„Zweiter Korb“ vom Bundesrat gebilligt

Urheberrechtsgesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft

Der Bundesrat hat am 21. September dem „Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ zugestimmt (siehe M 8–9/2007). Damit kann der sogenannte „Zweite Korb“ voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Im Zuge der vierjährigen Auseinandersetzung um die Urheberrechtsnovelle konnten die Kreativen das Schlimmste bei der Neugestaltung der Kopiergerätevergütung verhindern – nicht zuletzt durch den stetigen Einsatz von ver.di und der dort organisierten Urheber. So wurde die geplante „Bagatellklausel“ gestrichen, die Vergütungsansprüche für alle Geräte ausschließen sollte, die unter zehn Prozent für urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen genutzt werden. Auch die Beschränkung der Vergütungshöhe auf maximal fünf Prozent des Gerätepreises entfiel wieder.
Allerdings steht im Urheberrechtsgesetz (UrhG) nun, dass die Urhebervergütung „in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermediums stehen“ muss. Bei stetigem Preisverfall der Geräte führt dies effektiv zu einer schleichenden Enteignung der Kreativen. Außerdem werden die Pauschalvergütungen nicht mehr vom Gesetzgeber festgelegt, sondern sollen künftig zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften verhandelt und vereinbart werden. Der im Gesetzgebungsverfahren unterlegene Verband der Geräteindustrie BITKOM hat an Tag des Bundesratsbeschlusses erneut die „Maximalforderungen“ der Verwertungsgesellschaften abgelehnt und verkündet, „in den kommenden Verhandlungen müssen wir dringend realistischere Tarife finden“. Erst im August hatten die PC-Importeure einen Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt über eine Vergütung von 15 Euro pro PC für die Vervielfältigung audiovisueller Werke zurückgewiesen und eine Klage durch alle Instanzen angekündigt. Beim Bundesgerichtshof stehen bereits höchstrichterliche Entscheidungen über Kopiervergütungen für PCs , Drucker und Multifunktionsgeräte an. Dabei geht es allein für die Vergangenheit um eine dreistellige Millionensumme.
Mit der Urheberrechtsreform wird gleichzeitig die Schutzvorschrift des §31 Abs. 4 UrhG gestrichen. Sie hat bisher verhindert, dass Urheber zu einem Buyout auch für solche Nutzungen ihrer Werke gezwungen werden konnten, die bei Vertragsabschluss noch gar nicht bekannt oder gebräuchlich waren – wie vor 1995 das Internet. Diese Verschlechterung der Verhandlungsposition für die Kreativen soll sogar rückwirkend ab 1966 gelten. Zwar gibt es ein Widerrufsrecht, doch ob dies in der Praxis greift, ist fraglich. Außerdem hat man dieses Recht den Filmurhebern vorenthalten.
Wie der Bundestag hat auch der Bundesrat einen baldigen Dritten Korb der Urheberrechtsreform gefordert. Hier soll es insbesondere um die Kabelweitersendung – ein wichtiger Punkt für die Urheber beim Rundfunk – und das Urheberrecht im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Bildung gehen.

 lü 

Weitere aktuelle Beiträge

Social Media: Mehr Moderation gewünscht

Wer trägt die Verantwortung, um etwas gegen zunehmenden Hass in den sozialen Medien zu unternehmen? Die Plattformen? Die Politik? Die Nutzer*innen? Alle drei Gruppen jeweils zu einem Drittel. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie der Technischen Universität München (TUM) und der University of Oxford. Sie zeigt auch: der Großteil der Menschen in den zehn untersuchten Ländern wünscht sich mehr Moderation bei Inhalten.
mehr »

Viel Parteienfunk, wenig Transparenz

Im Gefolge des Skandals beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) werden auch die öffentlich-rechtlichen Kontrollgremien verstärkt kritisch beäugt. Geht es nach dem Urteil des Journalisten und Medienbloggers Peter Stawowy, dann ist das trotz einiger Reformbemühungen nach wie vor mehr als berechtigt. Zu starker Parteieneinfluss, mangelnde Transparenz, ineffiziente Strukturen -  dies nur einige der Defizite, die der Autor in seiner im Auftrag der Otto Brenner verfassten Studie ermittelt hat.
mehr »

„Bedrohung für die Menschheit“

Während Behörden und Institutionen auf regionaler, nationaler sowie EU-Ebene teilweise sehr kleinteilig Medienregulierung betreiben, gibt es kaum Möglichkeiten, gegen im Internet verbreitete Fakenews vorzugehen. Die immense politische Dimension, zeigen gezielte Desinformationskampagnen, die demokratische Staaten destabilisieren könnten. Eine neue Situation ergibt sich außerdem durch die Allianz von US-Präsident Trump und den Tech-Milliardären Elon Musk, Jeff Bezos, Mark Zuckerberg und Tim Cook. Diese steinreichen Unternehmer kontrollieren den Großteil der Social Media Kommunikation in der westlichen Welt. Der Investigativjournalist Günter Wallraff sieht darin eine der größten…
mehr »

Medienpolitik bleibt Stiefkind der Parteien

Medienpolitik ist überwiegend Ländersache. Dennoch positionieren sich die politischen Parteien bei den anstehenden Bundestagswahlen zu einigen Kernthemen. An erster Stelle wie üblich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). Denn gerade der ÖRR ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Demokratie. Mit seinem Auftrag, unabhängig und vielfältig zu berichten, trägt er wesentlich zur Meinungsbildung und gesellschaftlichen Debatte bei.
mehr »