Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition am 1. März das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Es räumt ihnen das ausschließliche Recht ein, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Für systematische Zugriffe auf verlegerische Leistungen sollen Suchmaschinen und andere Dienste künftig Lizenzen erwerben müssen. Nicht betroffen sein sollen „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“. Zumindest recht kurze Auszüge aus indexierten Presseartikeln in Form von „Snippets“ könnten die Betroffenen also weiterhin anzeigen.
Was genau unter „kurz“ zu verstehen ist, bleibt nebulös wie anderes auch. Kein Wunder, dass die Debatte um das Gesetz anhält. Für ver.di ist es ein „unzureichendes Stückwerk“. Das Gesetz vernachlässige in der jetzigen Form die Interessen der Urheberinnen und Urheber, indem es ihnen lediglich eine „angemessene Beteiligung“ an den Einnahmen zuspreche. Konkretere Formulierungen fehlen. „Diejenigen, die die leistungsschutzrechtlich geschützten Inhalte überhaupt erst erbringen, nämlich die Journalistinnen und Journalisten, müssen mit mindestens 50 Prozent an den Erlösen aus den Lizenzgebühren beteiligt werden“, forderte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Frank Werneke. Wie das gewährleistet werden könne, darüber sollte es sofortige Gespräche geben. Parallel müsse sichergestellt sein, dass das Leistungsschutzrecht über die bestehenden Verwertungsgesellschaften umgesetzt werde. Noch kann das Gesetz jedoch vom Bundesrat am 22. März blockiert werden.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Krasse Kürzungen bei ARD und ZDF

  Für 58 Cent bekommt man heutzutage beim Bäcker allenfalls ein Brötchen von gestern. Dennoch haben einige Bundesländer ARD und ZDF eine entsprechende Erhöhung der Rundfunkabgabe auf monatlich 18,94 Euro verweigert. Trotz einer Verfassungsbeschwerde der Sender wird der Beitrag erst 2027 steigen, und dann wohl nur um 28 Cent. Vor allem innerhalb der ARD muss daher noch mehr gespart werden. Das schließt auch einen weiteren Stellenabbau mit ein.
mehr »

Bürgermedienplattform vor dem Aus

Die Bürgermedienplattform NRWision an der Technischen Universität (TU) Dortmund steht vor einer ungewissen Zukunft. Die nordrhein-westfälische Medienanstalt stellt Ende 2026 die finanzielle Förderung ein – nach dann fast 18 Jahren. Die Verantwortlichen versuchen, für eine Fortführung andere Geldgeber zu finden.
mehr »

IFG: Koalition greift die Pressefreiheit an

Das neue Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses beinhaltet eine Neuregelung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), das die Pressefreiheit einschränkt und Bürgerrechte abbaut. Die dju in ver.di lehnt diese enorme Verschlechterung des IFG ab.
mehr »

Raue-Reform im Deutschlandfunk

Die Programmstruktur des Deutschlandfunks soll sich ab Dezember 2027 tiefgreifend verändern. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert angesichts der heute vom Deutschlandfunk vorgestellten Programmreform eine Beschäftigungsperspektive für freie Mitarbeiter*innen.
mehr »