1998 ist Wahljahr.

Auch in den Betrieben; im Frühjahr werden Betriebsräte gewählt

Warum das alles, mag man sich fragen. Was soll uns und mir ein Betriebsrat? Kein Zweifel, es gibt Beschäftigte, die aufgrund ihrer Qualifikation und Kompetenz so gefragt sind, daß sie ihre Arbeitsbedingungen selbst aushandeln können … oder glauben, aushandeln zu können. Die Fälle eingebildeter Verhandlungsmacht überwiegen bei weitem. Erst recht in Zeiten der Arbeitslosigkeit. Die Freiheit, nein zu sagen und zu gehen, weil andernorts gleich attraktive Arbeit winkt, gibt’s nur in Zeiten der Vollbeschäftigung.Um so notwendiger sind verbriefte Rechte im bestehenden Arbeitsverhältnis und im Betrieb. Deshalb sind z.B. Tarifverträge so wichtig. Oder Gesetze, etwa zum Zwecke des Arbeitsschutzes. Und nicht zuletzt: Das Betriebsverfassungsgesetz. Es gehört zu den wichtigsten Erfolgen der Gewerkschaften. Die Belegschaften können in wesentlichen Fragen der Arbeitsorganisation, des Gesundheitsschutzes, der Arbeitszeit, der betrieblichen Lohngestaltung, der beruflichen Bildung mitbestimmen. Die Grundlagen wurden bereits 1920 gelegt. Die Belegschaften erhielten das Recht, eigene Vertretungen zu wählen, die gegenüber dem Arbeitgeber Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erhielten. Es überrascht nicht, daß die innerbetriebliche Demokratie 14 Jahre später von den Nazis wieder kassiert wurde. Erst nach dem 2. Weltkrieg lebte sie wieder auf.

Jede Demokratie lebt davon, daß sie praktiziert wird. Von selbstbewußten Betriebs- und Personalräten wie von den Belegschaften, die ihre Vertreter wählen und sie in ihrer täglichen Arbeit begleiten, d.h. unterstützen wie kontrollieren. Ein Betriebs- und Personalrat, der nur von einer Minderheit gewählt wurde, derweil die Mehrheit der Belegschaft der Wahl fern blieb, hat gegenüber dem Arbeitgeber einen schweren Stand.

Noch gravierender ist es, wenn gar keine Wahl stattfindet. Belegschaften, die auf einen Betriebs- und Personalrat verzichten, verschenken Rechte. Das kann bares Geld sein, z.B. wenn es im Falle von Entlassungen keinen Interessenausgleich und Sozialplan gibt. Denn dazu ist eine gewählte betriebliche Interessenvertretung notwendig. Wie wichtig dies ist, zeigt sich gerade in Zeiten, in denen Überkapazitäten und Verdrängungswettbewerbe ihre verheerenden Spuren hinterlassen.

Niemand, der bei Sinnen ist, mietet eine Wohnung oder kauft ein Auto, ohne seine Rechte vertraglich ausbedungen zu haben. Blaue und treuherzige Augen sind gut für linde Mai-Nächte, taugen jedoch nicht fürs Geschäfts- und Arbeitsleben. Die Rechte von Belegschaften, von Betriebs- und Personalräten sind notwendig, damit das Verhältnis von Arbeit und Gegenleistung des Arbeitgebers stimmt. Ja, die Existenz einer handlungsfähigen betrieblichen Interessenvertretung ist in ihrem Schutz unmittelbar und täglich spürbar, mindestens so wie ein Parlament in der Gemeinde und im Staat.

Daß sich die Demokratie nicht nur in Wahlen erschöpft, ist mittlerweile eine Binsenweisheit. Ein Betriebs- und Personalrat ist so stark und durchsetzungsfähig, wie die Belegschaft ihn macht. Dazu gehört, daß die Mitglieder von Betriebs- und Personalräten nicht nur Rückgrat zeigen, sondern sich qualifizieren. Dazu gibt es mannigfache Hilfe und Schulung, nicht zuletzt von der IG Medien.

Daher unser Appell: Beteiligt/beteiligen Sie sich/Euch an den Wahlen, sei es als Wähler/innen, sei es als Kandidat/innen.

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