Die Interessenverbände der Fotobranche, darunter auch die dju in ver.di, begrüßen das von der EU-Kommission gegen die Firma Google verhängte Bußgeld. Sie fordern den Suchmaschinenkonzern zugleich auf, die ihrer Ansicht nach rechtswidrige und den Interessen der Fotobranche schädliche Neufassung der Google-Bildersuche mit hochaufgelösten Bildern sowie Teilen- und Download-Funktion umgehend zu unterlassen.
„Wie bei Google Shopping führt Google mit seiner Anfang Februar eingeführten Bildersuche zu einem zwischengeschalteten eigenen Angebot der Großbildansicht mit Teilen-Funktion, Download-Funktion und Ähnlichkeitsanzeige. Suchende werden so vom Besuch der Original-Webseiten mit Fotos abgehalten und der Bilderdiebstahl erleichtert“, erklärte Mathias Jahn vom Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) als Koordinator der Foto-Verbände. Die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Haß, forderte: „Google muss sich beim Thema Bildersuche nun endlich bewegen und dem für die professionellen Fotoanbieter geschäftsschädigenden Treiben ein Ende bereiten.“
Die Interessenverbände hatten bereits im März mit einem offenen Brief an Google gegen die neue Bildersuche protestiert, die nach ihren Angaben bei betroffenen Foto-Anbietern zu einem Besucherrückgang von bis zu 90 Prozent führt und die Google-Bildersuche zur zentralen Fotoseite im Internet macht. Ein mit Google geführtes Gespräch im Mai führte zu keiner unmittelbaren Änderung. Ein weiteres Gespräch soll im September stattfinden.
Fast sieben Jahre dauerte das Verfahren gegen Google. Es endet mit einer Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro. Es ist die mit Abstand höchste Strafe, die die Brüsseler Behörde je verhängt hat. Die Geldbuße ist mehr als doppelt so hoch wie die bislang höchste Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro, die die europäischen Wettbewerbshüter 2009 dem Chipkonzern Intel aufgebrummt hatten. Und dieser Streit ist immer noch nicht ausgestanden.
Google hat seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht“, begründete die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager die Entscheidung. Der US-Konzern habe „seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft“. Die EU-Kommission verlangt, dass Google das beanstandete Verhalten innerhalb von 90 Tagen abstellt. Sonst drohen Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet.
Google erklärte in einer ersten Reaktion, man sei nach wie vor anderer Meinung in dem Fall und prüfe eine Berufung. „Wenn man online einkauft, will man die Produkte, die man sucht, schnell und einfach finden.“ Wenn der Internet-Konzern gegen die EU-Entscheidung vor Gericht zieht, dürfte sich der Rechtsstreit weitere Jahre hinziehen.
Das Verfahren ist dpa zufolge eines von drei, in denen die EU-Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das führende Smartphone-System Android. Im Sommer vergangenen Jahres nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst „AdSense for Search“, bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können.