„Zweiter Korb“ vom Bundesrat gebilligt

Urheberrechtsgesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft

Der Bundesrat hat am 21. September dem „Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ zugestimmt (siehe M 8–9/2007). Damit kann der sogenannte „Zweite Korb“ voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Im Zuge der vierjährigen Auseinandersetzung um die Urheberrechtsnovelle konnten die Kreativen das Schlimmste bei der Neugestaltung der Kopiergerätevergütung verhindern – nicht zuletzt durch den stetigen Einsatz von ver.di und der dort organisierten Urheber. So wurde die geplante „Bagatellklausel“ gestrichen, die Vergütungsansprüche für alle Geräte ausschließen sollte, die unter zehn Prozent für urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen genutzt werden. Auch die Beschränkung der Vergütungshöhe auf maximal fünf Prozent des Gerätepreises entfiel wieder.
Allerdings steht im Urheberrechtsgesetz (UrhG) nun, dass die Urhebervergütung „in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermediums stehen“ muss. Bei stetigem Preisverfall der Geräte führt dies effektiv zu einer schleichenden Enteignung der Kreativen. Außerdem werden die Pauschalvergütungen nicht mehr vom Gesetzgeber festgelegt, sondern sollen künftig zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften verhandelt und vereinbart werden. Der im Gesetzgebungsverfahren unterlegene Verband der Geräteindustrie BITKOM hat an Tag des Bundesratsbeschlusses erneut die „Maximalforderungen“ der Verwertungsgesellschaften abgelehnt und verkündet, „in den kommenden Verhandlungen müssen wir dringend realistischere Tarife finden“. Erst im August hatten die PC-Importeure einen Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt über eine Vergütung von 15 Euro pro PC für die Vervielfältigung audiovisueller Werke zurückgewiesen und eine Klage durch alle Instanzen angekündigt. Beim Bundesgerichtshof stehen bereits höchstrichterliche Entscheidungen über Kopiervergütungen für PCs , Drucker und Multifunktionsgeräte an. Dabei geht es allein für die Vergangenheit um eine dreistellige Millionensumme.
Mit der Urheberrechtsreform wird gleichzeitig die Schutzvorschrift des §31 Abs. 4 UrhG gestrichen. Sie hat bisher verhindert, dass Urheber zu einem Buyout auch für solche Nutzungen ihrer Werke gezwungen werden konnten, die bei Vertragsabschluss noch gar nicht bekannt oder gebräuchlich waren – wie vor 1995 das Internet. Diese Verschlechterung der Verhandlungsposition für die Kreativen soll sogar rückwirkend ab 1966 gelten. Zwar gibt es ein Widerrufsrecht, doch ob dies in der Praxis greift, ist fraglich. Außerdem hat man dieses Recht den Filmurhebern vorenthalten.
Wie der Bundestag hat auch der Bundesrat einen baldigen Dritten Korb der Urheberrechtsreform gefordert. Hier soll es insbesondere um die Kabelweitersendung – ein wichtiger Punkt für die Urheber beim Rundfunk – und das Urheberrecht im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Bildung gehen.

 lü 
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Neue Aufgaben im Community-Management

In der plattformdominierten Öffentlichkeit sind neue Berufsfelder entstanden – wie das Community-Management, das zwischen Redaktion und Publikum vermitteln soll. Obwohl diese Aufgabe in journalistische Ausbildungspläne integriert ist, prägen mangelnde Wertschätzung und prekäre Arbeitsbedingungen die Praxis in den Medien.
mehr »

Pressefreiheit ist keine Weltmeisterschaft

Deutschland ist in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit einige Plätze abgestiegen und rangiert 2026 nur noch auf Platz 14. „Na und?“, werden einige jetzt sagen, „Das ist doch immer noch nicht schlecht!“ Doch, das ist es.
mehr »

Der Arbeitskampf im ÖRR geht weiter

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt ihre Tarifverhandlungen in den Sendern der ARD fort und hält an ihren Forderungen von sieben Prozent Honorar- und Gehaltserhöhungen, mindestens aber 300 Euro monatlich mehr, fest. Dies gelte ausdrücklich auch für den Westdeutschen Rundfunk (WDR), erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz-Dethlefsen, zuständig für Medien.
mehr »

Zukunftsoffensive für COSMO

Über 500 Organisationen, darunter die dju in ver.di, fordern bundesweite Zukunftsoffensive für ARD-Programm COSMO. Der WDR benennt seine  Radiowellen Cosmo und 1Live Diggi um und richtet die Programme neu aus. Ein einmaliges Großbündnis warnt die ARD davor, einen großen Teil der migrantischen Bevölkerung zu vernachlässigen.
mehr »