Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition am 1. März das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Es räumt ihnen das ausschließliche Recht ein, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Für systematische Zugriffe auf verlegerische Leistungen sollen Suchmaschinen und andere Dienste künftig Lizenzen erwerben müssen. Nicht betroffen sein sollen „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“. Zumindest recht kurze Auszüge aus indexierten Presseartikeln in Form von „Snippets“ könnten die Betroffenen also weiterhin anzeigen.
Was genau unter „kurz“ zu verstehen ist, bleibt nebulös wie anderes auch. Kein Wunder, dass die Debatte um das Gesetz anhält. Für ver.di ist es ein „unzureichendes Stückwerk“. Das Gesetz vernachlässige in der jetzigen Form die Interessen der Urheberinnen und Urheber, indem es ihnen lediglich eine „angemessene Beteiligung“ an den Einnahmen zuspreche. Konkretere Formulierungen fehlen. „Diejenigen, die die leistungsschutzrechtlich geschützten Inhalte überhaupt erst erbringen, nämlich die Journalistinnen und Journalisten, müssen mit mindestens 50 Prozent an den Erlösen aus den Lizenzgebühren beteiligt werden“, forderte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Frank Werneke. Wie das gewährleistet werden könne, darüber sollte es sofortige Gespräche geben. Parallel müsse sichergestellt sein, dass das Leistungsschutzrecht über die bestehenden Verwertungsgesellschaften umgesetzt werde. Noch kann das Gesetz jedoch vom Bundesrat am 22. März blockiert werden.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Entlarven und kontern auf TikTok

Rechte und Rechtsextreme verfügen über große Reichweiten auf sozialen Medien, insbesondere auf TikTok. Dort trenden populistische Inhalte und fremdenfeindliche Hashtags. Dagegen regt sich immer mehr Widerstand. Politiker*innen und Institutionen wollen das digitale Feld nicht der AfD überlassen. Doch warum gelingt es den Demokratiefeinden dort offenbar so mühelos, junge Menschen anzusprechen? Antworten erhoffen sich Nachwuchsjournalist*innen der Kölner Journalistenschule für Politik und Wirtschaft mit ihrem Medienprojekt „Im rechten Licht“.
mehr »

EU stimmt für Medienfreiheitsgesetz

Das Europäische Parlament hat den European Media Freedom Act (EMFA) mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Das Medienfreiheitsgesetz soll die Unabhängigkeit und Vielfalt von Medien stärken und Besitzstrukturen im Mediensektor transparent machen. Medienorganisationen begrüßten das Gesetz. An der Frage, inwiefern Journalist*innen vor Ausspähung geschützt werden sollen, wäre das Vorhaben fast gescheitert. Einer Überwachung werden nun enge Grenzen gesetzt – doch Bedenken bleiben. 
mehr »

Equal Pay – auch nicht im Journalismus

Am 6. März ist dieses Jahr Equal Pay Day, denn die Gender Pay Gap liegt seit dem Jahr 2020 nach wie vor bei 18 Prozent. Legt man die Prozente, die Frauen weniger verdienen, in Tage um, entspricht dies der Zeit von Neujahr bis zum 6. März als Nullverdienst. Im Journalismus sieht es dabei nicht wesentlich besser aus: Auf 17,3 Prozent errechnete eine Studie zur „Prekarisierung im Journalismus“ von 2021 die Gender Pay Gap in diesem Beruf, wie M berichtete. Auf der Basis dieser Daten ist jetzt der „vernachlässigte geschlechterspezifische Aspekt prekärer Beschäftigung im Journalismus“ noch einmal deutlich herausgestellt worden.
mehr »

EU segnet Anti-SLAPP-Gesetz ab

Das Europäische Parlament stimmte in Straßburg mit großer Mehrheit für die sogenannte Slapp-Richtlinie. 546 Parlamentarier*innen stimmten für das Gesetz, 47 dagegen und 31 enthielten sich. Die Regelung soll Einzelpersonen und Organisationen, die sich mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse wie Grundrechten, Korruptionsvorwürfen und dem Kampf gegen Desinformation befassen, vor missbräuchlichen Klagen schützen. Jetzt muss die EU-Richtlinie am 19. März durch den Europäischen Rat bestätigt werden. Danach haben die 27 EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
mehr »