlanden und der Umstieg von CD- zu DVD-Brennern erfolgte in Deutschland sehr viel schneller als in Großbritannien – beides Länder ohne „Geräteabgaben“.
  • Außerdem ist nach einer Erhebung der Stiftung Warentest die Spanne zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Preis innerhalb von Ketten wie Saturn, Mediamarkt, expert oder MediMax deutlich höher als der Anteil der Urhebervergütung. Diese hat also nur geringen Einfluss auf Preishöhe wie -gestaltung und wirkt sich nicht auf die Haushaltsabdeckung mit neuen Gerätetypen aus.

Den IT-Konzernen geht es im Übrigen nicht um den Wirtschaftsstandort, sondern den Absatzmarkt Deutschland. Es handelt sich um die Töchter internationaler Multis, die ihre Geräte nach Deutschland exportieren, so Samsung, Lexmark, Brother, Canon und vor allem Hewlett-Packard (mit 49 % Marktanteil bei Dru­ckern).
Mittelfristig wollen sie Information, Wissen und Kultur zu ihrer Ware machen – billig im Einkauf, teuer durch Einzel­abrechnung für den Nutzer. Das nennt sich Digital Rights Management (DRM) und soll die Privatkopie ersetzen. Als erster Schritt sollen die Urheberrechte billiger werden. Saubillig, wenn es nicht gelingt, diesen Systemwechsel zu verhindern.

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