Branchenbündnis will „Rettungsschirm Kino“

Leere Kinositze - hier Teil der gegenwärtig in Bielefeld aufgebauten Ausstellung „Die große Illusion“ – sind landesweit wieder allen Lichtspielhäusern verordnet. Foto: Frank Bell

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der HDF KINO und die Kinounternehmen Cinedom, Cinemax, Cinestar, Kinopolis und UCI haben an die Bundesregierung appelliert, sicherzustellen, dass die zugesagten Mittel der außerordentlichen Wirtschaftshilfe ausnahmslos alle Kinos erreichen müsse – unabhängig von ihrer Größe und Mitarbeiterzahl. Für die langfristige Absicherung der Kinowirtschaft bedürfe es außerdem eines „Rettungsschirms Kino“, um Umsatzeinbrüche und Fixkosten über den November hinaus zu decken.

Die Gewerkschaft, der Filmtheater-Hauptverband und die Kinounternehmen haben sich mit gleichlautenden Briefen an den Bundeswirtschafts- und den Bundesfinanzminister sowie an Kulturstaatsministerin Monika Grütters gewandt, um einen Rettungsschirm zu initiieren. Bisherige Hilfen seien nicht ausreichend, die Kinolandschaft in Deutschland zu erhalten.

„Als direkte Folge der Pandemie ist der deutsche Kinomarkt seit Anfang des Jahres im Ver-gleich zum Vorjahr um über 60% eingebrochen. Angesichts des erneut angeordneten Lockdowns sowie den nach einer etwaigen Wiedereröffnung zu erwartenden behördlichen Restriktionen ist mit weiteren erheblichen Verlusten zu rechnen, welche die Kinobetreiber an die äußerste Grenze ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bringen werden“, heißt es in den Schreiben.

Das Branchenbündnis der Tarifpartner fordert energische Maßnahmen für die langfristige Rettung der Kinowirtschaft. Zwar hätten der Bund mit der Corona-Überbrückungshilfe sowie einzelne Länder mit regionalen Soforthilfeprogrammen für Kinos Instrumente geschaffen, um Umsatzeinbrüche und laufende Fixkosten über den November hinaus abzudecken. Diese Maßnahmen erreichten jedoch gerade diejenigen Kinobetreiber nicht, die einen Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinowirtschaft beschäftigten.

Bei der Gewährung staatlicher Hilfen werde nicht auf einzelne Kinobetriebe oder betreibende Gesellschaften abgestellt, sondern die Anzahl an Mitarbeitern oder die gesellschaftsrechtliche Struktur des Unternehmens als Förderkriterium herangezogen. Aus diesem Förderansatz folge, dass gerade größere Kinoketten und Betreiber mit mehreren Kinos bislang fast keine staatliche Förderung erfahren. Mehrere tausend Arbeitsplätze seien massiv gefährdet. In den Schreiben wird darauf hingewiesen, dass in den Kinos mit überwiegend studentischen und geringfügig Beschäftigten bislang auch Arbeitnehmer*innen ohne gesetzlichen Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu vollen Kosten der Unternehmen gleichartige Lohnausfälle erhalten haben, wie die mit Kurzarbeitergeld-Anspruch und vereinbarten Aufstockungen. Dieser Aufwand, der aus sozialer Verantwortung für die von der Pandemie betroffenen Kinobeschäftigten bisher geleistet worden sei, „ist nur begrenzt durchzuhalten“.

Aus Sicht des Branchenbündnisses bedürfe es eines über den November hinaus gehenden langfristigen Hilfsprogramms „Rettungsschirm Kino“ der Bundesregierung für alle Kinobetreiber. Nur so könne eine dauerhafte Betriebs- und vor allem Beschäftigungssicherung sichergestellt und das Kulturgut Kino in Deutschland flächendeckend erhalten werden.

Konkret schlägt das Branchenbündnis der Tarifpartner ein Maßnahmenpaket vor. Dazu gehören u.a. die Einbeziehung verbundener Unternehmen, auch wenn sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, die Anhebung des Höchstbetrages bei Kleinbeihilfen, die Einbeziehung der Kosten für Werkstudenten und geringfügig Beschäftigte sowie die Wiedereinführung des Kündigungsschutzes bei ausbleibenden Mieten.

Man werde sich als Tarifpartner der Kinobranche unter den oben genannten finanziellen Hilfen für die Sicherung der Beschäftigung und Weiterführung bestehender Kurzarbeits-Regelungen für Phasen der Betriebsschließungen wie in diesem November einsetzen, um so den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern.

Für ver.di hat der Gewerkschaftsvorsitzende Frank Werneke die Appelle unterzeichnet.

 

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